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Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsrecht – Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht im Arbeitsrecht

Die Verschwiegenheitspflicht spielt im Arbeitsrecht eine zentrale Rolle, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schützt. Sie dient dazu, sensible betriebliche Informationen vor unbefugter Weitergabe zu bewahren. Sowohl im laufenden Arbeitsverhältnis als auch nach dessen Beendigung können Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Diese Pflicht umfasst zahlreiche rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte des Unternehmens und ist im deutschen Arbeitsrecht gut verankert.


Rechtsgrundlage der Verschwiegenheitspflicht

Vertragliche Grundlage

Die Verschwiegenheitspflicht kann explizit im Arbeitsvertrag oder in Zusatzvereinbarungen wie einer Geheimhaltungsvereinbarung geregelt sein. In der Regel finden sich dort Klauseln, die festlegen, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind und welche Konsequenzen drohen, wenn diese Pflicht verletzt wird.

Gesetzliche Grundlage

Auch ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag ergibt sich eine Verschwiegenheitspflicht aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflichten (§§ 241 Abs. 2 und 242 BGB). Arbeitnehmer sind verpflichtet, die berechtigten Interessen ihres Arbeitgebers zu wahren und alles zu unterlassen, was dem Unternehmen schaden könnte.


Welche Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht?

Die Verschwiegenheitspflicht umfasst insbesondere:

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Dazu zählen unter anderem Finanzdaten, technische Verfahren, Kundenlisten und strategische Unternehmensentscheidungen.
  • Vertrauliche Geschäftsinformationen: Informationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und deren Bekanntwerden dem Unternehmen schaden könnte.
  • Personenbezogene Daten: Der Umgang mit Daten von Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern unterliegt zusätzlich den Vorgaben der DSGVO.

Dauer der Verschwiegenheitspflicht

Während des Arbeitsverhältnisses

Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt die Verschwiegenheitspflicht uneingeschränkt. Arbeitnehmer dürfen vertrauliche Informationen weder an Kollegen weitergeben, die keine Zugriffsberechtigung haben, noch an Dritte.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bleibt die Verschwiegenheitspflicht bestehen, insbesondere in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 17 UWG). Ehemalige Arbeitnehmer dürfen diese Informationen nicht nutzen, um sich oder einem neuen Arbeitgeber einen Vorteil zu verschaffen.


Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht absolut. Folgende Ausnahmen können zutreffen:

  1. Gesetzliche Offenlegungspflichten: Arbeitnehmer sind verpflichtet, bestimmte Informationen weiterzugeben, wenn gesetzliche Regelungen dies vorschreiben, z. B. bei Straftaten oder Verstößen gegen Compliance-Vorgaben.
  2. Whistleblowing: Bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitgebers, wie Korruption oder Diskriminierung, dürfen Arbeitnehmer dies unter Umständen öffentlich machen. Allerdings müssen sie hierbei die rechtlichen Grenzen wahren.
  3. Zustimmung des Arbeitgebers: Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erlaubt, bestimmte Informationen weiterzugeben, entfällt die Verschwiegenheitspflicht.

Konsequenzen bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann ernste arbeitsrechtliche Folgen haben, darunter:

  • Abmahnung: Bei erstmaligen Verstößen.
  • Kündigung: Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen, insbesondere bei der Weitergabe von Betriebsgeheimnissen.

Schadensersatzforderungen

Wenn der Arbeitgeber durch die Weitergabe vertraulicher Informationen einen wirtschaftlichen Schaden erleidet, kann er den Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagen (§ 823 Abs. 1 BGB).

Strafrechtliche Konsequenzen

Das unbefugte Offenlegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann nach § 17 UWG strafrechtlich verfolgt werden. Arbeitnehmern drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.


Tipps für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitnehmer

  • Informieren Sie sich genau, welche Informationen vertraulich sind.
  • Bewahren Sie Unterlagen und digitale Daten sicher auf.
  • Vermeiden Sie Gespräche über vertrauliche Themen in der Öffentlichkeit.

Arbeitgeber

  • Formulieren Sie klare Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit vertraulichen Informationen.
  • Überwachen Sie den Zugang zu sensiblen Daten und setzen Sie technische Sicherheitsmaßnahmen ein.

Fazit

Die Verschwiegenheitspflicht ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeitsrechts, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schützt. Sie bewahrt sensible Informationen und schafft Vertrauen im Arbeitsverhältnis. Eine sorgfältige Regelung und Einhaltung dieser Pflicht sind unerlässlich, um rechtliche Konflikte und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Sprechen Sie mit einem Experten, wenn Sie Fragen zur Verschwiegenheitspflicht haben oder Unterstützung in einem konkreten Fall benötigen.