Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bringt mehr als nur juristisches Grundwissen mit: Er verfügt über eine nachgewiesene Spezialisierung mit praktischer Erfahrung in genau den Rechtsfragen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer prägen. Seit 1996 vertritt unsere Kanzlei Mandanten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und setzt dabei auf messbare Qualität, die durch die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 vom TÜV Süd dokumentiert ist. Mit über 25 Jahren Kanzleierfahrung und der doppelten Fachanwaltszulassung von Rechtsanwalt Arnd Müller für Arbeitsrecht sowie Baurecht und Architektenrecht bieten wir Ihnen eine fundierte und wirtschaftlich durchdachte Beratung an.
Arbeitsrechtliche Konflikte treffen Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Eine Kündigung liegt im Briefkasten. Das Gehalt bleibt aus. Plötzlich droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Genau dann brauchen Sie einen Ansprechpartner, der Ihre Situation schnell erfasst und rechtlich wie betriebswirtschaftlich präzise einordnet. Wir analysieren Ihren Einzelfall sorgfältig und zeigen Ihnen auf, ob eine außergerichtliche Einigung oder der Weg zum Gericht für Sie am wirtschaftlich sinnvollsten ist. Dabei stehen ehrliche Einschätzungen über unrealistische Versprechen.
Arbeitsrechtliche Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, von der Gestaltung von Arbeitsverträgen über die Durchsetzung von Gehaltsansprüchen bis hin zur Abwehr oder Durchsetzung von Kündigungen vor Gericht. Jedes Mandat beginnt mit einer genauen Prüfung Ihrer vertraglichen Situation und der rechtlichen Handlungsoptionen. Für Arbeitnehmer prüfen wir regelmäßig die Wirksamkeit erhaltener Abmahnungen, verhandeln angemessene Abfindungen und vertreten Sie konsequent in Kündigungsschutzklagen. Für Arbeitgeber erstellen wir rechtssichere Arbeitsverträge, beraten bei der ordnungsgemäßen Durchführung von Kündigungen und minimieren das Risiko späterer arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten.
Kündigungsschutzklage und Abfindungsverhandlung
Eine Kündigung muss nicht das Ende der beruflichen Laufbahn bedeuten. Wir prüfen jede Kündigung auf ihre rechtliche Wirksamkeit, klären die Fristen für eine Kündigungsschutzklage und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Oft lässt sich durch eine strategisch geschickte Verhandlung vor dem Gericht eine angemessene Abfindung erzielen, die Ihren finanziellen Übergang absichert. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Gehalt. Besteht ein Sonderkündigungsschutz, etwa durch Schwerbehinderung, Mutterschutz oder eine bestehende Krankheit, prüfen wir diese Besonderheiten im Detail. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftliche Existenz bestmöglich zu schützen. (Eine Kündigungsschutzklage sichert zudem Ihr Gehalt für die Dauer des Verfahrens nach).
Aufhebungsvertrag und Abmahnung rechtssicher bewerten
Nicht jeder Beendigungstatbestand geht über eine Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten eine saubere und schnellere Alternative sein, birgt aber erhebliche Risiken, insbesondere Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen und prüfen jeden Vertragstext im Detail. Auch die Abmahnung spielt als Vorstufe zur Kündigung eine zentrale Rolle. Ist die Abmahnung unberechtigt, können Sie als Arbeitnehmer deren Entfernung aus der Personalakte gerichtlich durchsetzen. Ist sie berechtigt, dient sie als warnendes Zwischenzeugnis für künftige Verhaltensweisen. Wir prüfen den exakten Wortlaut und die rechtliche Substanz jedes Vorwurfs.
Vertragsrecht, Befristung und komplexe Sonderfragen
Neben der Beendigung von Arbeitsverhältnissen decken wir das gesamte Spektrum der vertraglichen Gestaltung ab, einschließlich der Erstellung von Arbeitsverträgen, der Prüfung von Befristungen, der Scheinselbstständigkeit sowie der Vertretung bei Mobbing, Diskriminierung und Fragen des Betriebsrats. Die vertragliche Basis entscheidet über die Rechte und Pflichten beider Parteien. Wir erstellen, prüfen und optimieren Arbeitsverträge unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, Tarifvertrag-Bindungen und eventueller Gewerkschaft-Vereinbarungen. Sachgrundlose und sachgrundbehaftete Befristungen prüfen wir auf ihre Wirksamkeit, um Entfristungsklagen vorzubereiten oder abzuwehren.
Das Thema Scheinselbstständigkeit betrifft sowohl Freelancer als auch das engagierte Unternehmen. Wir klären die juristische und sozialversicherungsrechtliche Lage und minimieren das Nachzahlungsrisiko. Bei Mobbing am Arbeitsplatz oder Diskriminierung greifen wir mit den Instrumenten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein. Auch kollektivrechtliche Fragestellungen gehören zu unserem Portfolio: Wir beraten Betriebsräte in Mitbestimmungsfragen und begleiten die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber rechtssicher.
Sollte Ihr Arbeitgeber ein wohlwollend formuliertes und fachlich korrektes Arbeitszeugnis verweigern oder fehlerhafte Inhalte liefern, setzen wir dessen ordnungsgemäße Erstellung für Sie durch. Die Praxis unserer spezialisierten Anwälte belegt: Wer sich vorab gründlich beraten lässt, vermeidet häufig kostspielige Gerichtsverfahren. Muss gleichwohl vor Gericht gezogen werden, kämpfen wir mit voller Entschlossenheit für Ihre Belange.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, einen Aufhebungsvertrag prüfen lassen müssen oder Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, zählt jeder Tag. Wir laden Sie ein, uns Ihre Situation zu schildern. Gemeinsam erarbeiten wir den rechtlich und wirtschaftlich besten Weg für Ihre weitere berufliche Zukunft.
