Seit 1996 stehen wir als Kanzlei für rechtliche Durchsetzungskraft in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Autorecht. Über 25 Jahre Kanzleierfahrung, zwei Fachanwaltstitel und eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 bilden das Fundament unserer täglichen Arbeit. Wir beraten Privatpersonen ebenso wie Unternehmen und verfolgen jeden Fall mit demselben Anspruch: fachlich exzellent, wirtschaftlich sinnvoll und absolut transparent. Wenn Mandanten uns ihre Schilderungen anvertrauen, spiegelt das unsere Arbeit auf besonders direkte Weise wider.
Deshalb nehmen wir Rückmeldungen sehr ernst. Sie zeigen uns, wo unsere lösungsorientierte Beratung im Arbeitsalltag der Menschen tatsächlich ankommt. Eine Kündigungsschutzklage, eine Werklohnforderung oder ein Autokauf-Streit sind für unsere Mandanten oft Ausnahmesituationen mit erheblicher finanzieller und emotionaler Belastung. Mit unserer Beratung geben wir ihnen in diesen Momenten die nötige Klarheit. Wir prüfen jeden Vertrag, jede Frist und jede Abmahnung bis ins Detail. Wenn Sie wissen möchten, wie diese Arbeit in der Praxis ankommt, finden Sie auf dieser Seite ungeschminkte Schilderungen von Mandanten, die den Weg durch ihren Rechtsstreit mit uns gegangen sind.
Arbeitsrecht im Fokus – wenn die Kündigung den Betrieb erschüttert
Im Arbeitsrecht geht es für uns als Anwalt häufig um Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, die Prüfung von Abmahnungen, Aufhebungsverträge und die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit. Jeder dieser Bereiche erfordert ein exaktes Timing, denn fast jede Frist im BGB ist unverrückbar. Wir analysieren den Einzelfall, schätzen die Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht realistisch ein und beraten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber auf Augenhöhe. Eine Kündigung bedeutet für den Arbeitnehmer oft den Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie eine Trennung rechtssicher und ohne Folgeschäden umsetzbar ist.
Ein Arbeitnehmer (Name geändert) erhielt nach acht Jahren im Betrieb die ordentliche Kündigung. Sein Gehalt sicherte eine Familie mit zwei Kindern. Die Frist für die Klage betrug drei Wochen. Wir reichten die Kündigungsschutzklage fristgerecht ein. In der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht einigten wir uns auf eine Abfindung in Höhe von acht Monatsgehältern. Der Mandant bedankte sich mit den Worten: „Ich stand vor dem Nichts. OTT + KOLLEGEN haben meinen Fall in der Güteverhandlung klug gesteuert und mir eine Abfindung erkämpft, mit der ich einen echten Neuanfang wagen kann.“
Ein mittelständischer Arbeitgeber stand vor der Herausforderung, einem langjährigen Arbeitnehmer nach wiederholten Abmahnungen betriebsbedingt zu kündigen. Er fürchtete eine Kündigungsschutzklage und hohe Ausgleichszahlungen. Wir prüften die Sozialauswahl nach BGB-Kriterien, erstellten ein wasserdichtes Kündigungsschreiben und begleiteten die Trennung. Obwohl der Arbeitnehmer Klage erhob, verteidigten wir die Kündigung erfolgreich vor Gericht. Der Arbeitgeber schrieb uns später: „Endlich ein Anwalt, der klar sagt, was realistisch ist. Sie haben unseren Betrieb vor unnötigen Zahlungen geschützt und den Prozess in jedem Monat mit Nervenstärke geführt.“
Baurecht und Architektenrecht – wenn der Bauvertrag Streit auslöst
Bauprojekte bergen Konfliktpotenzial in jeder Bauphase, weshalb wir Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen, der Mängelhaftung und bei Bauprozessen fachgerecht begleiten. Ein gut formulierter Bauvertrag oder Werkvertrag nach VOB-Bedingungen verhindert viele Streitigkeiten im Vorfeld. Ist der Streit da, geht es oft um viel Geld. Bauunternehmen sitzen auf unbezahlten Rechnungen, Bauherren wehren sich gegen Mängel. Wir bringen Klarheit in diese oft verstrickten technischen und juristischen Lagen.
Ein Bauunternehmen hatte nach Abschluss der Dacharbeiten eine Werklohnforderung in sechsstelliger Höhe, die der Bauherr unter Verweis auf angebliche Baumängel zurückhielt. Der Bauvertrag enthielt eine komplexe VOB-Klausel. Wir setzten die Forderung durch, weil wir die Mängelrügen des Bauherrn rechtlich entkräfteten und eine Frist zur Mangelbeseitigung korrekt stellten. Der Bauunternehmer notierte: „Wir dachten, wir müssen das Geld abschreiben. Ihr Fachanwalt für Baurecht hat den Werkvertrag genau analysiert und unsere Werklohnforderung durchgesetzt. Absolute Empfehlung für diese Kanzlei.“
Eine Bauherrin wollte ihr Eigenheim beziehen, doch der Architekt hatte die HOAI-Honorarzone fehlerhaft berechnet und forderte Mehrzahlungen. Der Architektenvertrag wies Lücken auf. Wir prüften die Abrechnung, stellten die Fehler fest und verhandelten eine korrigierte Honorarberechnung. Die Bauherrin teilte uns mit: „Ich fühlte mich als Laie dem Architekten völlig ausgeliefert. Die Beratung bei OTT + KOLLEGEN gab mir das Rüstzeug. Wir haben den Architektenvertrag korrigiert und ich habe viel Geld gespart.“
Autorecht – wenn der Autokauf zum rechtlichen Problem wird
Das Autorecht umfasst für uns die Prüfung von Kaufverträgen, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, die Klärung von Leasingverträgen und die Schadensregulierung nach Unfällen. Ein Autokauf ist für die meisten Menschen eine erhebliche Investition. Wenn der neue Gebrauchtwagen nach einem Monat den Geist aufgibt oder der Leasingvertrag versteckte Kosten enthält, benötigen Mandanten schnelle juristische Hilfe. Wir prüfen den Kaufvertrag, setzen Sachmängelgewährleistungsrechte durch und vertreten Sie gegenüber dem Verkäufer.
Ein Mandant kaufte einen gebrauchten SUV, bei dem nach wenigen Wochen das Getriebe ausfiel. Der Händler verwies auf einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag. Wir prüften das Dokument und stellten fest, dass der Ausschluss unwirksam formuliert war. Wir forderten die Rückabwicklung des Vertrags und Schadensersatz. Der Händler lenkte ein. Der Mandant berichtete: „Ich war nach dem Autokauf völlig verzweifelt. Der Anwalt hat den Kaufvertrag gecheckt, den Händler abgemahnt und mir mein Geld zurückgeholt. Top Beratung in jeder Hinsicht.“
Eine Autofahrerin war in einen Unfall verwickelt, bei dem die gegnerische Versicherung den Schaden am Fahrzeug unzureichend regulierte. Es ging um Gutachterkosten, Nutzungsausfall und die Miete eines Ersatzwagens. Wir setzten den vollständigen Schadensersatz durch. Die Mandantin schrieb: „Die Versicherung hat mich monatelang hingehalten. Innerhalb von wenigen Wochen hat die Kanzlei alles geklärt. Jeder Euro, der mir zustand, wurde eingetrieben. Ich kann OTT + KOLLEGEN uneingeschränkt weiterempfehlen.“
Betriebsrat und Arbeitsumfeld – Beratung bei Mitbestimmung und Mobbing
Die Beratung von Betriebsräten in Mitbestimmungsfragen, die Begleitung bei Konflikten wie Mobbing am Arbeitsplatz, die Prüfung von Arbeitsverträgen und die Klärung von Diskriminierungsfällen bilden einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Ein Betriebsrat trägt große Verantwortung für die Belegschaft. Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat aneinandergeraten, braucht es juristische Präzision. Auch Arbeitnehmer, die unter Mobbing leiden, brauchen eine klare Strategie, um sich zur Wehr zu setzen. Wir strukturieren diese emotional aufgeladenen Konflikte rechtlich.
Der Betriebsrat eines mittelständischen Betriebs sollte bei einer geplanten Versetzung mehrerer Arbeitnehmer übergangen werden. Der Arbeitgeber berief sich auf sein Direktionsrecht. Wir berieten den Betriebsrat zu seinen Mitbestimmungsrechten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und setzten ein einstweiliges Verfügungsverfahren durch. Der Betriebsratvorsitzende teilte uns mit: „Wir wussten nicht, wie wir uns gegen den Arbeitgeber wehren sollten. Die Beratung gab uns Sicherheit. Der Anwalt hat unsere Rechte durchgedrückt, und die Versetzung wurde ausgesetzt.“
Eine Arbeitnehmerin litt unter systematischem Mobbing durch ihren Vorgesetzten. Sie wollte den Betrieb nicht verlassen, sondern die Zustände ändern. Wir dokumentierten die Vorfälle, setzten eine Frist zur Abhilfe und bereiteten eine Klage auf Beschäftigungsduldung vor. Das Unternehmen reagierte und versetzte den Vorgesetzten. Die Mandantin schrieb: „Ich hatte Angst um meinen Arbeitsplatz. Die Kanzlei hat mir gezeigt, dass das Gesetz auf meiner Seite steht. Mit einem geprüften Aufhebungsvertrag als Druckmittel wurde ernst gemacht. Ich bin unglaublich dankbar für diese Unterstützung.“
Aufhebungsvertrag und Abfindung – wenn die Trennung gut verhandelt sein will
Die Verhandlung von Abfindungen, die Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen, die Bewertung von Kündigungsfristen und die steuerliche Einordnung von Abfindungszahlungen sind zentrale Tätigkeiten, bei denen wir den finanziellen Ausgleich unserer Mandanten sichern. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Doch er birgt Risiken, etwa Sperfristen beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen jede Klausel, damit Arbeitnehmer keine Nachteile erleiden. Eine gut verhandelte Abfindung sichert den Lebensunterhalt für mehrere Monate oder Jahre.
Ein Arbeitnehmer sollte einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, den der Arbeitgeber vorgelegt hatte. Die Kündigung war mit einer hohen Abfindung verknüpft. Wir prüften das Dokument und stellten fest, dass eine Sperrzeit beim Arbeitsamt drohte. Wir verhandelten den Vertrag um, erhöhten die Abfindung um zwei Monatsgehälter und bauten eine Klausel ein, die die Sperrfrist umging. Der Mandant sagte: „Hätte ich den Vertrag sofort unterschrieben, wäre ich monatelang ohne Geld gewesen. Die Kanzlei hat mich vor einer finanziellen Falle bewahrt und mein Gehalt optimiert.“
Eine Führungskraft erhielt nach 15 Jahren im Betrieb die Kündigung und strebte eine Abfindung an. Wir errechneten den angemessenen Faktor und verhandelten hart mit dem Arbeitgeber. Die Alternative war eine Kündigungsschutzklage. Wir drohten mit dem Gang zum Arbeitsgericht und einigten uns in der Güteverhandlung auf eine Abfindung von zwölf Monatsgehältern. Die Mandantin teilte uns mit: „Der Druck einer Kündigung lähmt. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht hat den Arbeitgeber in der Güteverhandlung kalt erwischt. Die Abfindung sichert mir ein Jahr Freiheit für die berufliche Neuorientierung.“
Scheinselbstständigkeit und Freelancer – wenn der Vertrag geprüft werden muss
Die Prüfung von Freelancer-Verträgen auf Scheinselbstständigkeit, die Vertragsgestaltung für Dienstleister, die Abwehr von Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und die Beratung bei Betriebsübergängen nach BGB schützen Mandanten vor erheblichen finanziellen Risiken. Scheinselbstständigkeit ist ein Dauerthema. Unternehmen sparen Steuern und Sozialabgaben, bis ein Audit der Rentenversicherung alles aufdeckt. Freelancer fürchten um ihre Existenz. Wir prüfen die vertragliche Konstruktion und vertreten beide Seiten.
Ein IT-Unternehmen beschäftigte mehrere Freelancer, die seit zwei Jahren exklusiv für den Betrieb arbeiteten. Bei einer Betriebsprüfung drohte die Einstufung als Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlungen von über 100.000 Euro. Wir prüften die Verträge und die tatsächliche Arbeitsweise. Die Verträge enthielten Weisungsgebundenheit. Wir restrukturierten die Verträge und verhandelten mit der Rentenversicherung. Der Geschäftsführer sagte: „Die Steuernachzahlung hätte uns ruiniert. Die Kanzlei hat die Verträge geprüft, die Freelancer korrekt eingestuft und uns vor der Pleite bewahrt. Jeder Euro war gut investiert.“
Eine Freelancerin erhielt vom Auftraggeber die Aufforderung, sich in ein festes Angestelltenverhältnis umzuwandeln, da der Werkvertrag rechtlich nicht tragbar sei. Sie fürchtete um ihre Unabhängigkeit. Wir prüften den Werkvertrag, stellten Mängel fest und erstellten einen neuen Vertrag, der die Selbstständigkeit absicherte. Die Mandantin berichtete: „Ich wollte nicht in ein Angestelltenverhältnis gedrängt werden. Der Anwalt hat den Vertrag geprüft und umformuliert. Jetzt arbeite ich rechtssicher und behalte meine Freiheit. Eine klare Empfehlung für diese Kanzlei.“
Qualität und Verlässlichkeit – das Fundament unserer Kanzlei
Unsere Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht und Baurecht, der betriebswirtschaftliche Zusatzabschluss unseres Partners und die durchgehende Transparenz in der Beratung sind die Säulen, auf die sich unsere Mandanten verlassen. Qualität entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch messbare Standards. Wir dokumentieren jeden Schritt, erklären jede Frist und nennen die Kosten transparent. Diese Verlässlichkeit spiegelt sich in den Rückmeldungen unserer Mandanten wider. Sie loben die klaren Worte, die realistische Einschätzung und die strikte Einhaltung von Terminen.
Seine Erfahrungen brachte ein langjähriger Firmenkunde auf den Punkt, der uns wiederholt mit Kündigungsschutzklagen sowie mit dem Erstellen von Arbeitsverträgen beauftragt hatte: „Über fünf Jahre hinweg hat OTT + KOLLEGEN jedes Mandat übernommen. Immer werde ich auf Augenhöhe beraten. Fachchinesisch gibt es nicht, dafür klare Empfehlungen – und eine Kanzlei, die ihr Wort hält. Die Zertifizierung nach ISO 9001 ist weit mehr als ein Dokument: Sie ist ein Standard, den man spürt.“
Eine Privatperson, die wir bei einer Kündigungsschutzklage vertraten, hob besonders die Erreichbarkeit und die ehrliche Einschätzung hervor: „Mein Anwalt hat mir gleich am Anfang gesagt, welche Erfolgsaussichten ich habe. Keine leeren Versprechungen. Jede E-Mail wurde beantwortet, jeder Anruf zurückgegeben. Am Ende stand die Abfindung. Diese Verlässlichkeit ist heute selten geworden. OTT + KOLLEGEN halten, was sie versprechen.“
