Mobbing am Arbeitsplatz – Ihre rechtliche Vertretung durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Mobbing am Arbeitsplatz – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Systematische Schikanen am Arbeitsplatz zermürben Arbeitnehmer oft über viele Monate hinweg. Wir von OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE kennen die verheerenden körperlichen und seelischen Folgen. Seit 1996 setzen wir uns für die Rechte der Betroffenen ein. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Arnd Müller, bringt über 20 Jahre Berufserfahrung in die Gestaltung einer durchsetzungsstarken Vorgehensweise ein. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung, eine Abmahnung oder eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht den größten Erfolg verspricht. Dabei stehen Ihre Gesundheit und Ihre finanzielle Absicherung im Mittelpunkt unserer Beratung.

Wir analysieren jede individuelle Situation präzise. Sie erhalten von uns eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Mobbing-Strukturen erkennen und rechtlich bewerten

Wir untersuchen systematische Anfeindungen wie ständige ungerechtfertigte Abmahnungen, soziale Ausgrenzung, das bewusste Vorenthalten von Arbeitsmitteln sowie die Zuweisung unmöglicher Aufgaben, um eine belastbare Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen zu schaffen. Jede Situation erfordert eine genaue Dokumentation der Vorfälle durch den Arbeitnehmer. Wir unterstützen Sie dabei, ein lückenloses Mobbing-Tagebuch rechtssicher aufzubauen. Nur mit einer solchen Beweisführung lässt sich der Arbeitgeber in die Pflicht nehmen. Oft scheitern Klagen vor dem Arbeitsgericht an mangelnden Nachweisen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorfälle gerichtsverwertbar sind und welche formalen Anforderungen an die Beweissicherung gelten. Dabei betrachten wir auch das Verhalten von Vorgesetzten und Kollegen gleichermaßen.


Mobbing-Strukturen erkennen und rechtlich bewerten – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Durchsetzungsstarke Schritte gegen den Arbeitgeber

Nach der rechtlichen Bewertung der Mobbing-Vorfälle leiten wir die außergerichtliche Vertretung ein, fordern konkrete Schutzmaßnahmen vom Arbeitgeber, bereiten eine mögliche Kündigung des Arbeitsvertrags nach und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder eine angemessene Abfindung durch. Zunächst fordern wir den Arbeitgeber schriftlich auf, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Reagiert der Betrieb nicht angemessen, bereiten wir die nächsten Schritte vor. Manchmal ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB das richtige Mittel. In anderen Fällen verhandeln wir eine Aufhebung des Vertrags gegen eine hohe Abfindung. Wir berücksichtigen dabei stets die steuerlichen Folgen einer solchen Zahlung. Unser Ziel ist es, Ihre finanzielle Absicherung zu gewährleisten, ohne dass Sie monatelang auf Ihr Gehalt warten müssen.

Durchsetzungsstarke Schritte gegen den Arbeitgeber – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Außergerichtliche Verhandlungen und gerichtliche Vertretung

Wir vertreten Sie in außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht, im gesamten schriftlichen Vorverfahren sowie im streitigen Haupttermin, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen oder eine wirtschaftlich vorteilhafte Einigung zu erzielen. Oft lässt sich bereits durch ein gut formuliertes anwaltliches Schreiben eine Einigung erzielen. Der Arbeitgeber erkennt, dass der Arbeitnehmer seine Rechte kennt. Kommt es zur Klage, begleiten wir Sie durch jede Phase des Verfahrens. Vor dem Arbeitsgericht ist die Güteverhandlung meist der erste Termin. Hier versuchen beide Parteien, mit Unterstützung des Richters, eine Übereinkunft zu finden. Scheitert dies, folgt die streitige Verhandlung. Wir bereiten Sie auf jede Situation vor und formulieren Ihre Anträge präzise.

Verträge, Abfindungen und wirtschaftliche Folgen

Die Prüfung Ihres Arbeitsvertrags, die Verhandlung einer angemessenen Abfindung, die Gestaltung eines Aufhebungsvertrags sowie die Bewertung steuerlicher Auswirkungen einer Zahlung sind wesentliche Aspekte unserer Arbeit. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Doch Vorsicht: Ein schlecht verhandelter Vertrag führt oft zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Wir achten darauf, dass die Aufhebung rechtssicher formuliert ist. So umgehen Sie die Minderung Ihres Arbeitslosengeldes durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe einer Abfindung hängt von vielen Faktoren ab. Ein Faktor ist das Bruttogehalt pro Monat. Auch das Lebensalter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielen eine Rolle. Wir errechnen Ihren individuellen Anspruch und verhandeln hart mit dem Arbeitgeber.

Häufige Fragen zum Thema Mobbing und Arbeitsrecht

Ab wann spricht man juristisch von Mobbing?

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es keinen eigenen Paragrafen gegen Mobbing. Juristisch greifen die allgemeinen Vorschriften, insbesondere die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 241 Abs. 2 BGB. Von Mobbing spricht man, wenn eine Person am Arbeitsplatz systematisch, über einen längeren Zeitraum und mit der Absicht der Ausgrenzung schikaniert wird. Ein einzelner Konflikt zwischen Kollegen reicht für eine Klage nicht aus. Wir prüfen, ob die Vorfälle die Schwelle zur systematischen Schikanie überschreiten.

Kann ich wegen Mobbing selbst kündigen und trotzdem Abfindung erhalten?

Eine eigenmächtige Kündigung ist riskant. Sie gilt als reguläre Kündigung durch den Arbeitnehmer. Dies führt fast immer zur Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Besser ist der Weg über eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB. Voraussetzung ist, dass Sie dem Arbeitgeber die Mobbing-Vorfälle nachgewiesen haben und er nicht eingeschritten ist. Wir beraten Sie, wie Sie diesen Nachweis erbringen und ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoller ist.

Was muss der Arbeitgeber bei Mobbing tun?

Arbeitnehmer müssen durch ihren Arbeitgeber vor gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz bewahrt werden – auch vor den psychischen Folgen von Mobbing. Der Arbeitgeber hat daher Beschwerden zu verfolgen, den Vorfall zu untersuchen und geeignete Schritte einzuleiten, etwa eine Abmahnung oder die Versetzung der mobbenden Person. Unterlässt er dies, haftet er unter Umständen auf Schadensersatz. Diese Ansprüche machen wir für Sie geltend.

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Häufige Fragen zum Thema Mobbing und Arbeitsrecht – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Wenn Sie am Arbeitsplatz systematisch schikaniert werden, zögern Sie nicht, rechtlichen Beistand einzuholen. Je früher wir die Vorfälle rechtlich bewerten, desto besser lassen sich Ihre Ansprüche sichern. Wir nehmen Ihnen den Stress im Umgang mit dem Arbeitgeber ab und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

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