OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE sind für Sie da in Fellbach als Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung.
Schnellleser bekommen arbeitsrechtliche Unterstützung und Vertretung hier vor Ort von OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTEN. Die seit 1996 bestehende Kanzlei besitzt eine TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Mit über 20 Jahren Praxiserfahrung vertritt Fachanwalt Arnd Müller Mandanten in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen.
Sie verfügen über eine Kündigung bekommen, Ihr Arbeitgeber drängt auf einen Aufhebungsvertrag, oder Sie benötigen Unterstützung bei der Überprüfung einer Abmahnung? Für sämtliche Fragen des Arbeitsrechts und Baurechts für Ihre Region stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Arbeitnehmern und Arbeitgebern bietet unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE eine genauso komplette Vertretung. Wir kontrollieren Ihren Einzelfall, schätzen realistisch Ihre Erfolgschancen ein und erläutern Ihnen, wie sparsam am sinnvollsten vorzugehen ist.
Arbeitsrecht und Baurecht – unsere Kanzlei im Überblick
Kündigungsschutzklage
Ihre ungerechte Kündigung – wir überprüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihren Job oder eine angemessene Abfindung.
Abfindungsverhandlungen
Wir verhandeln Ihre Abfindung – und sichern Ihnen das Maximum für Ihren Abschied.
Arbeitsvertragserstellung
Spätere Streitigkeiten werden durch rechtssichere Arbeitsverträge, die deutlich definieren, was zählt, von vornherein vermieden.
Unsere Schwerpunkte liegen bei der Kündigungsschutzklage, der Abfindungsverhandlung, der Arbeitsvertragserstellung sowie der Scheinselbstständigkeitsprüfung. Bauherren und Bauunternehmen unterstützen wir im Baurecht bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen sowie der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat bearbeiten wir nach den Rahmenbedingungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Unsere Dienstleistungen hier vor Ort
Fachberatung für Ihren Aufhebungsvertrag
Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, wobei die Kündigungsfrist umgangen wird. Obwohl das nützlich klingt, sind deutliche Risiken für den Arbeitnehmer enthalten. Wir untersuchen den Arbeitgeber-Entwurf hinsichtlich möglicher Fallstricke. Schließen Sie ohne wichtigen Grund einen Aufhebungsvertrag oder kündigen Sie, droht beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Sodass Sie bei der Arbeitslosengeld-Leistung keine Nachteile erleiden, verhandeln wir Nachbesserungen. Unsere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Im Vertragstext verhandeln wir auch die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses fest. Das Familienunternehmen verlassen Sie so mit fairer Referenz, ohne finanzielle Einbußen zu erleiden.
Kernpunkte im Fokus
Die Konditionen des Vertrags werden von der Arbeitsagentur exakt geprüft. Durch unsere Vertragsgestaltung bleibt eine Sperrfrist entweder aus oder sie ist sachlich begründbar. Ihr Einkommen wird in der Übergangsphase dadurch gesichert.

Bauvertragsgestaltung
Ein Bauvertrag definiert die Pflichten des Bauherren und des Bauunternehmens. Wir gestalten Verträge nach BGB und VOB, die klare Leistungsbeschreibungen und Fristen umfassen. Die Regelung der Entgelt, der Zahlungsmodalitäten und der Gewährleistungsfristen übernehmen wir. Streitigkeiten über Mehrkosten und Bauverzögerungen entstehen durch unklare Bauverträge. Wir verankern Nachtragsmanagement sowie Prüfungsfristen für Rechnungen im Kontrakt. Für Bauunternehmen wird der Anspruch auf Bauabschlagszahlungen von uns gesichert. Für Bauherren bestimmen wir Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht. Damit beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken abgesichert sind, verbinden wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags.
Nützliches Wissen
Die VOB Teil B findet nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung Anwendung. Die rechtlich effektive Integration wird von uns geprüft. Spätere Überraschungen bei der Bauabnahme werden dadurch verhindert.

Verhandeln einer Abfindung
Eine Abfindung gewährleistet Arbeitnehmer finanziell ab, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Gesetzlich verankert ist ein solcher Anspruch nur für Ausnahmefälle. Mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln wir über die Höhe der Zahlung und setzen uns für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. Die Praxis zeigt oft folgende Berechnungsformel: Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Es wird von uns zertifiziert, ob Ihre passgenaue Situation durch diesen Ansatz gerecht wiedergegeben wird. Oft lässt sich der Faktor durch eine starke Verhandlungsposition verbessern. Wir stärken die Verhandlungsposition, indem wir die Kündigungsgründe gewissenhaft kontrollieren. Der nötige Druck für eine gesteigerte Summe wird uns durch eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft.
In der Praxis
Die voraussichtliche Abfindungssumme ermitteln wir vor dem ersten Termin für Sie. Sie kennen Ihren Mindestanspruch, ehe Sie einer Vereinbarung billigen. Während der Verhandlungen verschafft Ihnen diese Klarheit Sicherheit.

Überprüfung der Abmahnung
Zur Kündigung führt die Abmahnung als vorherige Stufe. Die Einhaltung der Formvorschriften und den rechtlichen Bestand des Vorwurfs kontrollieren wir. Die Konstruktion eines Kündigungsgrunds im Vorfeld wird von Arbeitgebern oft durch Abmahnungen bezweckt. Wir geben Ihnen fachkundigen Rat zur richtigen Reaktion und ausmachen diese Strategie. Eine Gegendarstellung verfassen wir für Sie rechtlich solide. Diese Gegendarstellung verlangt der Arbeitgeber in die Personalakte auf. Wir festhalten auf diese Art Ihre Nichtanerkennung des Vorwurfs. Bei einer unberechtigten Abmahnung setzen wir ihre Entfernung aus der Akte durch. Diesen Schutz vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung bietet Ihnen das.
Was das Besondere ist
Allgemeine Behauptungen genügen vor Gericht nicht, weshalb jede Abmahnung konkrete Vorwürfe braucht. Indem wir den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung nötigen, schwächen wir seine künftige Position klar.

Forderung aus Werkvertrag verwirklichen
Bauunternehmen und Handwerker führen oft Arbeiten aus, ohne ihre Bezahlung zu erhalten. Ihre Werklohnforderung wird von uns konsequent durchgesetzt. Die Aufmaßsbasis, die Stundenberichte sowie die abgerechneten Positionen überprüfen wir. Damit die Fälligkeit eintritt, ist eine detaillierte Abrechnung nötig. Der Auftraggeber wird von uns fristgerecht gemahnt, und bei ausbleibender Zahlung leiten wir ein Mahnverfahren ein. Wenn der Auftraggeber Mängelrügen vorbringt, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Die Sicherung Ihrer Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch übernehmen wir ebenso wie Ihre Vertretung im Werklohnprozess. Auf diesem Weg sichern wir, dass Sie Ihr Geld erhalten – selbst bei einem zahlungsunwilligen oder insolventen Bauherrn.
Die Unterschiede
Indem wir proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn kontrollieren und berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen, beschleunigen wir die Auszahlung, anstatt nur reagierend zu agieren. Wir agieren nicht nur reagierend, sondern kürzen – nach proaktiver Überprüfung der Sicherheitseinrede des Bauherrn – berechtigte Mängelbeträge vorab heraus, wodurch die Auszahlung beschleunigt wird. Wir arbeiten nicht nur reagierend: Die Sicherheitseinrede des Bauherrn wird von uns proaktiv anerkannt, berechtigte Mängelbeträge vorab herausgekürzt und demnach die Auszahlung beschleunigt.

Verfassen von Arbeitsverträgen
Vor späten Klagen schützt Arbeitgeber ein rechtssicherer Arbeitsvertrag, und die Pflichten des Arbeitnehmers werden deutlich definiert. Alle gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB werden durch die von uns formulierten Verträge erfüllt. Dazu gehören die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Honorar und Urlaub. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten werden von uns exakt nach den Anforderungen des Arbeitsrechts integriert. Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht entstehen häufig durch unklare Formulierungen. Mit einer präzisen juristischen Sprache verhindern wir diese Risiken. Für Arbeitnehmer werden vorgelegte Verträge durch uns auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln geprüft. Wir vergleichen den Entwurf mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen.
Unser Vorgehen
Wir verwenden bewusst keine Standardverträge. Jedes Unternehmen hat vollkommen gezielte Wünsche. Wir passen Klauseln an Ihre Struktur an und schützen Ihre Betriebsgeheimnisse wirksam ab.

Betriebsrat gibt Beratung
Betriebsräte spielen im Betrieb eine bedeutsame Rolle. Das Gremium beraten wir nach dem Betriebsverfassungsgesetz in sämtlichen Mitbestimmungsfragen. Dazu zählen personelle Schritte wie Auffassungen, Versetzungen oder Kündigungen. Die Einholung der Betriebsratszustimmung durch den Arbeitgeber klären wir in jedem Einzelfall. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung begleiten wir die Betriebsräte. Den Betriebsrat vertreten wir, sobald Mitbestimmungsrechte durch den Arbeitgeber missachtet werden. Vor dem Arbeitsgericht erzwingt eine einstweilige Verfügung die Beteiligung zügig und zuverlässig. Wir bereiten die Betriebsratsmitglieder auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen sie für die tägliche Arbeit.
Unser Modell
In anwendbares Handeln wandeln wir komplexe Paragrafen um. Betriebsratsmitglieder müssen keine Rechtsexperten sein. Wir übergeben Ihnen das Werkzeug, um Mitarbeiter wirkungsvoll zu repräsentieren.

Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer vielfach unvorbereitet. Fristgerecht wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Die Personalakte wird dafür ausgewertet und die Begründung mit der Rechtsprechung verglichen. Wir reichen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, vorausgesetzt die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht. Im Verlauf des anschließenden Verfahrens übernehmen wir die Vertretung Ihrer Eigeninteressen in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Nicht zwingend ist der Ablauf unser Vorhaben dabei. Ohne einen langwierigen Streit führt eine klare juristische Position vielfach zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung. Bei unwirksamen Kündigungen fordern Arbeitgeber oft ihre Wiedereinstellung. Eine Abfindung wird von Arbeitnehmern oft angestrebt. Wir setzen Ihre Priorität durch.
Was sich dahinter verbirgt
Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift das Kündigungsschutzgesetz. Vom Arbeitgeber fordert es eine soziale Rechtfertigung. Ohne diese Begründung erweist sich die Kündigung als unwirksam. Wir halten jeden Verfahrensschritt für Sie nachvollziehbar fest.

Mobbing am Arbeitsplatz
Durch Mobbing werden sowohl die Gesundheit als auch die Arbeitsfähigkeit zerstört. Wir unterstützen Betroffene, wie sie systematische Schikanen rechtlich festhalten und abwehren. Zum Schutz der Gesundheit das Teammitglied wird der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Arbeitgeber mahnen wir ihn ab. Wir stehen Ihnen zur Seite beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Wenn die innerbetrieblichen Wege nicht ausreichen, werden Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen von uns eingeleitet. Die Zulässigkeit einer durch den Arbeitnehmer erfolgten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird von uns anerkannt. Aus einem toxischen Umfeld befreien wir Sie und gewährleisten zeitgleich Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Anders gesagt konkret:
Schnell werden wir aktiv. Noch vor einer Klage endet das Mobbing vielfach, wenn Sie dem Arbeitgeber ein deutliches Stoppsignal senden. Vor einer langen Kündigungsfrist rangiert Ihre Wohlergehen.

Die Scheinselbstständigkeit prüfen
Hohe Nachzahlungen sind das Risiko für Freelancer und Unternehmen, sobald die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Werkverträge und Dienstverträge werden von uns auf die wahren Anforderungen der Abhängigkeit zertifiziert. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb sind Indizien für ein echtes Arbeitsverhältnis. Wir strukturieren die Vertragsverhältnisse so um, dass sie der Rechtslage entsprechen. Das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe minimieren wir für Arbeitgeber. Für Freelancer sichern wir ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Die Unabhängigkeit protokollieren wir durch klare Vertragsgestaltung nach BGB, während wir die tatsächliche Ausführung der Kooperation prüfen.
Hintergrund
Das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung ist es, welches die Situation verbindlich klärt. Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle einstehen wir, nachdem wir Sie auf dieses Verfahren vorbereitet haben.

Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen in der Region
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen prägen das Arbeitsrecht in Deutschland stark. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Kündigungsfristen daraus folgen, kontrollieren wir bei jeder Kündigung. Arbeitnehmer werden durch das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit geschützt. Vorher gilt die Probezeit, in der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist abschließen kann. Im Baurecht wird durch das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag unterschieden. Als Werkvertrag ist ein Bauvertrag einzustufen. Der Übergang der Beweislast für Mängel wird durch die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn markiert. Eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen wird von VOB-Verträgen gefordert. Diese engen Fristen sind Gegenstand unserer Beratung für Bauunternehmen in Ihrer Nähe.
Wissenswertes
Die Wirkung einer Abmahnung geht nach einer gewissen Zeit verloren. Bei einer Kündigung dürfen ältere Abmahnungen noch Berücksichtigung finden – wir kontrollieren dies. Vorwürfe verjähren vielfach nach zwei Jahren.

Fellbach: Ihr zuverlässiger Dienstleister
Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE firmiert bereits seit 1996. Wir vereinen betriebswirtschaftliches Einsicht mit rechtlicher Exaktheit. Unser Wegbegleiter Rechtsanwalt Arnd Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat zudem den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss MBA. Sowohl juristisch als auch wirtschaftlich beraten wir Mandanten dank dieser Kombination. Ob ein prozessuales Vorgehen oder eine außergerichtliche Einigung am effektivsten ist, analysieren wir gewissenhaft. Vom TÜV Süd ist unsere Kanzlei nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Eine strukturierte Abwicklung jedes Mandats wird durch diese Vorgabe gewährleistet. Mandanten für Fellbach schätzen unsere klare Kommunikation und unsere absolute Verlässlichkeit.
Womit wir uns hervorheben
Statt pauschaler Versprechen erhalten Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Jeder Fall profitiert von unserer über 25-jährigen Kanzleierfahrung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber repräsentieren wir und kennen beide Perspektiven.

In Fellbach wiederkehrende Fragen
Eine Kündigungsschutzklage – was kostet sie?
Nach dem Streitwert richten sich die Ausgaben, wobei dieser meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Für Arbeitnehmer übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Beiträge. Wir beantworten die Finanzierung beim ersten Gespräch.
Welche Frist gilt für das Vorgehen gegen eine Kündigung?
Sie haben drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirkungsvoll.
Unter welchen Rahmenbedingungen habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Gesetzliche Erwartungen bestehen bloß in Ausnahmefällen wie bei Betriebsübergängen. Oft verhandeln wir eine Abfindung, weil der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen fürchtet.
Was tun bei einer unberechtigten Abmahnung für Fellbach und Umgebung?
Nach Begutachtung der Abmahnung erarbeiten wir für Sie eine Gegendarstellung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese in Ihre Personalakte aufzunehmen. So dokumentieren Sie Ihren Widerspruch für zukünftige Maßnahmen.
Welche Fristen kommen bei einer Werklohnforderung zur Anwendung?
Eine Bauhandwerkersicherungshypothek bedarf der Grundbucheintragung innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung. Wir gewährleisten, dass Ihre Forderung umgehend beigetrieben wird.

Jetzt unverbindlich für die Region begleiten lassen
Durch arbeitsrechtliche Konflikte werden Druck sowie Unsicherheit erzeugt. Eine frühzeitige Unterstützung durch einen Fachanwalt bewahrt Ihre Rechte und schafft Klarheit. Um Ihre Situation zu untersuchen und die nächsten Schritte zu konzipieren, nehmen wir uns Zeit. Ob die Prüfung eines Aufhebungsvertrags, die Durchsetzung einer Abfindung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht – mit Erfahrung und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen bei alldem an Ihrer Seite. Im Baurecht werden Ihre Verträge garantiert und Ihre Zahlungsansprüche konsequent durchgesetzt. Erreichbar sind wir für Mandanten für die Region telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück, und zwar mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls und einem Terminvorschlag. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, Fristen abzuwarten. Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag.
Durchsetzung von Werklohnforderungen bei Bauunternehmen
Ausgangslage
Unsere Überprüfung umfasste den Bauvertrag, die Abnahmeprotokolle und die zwischen den Parteien ausgetauschte Korrespondenz. Die behaupteten Mängel entpuppten sich größtenteils als unwesentlich und berechtigten daher nicht zur Zurückbehaltung der gesamten Werklohnsumme.
Das Vorgehen
Als der Interessent weiterhin zahlungsunwillig blieb, leiteten wir sofort gerichtliche Maßnahmen ein. Mit konsequenter Vertretung des Bauunternehmens brachten wir unsere Praxiserfahrung in Bauprozessen fokussiert ein.
Bitte nennen Sie uns das gewünschte Ergebnis.
Vor größeren Liquiditätsengpässen wurde das Bauunternehmen durch die schnelle und resolute Vorgehensweise bewahrt. Der Mandant bedankte sich für die durchsetzungsstarke Vertretung, die ihn vor Gericht nicht im Stich ließ.
Jetzt unverbindlich in Verbindung treten
OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE meldet sich zeitnah mit einer ehrlichen ersten Beurteilung zurück, sobald Sie uns kurz Ihr Anliegen geschildert haben.
Informationen über Fellbach
Fellbach liegt im Bundesland Baden-Württemberg und zählt etwa 45.000 Einwohner. Die Stadt ist von mehreren Gemeinden umgeben, darunter Waiblingen, Remseck am Neckar, Kernen im Remstal, Esslingen am Neckar sowie Korb. Durch seine Lage in der Nähe dieser Orte profitiert Fellbach von einer guten Anbindung und vielfältigen regionalen Verflechtungen. Die Mischung aus städtischem Leben und umliegender Natur prägt das Bild der Stadt, die sich als lebendiger Teil der Region präsentiert und gleichzeitig ihre eigene Identität bewahrt.
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