Unsere Leistungen – Rechtsberatung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht und Baurecht von OTT + KOLLEGEN

Leistungen – Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Arbeitsvertragserstellung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Seit 1996 vertritt unsere Kanzlei Mandanten in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Autorecht – mit nach DIN ISO 9001:2015 zertifizierter Prozessqualität und über 25 Jahren Praxiserfahrung. Wir beraten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauherren, Architekten und Bauunternehmen gleichermaßen und vertreten Ihre Interessen konsequent außergerichtlich wie vor Gericht. Zwei zugelassene Fachanwälte in unserer Kanzlei – einer davon mit betriebswirtschaftlichem MBA-Abschluss – sorgen dafür, dass juristische Präzision und wirtschaftlicher Sachverstand zusammenwirken. Ob Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Bauvertragsgestaltung oder Werklohnforderung: Jedes Mandat prüfen wir auf Effektivität und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Ehrliche Einschätzungen stehen bei uns vor prozessualer Eskalation.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht, Baurecht und Autorecht – unser gesamtes Leistungsspektrum

Unser Beratungsangebot umfasst die Vertretung bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, der Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Scheinselbstständigkeit, Betriebsratsfragen und Mobbingfällen sowie die Bauvertragsgestaltung, die Durchsetzung von Werklohnforderungen und die Baumängelhaftung. Jede Leistung bearbeiten wir nach den zertifizierten Qualitätsstandards der DIN ISO 9001:2015 mit klar dokumentiertem Mandatsablauf und transparenter Kostenkommunikation.

Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet – doch das Arbeitsgericht bietet ein starkes Instrument zur Überprüfung. Wir prüfen Ihre Kündigung auf formale Mängel, fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats und soziale Rechtfertigung. Die Kündigungsschutzklage ist die einzige Möglichkeit, die Wirksamkeit der Kündigung gerichtlich feststellen zu lassen und den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern. Innerhalb der dreiwöchigen Frist nach Zugang handeln wir: Wir klären Ihre Erfolgsaussichten ehrlich auf und erheben die Klage, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Häufig führt bereits die Klageerhebung zu Vergleichsverhandlungen in der Güteverhandlung, die eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung zum Ziel haben. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren vor dem Arbeitsgericht.

Ablauf und Fristen

Nach Zugang der Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen. In dieser Zeit prüfen wir alle relevanten Unterlagen und entwickeln eine Strategie. Ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt oder formfehlerhaft, streben wir die Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung an. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Abfindungsverhandlung

Abfindungsverhandlung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Abfindungen sichern Arbeitnehmern finanziellen Rückhalt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir verhandeln Abfindungen bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Betriebsübergängen – immer mit Blick auf die maximale Summe und steuerliche Optimierung. Die Höhe einer Abfindung hängt von Faktoren wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Gehalt ab. Wir setzen diese Parameter gezielt ein. Häufig ergibt sich im Kündigungsschutzverfahren ein Vergleich, der eine Abfindungszahlung vorsieht. Wir berechnen realistische Beträge, verhandeln mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwalt und sichern Ihre Ansprüche vertraglich ab. Eine gute Abfindungsverhandlung berücksichtigt auch steuerliche Freibeträge nach § 3c EStG.

Faktoren und Verhandlungstaktik

Die Faustformel (Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × 0,5) ist nur ein Anhaltspunkt. Wir analysieren die Verhandlungsmasse: Droht der Arbeitgeber mit einer berechtigten Kündigung? Gibt es betriebsbedingte Gründe? Diese Hebel nutzen wir, um überdurchschnittliche Beträge zu erreichen – immer transparent und nachvollziehbar.

Arbeitsvertragserstellung

Arbeitsvertragserstellung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Ein gut formulierter Arbeitsvertrag schafft Klarheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge nach BGB, die alle wesentlichen Klauseln rechtssicher regeln – von Probezeit und Gehalt über Arbeitszeitmodelle bis hin zu Nebenpflichten. Für Arbeitgeber ist ein wasserdichter Vertrag der beste Schutz vor späteren Kündigungsschutzklagen. Für Arbeitnehmer bedeutet ein fairer Vertrag, dass keine versteckten Benachteiligungen lauern. Wir achten auf die Einhaltung des Mindestlohngesetzes, korrekte Urlaubsansprüche und die Wirksamkeit von Befristungen. Jeder Vertrag wird auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten. Wir vermeiden Standardklauseln, die vor Gericht oft nichtig sind.

Prüfung bestehender Verträge

Bestehende Verträge prüfen wir auf unwirksame Klauseln, die im Streitfall zu Nachteilen führen können. Häufig finden sich fehlerhafte Probetzeitregelungen, unzulässige Versetzungsvorbehalte oder intransparente Gehaltsbestandteile. Wir korrigieren diese Schwachstellen und sorgen für Rechtssicherheit im laufenden Betrieb.

Aufhebungsvertrag Beratung

Aufhebungsvertrag Beratung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und umgeht die Kündigungsfrist. Doch wer voreilig unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber umfassend zu den Vor- und Nachteilen dieses Instruments. Für Arbeitnehmer prüfen wir, ob der Aufhebungsvertrag wirtschaftlich vorteilhafter ist als eine Kündigung. Wir verhandeln Abfindungen, Restgehaltansprüche und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Für Arbeitgeber gestalten wir Aufhebungsverträge so, dass sie später nicht als Umgehung des Kündigungsschutzes angegriffen werden können. Jeder Vertrag wird individuell formuliert – keine Standardtexte von der Stange.

Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten

Die Bundesagentur für Arbeit verhängt oft eine zwölfwöchige Sperrzeit, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund kündigt oder einen Aufhebungsvertrag schließt. Wir prüfen, ob eine Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließendem Vergleich die bessere Alternative darstellt. So sichern wir Ihr Gehalt und vermeiden Nachteile.

Abmahnung prüfen

Abmahnung prüfen – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Eine Abmahnung im Betrieb ist eine formalisierte Rüge und oft die Vorstufe zur Kündigung. Wir prüfen Abmahnungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf ihre rechtliche Wirksamkeit. Für Arbeitnehmer klären wir, ob die Abmahnung inhaltlich berechtigt ist, ob das Beanstandungsverhalten konkret genug beschrieben wurde und ob eine Stellungnahme erforderlich ist. Eine zu Unrecht erteilte Abmahnung kann zur Entfernung aus der Personalakte führen. Für Arbeitgeber formulieren wir Abmahnungen, die den Anforderungen des BGB und der Rechtsprechung entsprechen. Eine unwirksame Abmahnung wertet jedes spätere Kündigungsschutzverfahren ab. Wir sorgen dafür, dass die Dokumentation rechtssicher ist.

Stellungnahme und Personalakte

Gegen eine Abmahnung können Sie eine schriftliche Gegendarstellung verlangen, die der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss. Wir formulieren diese Stellungnahme juristisch präzise und bereiten gegebenenfalls eine Klage auf Entfernung der Abmahnung vor dem Arbeitsgericht vor. So schützen wir Ihren beruflichen Ruf nachhaltig.

Scheinselbstständigkeit prüfen

Scheinselbstständigkeit prüfen – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Die Scheinselbstständigkeit ist ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko für Unternehmen. Wir prüfen Freelancer-Verträge und Werkverträge auf Anzeichen einer verdeckten abhängigen Beschäftigung nach § 7 SGB IV. Die Kriterien der Rentenversicherungsträger – Weisungsgebundenheit, Integration in den Betrieb, fehlende Unternehmerrisiko – wenden wir auf Ihre Verträge an. Für Arbeitgeber identifizieren wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Strafen. Wir gestalten Verträge um, sodass eine echte Selbstständigkeit zweifelsfrei dokumentiert ist. Für Freelancer prüfen wir, ob ihre vertragliche Gestaltung sie versehentlich in den Status eines Arbeitnehmers bringt.

Folgen und Vertragsanpassung

Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre, Steuerhaftung und Bußgelder. Wir strukturieren Ihre Verträge nach Werkvertragsrecht um, sichern das Unternehmerrisiko des Auftragnehmers ab und dokumentieren die Unabhängigkeit. So minimieren Sie das Prüfrisiko bei Betriebsprüfungen.

Betriebsrat Beratung

Betriebsrat Beratung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Betriebsräte haben weitreichende Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Wir beraten Betriebsratsmitglieder zu ihren Rechten und Pflichten bei personellen Maßnahmen, Sozialplanverhandlungen und Interessenausgleich. Die Beratung umfasst die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen und Arbeitszeitregelungen. Wir vertreten den Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber seine Mitbestimmungspflichten ignoriert, und führen Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten durch. Auch die Schulung von Betriebsratsmitgliedern nach § 37 BetrVG gehört zu unserem Leistungsspektrum. Wir sorgen dafür, dass der Betriebsrat seine Aufgaben kompetent und rechtssicher wahrnimmt.

Mitbestimmung und Konfliktlösung

Ein funktionsfähiger Betriebsrat stärkt die Zusammenarbeit im Betrieb. Wir verhandeln Sozialpläne, die Abfindungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeitnehmer sichern. Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes vertreten wir den Betriebsrat gerichtlich und außergerichtlich, immer mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung, die den Betrieb nicht lähmt.

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing am Arbeitsplatz – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Mobbing am Arbeitsplatz belastet Arbeitnehmer gesundheitlich und beruflich. Wir beraten Betroffene zu ihren rechtlichen Möglichkeiten – von der formellen Beschwerde nach § 84 BetrVG über die Inanspruchnahme des Arbeitgebers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bis hin zur Kündigung aus wichtigem Grund. Wir dokumentieren systematisch die Vorfälle und prüfen, ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Ein Arbeitgeber, der Mobbing im Betrieb duldet, haftet auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir setzen diese Ansprüche durch. Wenn die gesundheitliche Belastung zu groß ist, begleiten wir die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche.

Rechtliche Schritte und Schutz

Wir helfen Ihnen, Beweise systematisch zu sammeln – Zeugenaussagen, E-Mails und Terminnotizen. Anschließend fordern wir den Arbeitgeber auf, Maßnahmen zu ergreifen. Reagiert er nicht, leiten wir rechtliche Schritte ein: Klage auf Beschäftigungsduldung, Schadensersatz nach AGG oder Kündigung aus wichtigem Grund. Ihre Gesundheit hat Vorrang.

Bauvertragsgestaltung

Bauvertragsgestaltung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Ein Bauvertrag ist die Grundlage für ein erfolgreiches Bauprojekt. Wir gestalten Bauverträge nach BGB und VOB für Bauherren, Bauunternehmen und Architekten. Die Vertragsgestaltung umfasst die Definition der Leistungsbeschreibung, die Regelung von Vergütung, Fristen und Gewährleistung sowie die Verteilung von Bauplanrisiken. Ein gut formulierter Bauvertrag verhindert spätere Streitigkeiten über Mehrkosten, Bauverzögerungen und Mängel. Wir integrieren Pauschalpreis- oder Einheitspreisvereinbarungen, sichern die VOB/C-Einbindung und definieren Nachtragsmanagement-Klauseln. Für Bauunternehmen erstellen wir Verträge, die ihre Werklohnansprüche absichern. Für Bauherren prüfen wir Verträge auf versteckte Risiken und unangemessene Haftungsverschiebungen.

VOB und BGB im Vergleich

Die VOB/B regelt das Bauvertragsrecht detaillierter als das BGB, bevorzugt aber zeitlich begrenzte Gewährleistungsfristen. Wir beraten Sie, welche Vertragsgrundlage für Ihr Projekt sinnvoller ist. Bei VOB-Verträgen prüfen wir die vollständige Einbindung der VOB/C, damit die technischen Standards greifen. Bei BGB-Werkverträgen sichern wir Ihre Position durch klare Abnahme- und Fälligkeitsklauseln.

Werklohnforderung durchsetzen

Werklohnforderung durchsetzen – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Offene Werklohnforderungen gefährden die Liquidität von Bauunternehmen. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche aus Bauverträgen und Werkverträgen konsequent durch. Zunächst prüfen wir die Abnahme, die Fälligkeit und die Berechnung der Vergütung. Eine unstreitige Abnahme ist Voraussetzung für den Werklohnanspruch. Wir mahnen, verhandeln und klagen gegebenenfalls vor Gericht. Bei Streitigkeiten über Mängel setzen wir die VOB-Mängelhaftung durch und vertreten Ihre Position, dass die Mängelrüge unberechtigt ist. Wir sichern Bauunternehmen ihre Vergütung und Bauherren die Mängelbeseitigung. Eine Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 648 BGB kann zusätzlich greifen.

Durchsetzung und Sicherung

Wir bereiten Ihren Anspruch auf das Werklohnrechtlich vor und stellen mit angemessener Fristsetzung einen Zahlungsantrag. Zeigt sich der Auftraggeber nicht zahlungsbereit, initiieren wir für Sie ein Mahnverfahren oder erheben Klage. Wird die Insolvenz des Bauherren absehbar, verschaffen wir Ihnen Absicherung, indem wir eine Sicherungshypothek am Grundbuch eintragen lassen. Auf diese Weise bleibt die finanzielle Basis Ihres Bauunternehmens stabil und die Arbeit kann fortgesetzt werden.

Lassen Sie uns über Ihr Mandat sprechen

Wir wissen, dass rechtliche Auseinandersetzungen belasten – beruflich wie privat. Deshalb ist unser erstes Ziel stets eine ehrliche Einschätzung Ihrer Lage: Welches Ergebnis ist realistisch, welchen Aufwand erfordert es, und wann ist ein Vergleich sinnvoller als ein Prozess? Wir beraten Sie auf Augenhöhe, ohne juristisches Fachchinesisch, mit klaren Zahlen und nachvollziehbaren Schritten. Seit über 25 Jahren stehen wir für eine Arbeitsweise, die wirtschaftliche Vernunft und juristische Konsequenz in Einklang bringt. Ob Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, als Arbeitgeber einen Vertrag gestalten müssen oder als Bauunternehmen Ihren Werklohn einfordern – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht und in baurechtlichen Streitigkeiten, immer mit dem Anspruch, das bestmliche Ergebnis zu erzielen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren ein erstes Beratungsgespräch.

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