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Arbeitslosengeld

Ihr Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis mit Ihnen gekündigt. Was müssen Sie tun, um Arbeitslosengeld I zu erhalten?

Unverzüglich nach Erhalt des Kündigungsschreibens müssen Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Warten Sie nicht den Ablauf der Kündigungsfrist ab, sondern melden Sie sich umgehend und persönlich als arbeitslos! Kommen Sie nicht innerhalb einer Woche ab Erhalt der -> Kündigung dieser Verpflichtung nach, riskieren Sie eine nicht unerhebliche Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes. Ihr Arbeitgeber hat Sie für den Gang zum Arbeitsamt von der Arbeit freizustellen.

Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag (s. auch -> Befristung) geschlossen, so müssen Sie bereits 3 Monate vor Vertragsende Ihre mögliche Arbeitslosigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit melden.

Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Sie nur dann, wenn Sie arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaft erfüllt haben. Die Meldung muss persönlich von Ihnen bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Ist diese an diesem Tag nicht dienstbereit, so wirkt Ihre persönliche Meldung an dem nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder dienstbereit ist, auf den Tag zurück, an dem sie nicht dienstbereit war. Sie sollten aber immer daran denken, dass Ihnen erst von dem Tag an Arbeitslosengeld I zusteht, zu welchem Sie sich arbeitslos melden.

Allgemein wird zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterschieden. Die Aufgabe des Arbeitslosengeldes I ist es, den Lebensunterhalt anstelle des ausfallenden Arbeitsentgelts zu sichern. Derzeit beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes I für Arbeitslose mit einem Kind 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes. Die Höchstdauer des Arbeitslosengeldes I beträgt 12 Monate; bei Arbeitslosen, die über 55 Jahre alt sind, wird es derzeit für die Dauer von 18 Monaten ausbezahlt. Erhalten Sie Arbeitslosengeld, so ist in diesem Rahmen für Ihren Sozialversicherungsschutz (Kranken- und Pflegeversicherung) gesorgt. Ist jemand über die 12 Monate hinaus arbeitslos oder hat aus sonstigen Gründen keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld I, so wird er weitere staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können – das Arbeitslosengeld II. Dieses soll den Lebensunterhalt aller erwerbsfähigen Hilfebedürftiger sichern und enthält unter anderem auch die Zahlungen für Miete und Heizung sowie für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung. Das Arbeitslosengeld II kann – im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I – auch über einen längeren Zeitraum hinweg gezahlt werden.

Siehe auch:
Kündigung
Befristung