Ein funktionierender Betrieb lebt vom Dialog zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Das Betriebsverfassungsrecht regelt diesen Dialog verbindlich. Wir beraten Betriebsräte bei der Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte und Arbeitgeber bei der korrekten Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Unsere Kanzlei begleitet Sie seit 1996 in arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Die rechtliche Begleitung eines Gremiums erfordert mehr als nur Gesetzeskenntnis. Es geht um taktisches Geschick und Verhandlungssicherheit. Wir prüfen Betriebsvereinbarungen, klären Zustimmungsverweigerungen und vertreten Ihre Interessen. Vor Gericht und außergerichtlich.
Mitbestimmung im Betrieb – unsere Beratungsschwerpunkte im Überblick
Unsere Beratung im Betriebsverfassungsrecht umfasst die Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei personellen Maßnahmen, die Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, die Begleitung von Anhörungsverfahren sowie die Vertretung in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht. Als nach DIN ISO 9001:2015 zertifizierte Kanzlei bearbeiten wir jedes Mandat nach dokumentierten Qualitätsstandards. Wir sorgen für rechtssichere Strukturen. Konflikte werden minimiert. Ihr Betrieb bleibt handlungsfähig.
Beratung für Betriebsräte bei der Ausübung von Mitbestimmungsrechten
Die Arbeit eines Betriebsrats ist anspruchsvoll. Neben der täglichen Arbeit im Betrieb gilt es, Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten des Betriebsverfassungsgesetzes. Das betrifft die personelle Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigung ebenso wie die soziale Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Gehalt oder Überstunden. Oft scheitern Einigungen an formalen Fristen. Eine fehlerhafte Anhörung macht jede Kündigung unwirksam. Wir prüfen jeden Fall einzeln. Geht es vor das Arbeitsgericht, vertreten wir Sie bestimmt. Auch bei der Durchsetzung von Freistellungsansprüchen für die Betriebsratsarbeit unterstützen wir Sie. Der Arbeitgeber muss Räume stellen. Wir klären diese Pflichten ein. Ein starker Betriebsrat schützt die Interessen des Arbeitnehmers. Dafür stehen wir ein.
Arbeitgeberberatung: Mitbestimmung rechtssicher umsetzen
Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt den Rahmen vor. Eine fehlerhafte Betriebsversammlung kann teuer werden. Wir prüfen geplante personelle Maßnahmen vorab. Muss der Betriebsrat zustimmen? Wir klären die Zustimmungsverweigerung. Manchmal ist ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht unvermeidbar. Wir vertreten Ihren Betrieb sicher. Die Gestaltung einer rechtssicheren Betriebsvereinbarung erfordert juristische Präzision. Sie regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Wir achten auf die Einhaltung der Mitbestimmungspflichten. So vermeiden Sie spätere Kündigungsschutzklagen. Eine klare Regelung schafft Rechtssicherheit. Wir beraten Sie zu allen Pflichten. Das schließt die Kostenübernahme für die Schulung des Gremiums ein. Ein gut geführter Dialog schützt den Betrieb.
Betriebsversammlung, Betriebsvereinbarung und Beschlussverfahren
Zentrale Instrumente des Betriebsverfassungsrechts sind die ordnungsgemäße Betriebsversammlung, der Abschluss rechtsverbindlicher Betriebsvereinbarungen sowie gerichtliche Beschlussverfahren bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Gremium. Die Betriebsversammlung bietet dem Arbeitnehmer eine Plattform für Information. Der Arbeitgeber muss diese einberufen. Wir prüfen die Fristen. Ein formeller Fehler kann die gesamte Versammlung infrage stellen. Die Betriebsvereinbarung wirkt direkt auf das Arbeitsverhältnis ein. Sie regelt Gehalt, Arbeitszeit oder Urlaub. Wir gestalten diese Verträge rechtssicher. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Einigungsstelle. Ihr Spruch hat die Wirkung eines Tarifvertrags. Wir vertreten Sie in diesem Verfahren. Vor dem Arbeitsgericht läuft das Verfahren nach dem Gesetz über das Arbeitsgericht. Eine Güteverhandlung ist hier meist der erste Schritt. Wir bereiten diesen Termin intensiv vor.
Wann der Anwalt unverzichtbar wird
Konflikte im Betrieb eskalieren schnell. Eine Kündigung wirft oft rechtliche Fragen auf. Darf der Arbeitgeber ohne Anhörung handeln? Welche Frist gilt für den Widerspruch? Wir klären diese Punkte. Wenn eine Kündigung droht, prüfen wir die soziale Rechtfertigung. Geht es um eine Abfindung, verhandeln wir den Ausgleich. Manchmal ist ein Aufhebungsvertrag die bessere Wahl. Wir prüfen die Folgen für das Gehalt und die Steuer. Die Folgen einer Scheinselbständigkeit können gravierend sein. Wir beraten zu allen Aspekten des BGB. Ein Werkvertrag darf nicht verschleiert werden. Wir prüfen die Verträge. Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, prüfen wir diese. Eine unwirksame Abmahnung entfaltet keine Wirkung. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht. Eine Güteverhandlung bietet Raum für Verhandlungen. Wir nutzen diesen Raum.
Unsere Kanzlei – Ihre rechtliche Vertretung im Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Kompetenz – dafür steht unsere Kanzlei seit 1996. Diese mehr als 25-jährige Erfahrung spiegelt sich in jeder Mandatsbearbeitung wider, deren Qualität durch die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 durch den TÜV Süd abgesichert ist. Arnd Müller ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig; dank seines betriebswirtschaftlichen Abschlusses (MBA) sieht er darüber hinaus auch die ökonomische Dimension: Er kennt die finanziellen Auswirkungen einer Kündigung und weiß, was ein Unternehmen belastet. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten wir mit derselben Sorgfalt. Jeder Mandant bekommt von uns eine offene Einschätzung seiner Lage: Ist eine gütliche Lösung außergerichtlich sinnvoll? Wie realistisch sind die Chancen vor Gericht? Unsere Beratung ist transparent und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen zum Betriebsverfassungsrecht? Ihr Betriebsrat braucht Unterstützung? Oder Sie als Arbeitgeber suchen rechtssichere Beratung? Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf.
