Team – Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht und Baurecht von OTT + KOLLEGEN

Team – Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlung, Arbeitsvertragserstellung – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE

Seit 1996 stehen wir als Kanzlei für rechtliche Durchsetzungskraft in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Autorecht. Mit Standorten in Fellbach und Weinstadt betreuen wir Mandanten in Stuttgart, im gesamten Raum Baden-Württemberg und überregional. Unsere Spezialisierung bedeutet für Sie eine zielgenaue Beratung auf hohem fachlichen Niveau. Wir analysieren Ihre rechtliche Situation sorgfältig und prüfen, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen vor dem Arbeitsgericht für Sie am wirtschaftlich sinnvollsten ist.

Rechtsanwalt Arnd Müller, MBA – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Baurecht

Als zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Baurecht und Architektenrecht vertritt Arnd Müller Mandanten in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen, bei der Bauvertragsgestaltung und in Bauprozessen. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung und trat im Jahr 2020 als Partner in die Kanzlei ein. Sein betriebswirtschaftlicher Zusatzabschluss (MBA) ermöglicht ihm, arbeits- und baurechtliche Sachverhalte stets auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten. Diese Perspektive ist besonders relevant, wenn es um die Scheinselbstständigkeit, die Durchsetzung von Werklohnforderungen oder die Berechnung von Abfindungen geht. Wir prüfen Arbeitsverträge und Bauverträge nicht nur auf ihre juristische Stimmigkeit nach BGB und VOB, sondern bewerten auch die finanziellen Auswirkungen für Ihren Betrieb.

Im Arbeitsrecht liegt ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Geht es um eine Kündigung, zählt jede Frist. Arnd Müller bereitet Ihre Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht präzise vor und vertritt Sie konsequent in der Güteverhandlung sowie im Kammertermin.

Im Baurecht begleitet er Bauherren, Architekten und Bauunternehmen bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Dabei werden die Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die VOB-Vertragsordnung konsequent beachtet. Bei Baumängeln und der daraus resultierenden Haftung treibt er Ihre Ansprüche effizient voran.

Rechtsanwalt Carsten Ott – Gründer der Kanzlei

Carsten Ott gründete OTT + KOLLEGEN und prägt die Kanzlei seit ihrem Bestehen im Jahr 1996. Mit seiner langjährigen Tätigkeit sichert er die kontinuierliche Bearbeitung von Mandaten in den Kernrechtsgebieten Arbeitsrecht und Baurecht. Seine Erfahrung fließt maßgeblich in die strategische Ausrichtung der Kanzlei ein. Er legt großen Wert auf eine strukturierte Bearbeitung, die durch unsere Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 vom TÜV Süd untermauert wird. Wenn Arbeitgeber Mitarbeiter entlassen müssen oder Arbeitnehmer eine Abmahnung prüfen lassen, sorgt sein strategischer Weitblick für eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten vor Gericht.

Seine Arbeit für Arbeitgeber umfasst die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Beratung bei Betriebsübergängen und die rechtssichere Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Dabei achtet er genau auf die steuerlichen Folgen einer Abfindung und die korrekte Berechnung von Resturlaub und Gehalt.

Im Baurecht unterstützt er Bauunternehmen bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen aus einem Werkvertrag. Er verhandelt Nachträge, prüft Bauabrechnungen und vertritt Bauherren bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen.

Rechtsanwalt Hans A. Schatz – Experte für Baurecht und Autorecht

Hans A. Schatz komplettiert das Anwaltsteam als ausgewiesener Experte für Baurecht und Autorecht. Er berät Bauherren bei der Gestaltung von Bauverträgen und vertritt Bauunternehmen bei der Durchsetzung von Werklohn. Im Autorecht begleitet er Mandanten bei rechtlichen Fragestellungen rund um den Autokauf, Leasingverträge und die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Ein gekaufter Gebrauchtwagen mit verborgenen Mängeln oder ein unwirksamer Leasingvertrag erfordern eine schnelle rechtliche Prüfung. Hans A. Schatz setzt Ihre Gewährleistungsansprüche durch und fehrt bei unkooperativen Verkäufern eine gerichtliche Auseinandersetzung.

Im Baurecht liegt sein Fokus auf der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag oder Werkvertrag. Er prüft die Mängelhaftung und setzt Fristen zur Mangelbeseitigung, bevor er Klage einreicht.

Im Autorecht kümmert er sich um die Abwicklung von Kaufverträgen. Geht es um Sachmängelhaftung oder Rücktritt vom Kaufvertrag, sorgt er dafür, dass Sie Ihr Geld zurück erhalten und einen angemessenen Schadensersatz.

Unsere Rechtsgebiete und Spezialisierung

Wir konzentrieren unsere Arbeit auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Baurecht, Architektenrecht und Autorecht. Diese Spezialisierung bedeutet für Sie als Mandant eine fundierte Beratung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des BGB. Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Wir prüfen Abmahnungen, vertreten Sie bei Mobbing am Arbeitsplatz und klären rechtliche Fragen zur Scheinselbstständigkeit. Im Baurecht begleiten wir Bauvorhaben von der Vertragserstellung bis zur Abnahme. Wir gestalten Bauverträge nach BGB und VOB und setzen Werklohnforderungen für Bauunternehmen durch.

Für Arbeitnehmer prüfen wir Kündigungen auf ihre Wirksamkeit, berechnen eine faire Abfindung und beraten Betriebsräte in Mitbestimmungsfragen. Wir klären auch die Folgen eines Aufhebungsvertrags hinsichtlich Steuer und Gehalt.

Für Arbeitgeber erstellen wir rechtssichere Arbeitsverträge, beraten bei der Kündigung von Mitarbeitern und vertreten den Betrieb bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht. Wir achten auf die korrekte Einhaltung jeder Frist.

Qualitätsmanagement und Zertifizierung

Als Kanzlei arbeiten wir nach den strengen Vorgaben der DIN ISO 9001:2015 und sind vom TÜV Süd zertifiziert. Dieses Qualitätsmanagement garantiert Ihnen eine nachvollziehbare, strukturierte Bearbeitung Ihres Mandats. Jeder Vertrag, jede Kündigung und jeder Bauvertrag wird nach fest definierten Prozessen geprüft. Wir dokumentieren jeden Arbeitsschritt transparent. So stellen wir sicher, dass keine Frist versäumt wird und Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber jederzeit über den Stand Ihres Verfahrens informiert sind. Diese strukturierte Arbeitsweise kommt Ihnen besonders in prozessualen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zugute, wo eine präzise Vorbereitung der Güteverhandlung entscheidend ist.

Unsere Zertifizierung umfasst die Bereiche Arbeitsrecht, Baurecht und Autorecht. Sie ist ein Beleg für unsere strukturierte Arbeitsweise und unsere Qualitätsstandards, die wir seit über 25 Jahren in der Kanzlei pflegen.

Durch den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss (MBA) unseres Anwalts Arnd Müller bewerten wir arbeitsrechtliche Schritte wie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag immer auch nach ihren finanziellen Auswirkungen.

Beratung im gesamten Einzugsgebiet

Von unseren Standorten in Fellbach und Weinstadt aus betreuen wir Mandanten in Stuttgart, im gesamten Raum Baden-Württemberg und bundesweit. Wir vertreten Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht oder Baugericht, egal wo Ihr Betrieb sitzt oder wo Ihr Bauvorhaben liegt. Unsere Anwälte fahren regelmäßig die Amtsgerichte und Landgerichte in der Region an. Wir sind in Fellbach, Waiblingen, Kernen im Remstal, Winnenden, Schorndorf, Remshalden, Kornwestheim, Ludwigsburg und Esslingen am Neckar für Sie tätig. Als überregionale Zentren bedienen wir zudem die Großstädte Stuttgart, Heilbronn und Ulm. Wenn Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Baurecht suchen, ist die Entfernung kein Hindernis für eine fundierte Beratung.

In arbeitsrechtlichen Verfahren tritt unser Anwalt vor den Arbeitsgerichten in Stuttgart, Heilbronn und Ulm für Sie auf. Wir bringen Ihre Kündigungsschutzklage in das Verfahren ein und stehen Ihnen in der Güteverhandlung zur Seite – unabhängig davon, in welchem Monat die Kündigung ausgesprochen wurde.

Im Baurecht begleiten wir Ihr Bauvorhaben vor den zuständigen Gerichten. Ob es um einen Bauvertrag, die VOB oder die Durchsetzung von Werklohn geht, wir setzen Ihre Ansprüche aus dem Werkvertrag konsequent durch.

Unser Team steht für fachliche Exzellenz, absolute Verlässlichkeit und Transparenz in der Beratung. Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und bieten Ihnen eine ehrliche, realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten. Ob es um eine Kündigung, die Prüfung eines Arbeitsvertrags oder die Durchsetzung von Werklohn geht, wir erarbeiten mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei bewerten wir stets, ob eine außergerichtliche Einigung oder der Weg vor Gericht für Sie am effektivsten ist. Wenn Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Baurecht oder Architektenrecht benötigen, sprechen Sie uns an.

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