In Winnenden ist OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das Wichtigste zuerst: Die arbeitsrechtliche Unterstützung und Vertretung für Winnenden und das Umland übernimmt OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE. Die Kanzlei besteht seit 1996 und besitzt eine TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Fachanwalt Arnd Müller repräsentiert Mandanten in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen und bringt dafür über 20 Jahre Praxiserfahrung mit.
Ob eine Kündigung vorliegt, Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag fordert oder Sie Hilfe bei der Abmahnungsprüfung brauchen – wir helfen. In der Region fungieren wir als Ihre Kontaktperson für sämtliche arbeitsrechtlichen und baurechtlichen Fragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ebenso repräsentieren. Nach der Begutachtung Ihres Einzelfalls schätzen wir Ihre Erfolgschancen realistisch ein und darlegen Ihnen das sparsam sinnvollste Vorgehen.
Unsere Kanzlei im Überblick: Arbeitsrecht und Baurecht
Kündigungsschutz einklagen
Gegen eine ungerechte Kündigung? Wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihren Job oder eine angemessene Abfindung.
Abfindung verhandeln
Durch die Verhandlung Ihrer Abfindung sichern wir Ihnen das Maximum für Ihren Abschied.
Arbeitsverträge erstellen
Rechtssichere Arbeitsverträge schaffen eindeutige Regelungen des Wesentlichen und vermeiden spätere Streitigkeiten von Anfang an.
Unser Fokus liegt auf Kündigungsschutzklagen, Arbeitsvertragserstellungen und der Prüfung der Scheinselbstständigkeit. Im Baurecht unterstützen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat bearbeiten wir gemäß den Rahmenbedingungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Leistungen für Winnenden und die Umgebung
Ihre Abfindung verhandeln
Eine Abfindung bietet Arbeitnehmern finanzielle Absicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nur in Ausnahmefällen. Neben der Verhandlung der Zahlungshöhe mit Ihrem Arbeitgeber setzen wir uns auch für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. Als Berechnungsformel gilt in der Praxis häufig: Bruttomonatsgehalt multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Wir prüfen diesen Ansatz darauf, ob er Ihre individuelle Situation gerecht wiedergibt. Eine starke Verhandlungsposition führt häufig dazu, dass sich der Faktor verbessern lässt. Wir stärken die Verhandlungsposition durch eine sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe. Eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft uns den nötigen Druck für eine höhere Summe.
In der Praxis
Ihre voraussichtliche Abfindungssumme wird von uns vor dem ersten Termin ermittelt. Sie kennen Ihren Mindestanspruch, ehe Sie einer Übereinkunft zusagen. Diese Klarheit gibt Ihnen Sicherheit während der Verhandlungen.

Ihre Abmahnung prüfen
Eine Abmahnung gilt als Vorstufe zur Kündigung. Wir prüfen die Einhaltung der Formvorschriften und analysieren, ob der Vorwurf rechtlich Bestand hat. Häufig verwenden Arbeitgeber Abmahnungen, um vorab einen Kündigungsgrund zu konstruieren. Wir identifizieren diese Strategie und unterstützen Sie bei der richtigen Reaktion. Von uns erhalten Sie eine rechtlich fundierte Gegendarstellung. Diese Gegendarstellung wird vom Arbeitgeber in die Personalakte aufgenommen. So dokumentieren wir Ihre Nichtanerkennung des Vorwurfs. Bei einer unberechtigten Abmahnung setzen wir deren Entfernung aus der Akte durch. Dadurch schützen wir Sie vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung.
Das Besondere hiervon
Konkrete Vorwürfe werden durch jede Abmahnung gefordert, während allgemeine Behauptungen vor Gericht unzureichend sind. Wir nötigen den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung, was seine künftige Position eindeutig schwächt.

Mobbing im Arbeitsumfeld
Mobbing zerstört sowohl das gesundheitliche Wohl als auch die Arbeitsfähigkeit. Wir beraten Betroffene dabei, systematische Schikanen rechtlich zu protokollieren und abzuwehren. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, das Wohlbefinden des Teammitglieds zu schützen. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, mahnen wir ihn ab. Wir helfen Ihnen beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen innerbetriebliche Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Wir prüfen, ob eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer zulässig ist. Mit Übergangsgeld sichern wir Ihren Lebensunterhalt und befreien Sie aus einem toxischen Umfeld.
Konkret heißt das:
Wir agieren zügig. Das Mobbing wird durch ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber vielfach schon vor einer Klage fertiggestellt. Vorrang vor einer langen Kündigungsfrist hat Ihre Wohlbefinden.

Bauverträge korrekt gestalten
Ein Bauvertrag definiert, welche Pflichten Bauherr und Bauunternehmen treffen. Wir gestalten Verträge nach BGB und VOB, sodass sie klare Leistungsbeschreibungen und Fristen enthalten. Wir regeln das Honorar, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistungsfristen. Unklare Bauverträge führen zu Bauverzögerungen und Streitigkeiten über Mehrkosten. Nachtragsmanagement und Prüfungsfristen für Rechnungen verankern wir in der Abmachung. Für Bauunternehmen gewährleisten wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen. Für Bauherren bestimmen wir Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht. Zum Schutz beider Seiten vor unkalkulierbaren Risiken nehmen wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags auf.
Wissenswerte Fakten
Gilt die VOB Teil B, so bedarf dies einer ausdrücklichen vertraglichen Übereinkunft. Wir überprüfen, ob die Einbindung rechtlich wirksam ist. Spätere Überraschungen bei der Bauabnahme werden dadurch verhindert.

Erstellung von Arbeitsverträgen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späteren Klagen und definiert die Pflichten des Arbeitnehmers verständlich. Wir formulieren Verträge, die sämtliche gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB erfüllen. Dazu gehört die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten integrieren wir exakt nach den Vorgaben des Arbeitsrechts. Unklare Formulierungen führen vor dem Arbeitsgericht oft zu Auslegungsstreitigkeiten. Durch eine präzise juristische Sprache vermeiden wir diese Risiken. Für Arbeitnehmer prüfen wir vorgelegte Verträge auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Den Entwurf vergleichen wir mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen.
Unser Vorgehen
Wir nutzen keine Standardverträge. Jedes Unternehmen besitzt gezielte Anforderungen. Wir passen Klauseln an Ihre Struktur an und schützen Ihre Betriebsgeheimnisse wirksam ab.

Unterstützung durch den Betriebsrat
Betriebsräte spielen eine grundlegende Rolle im Betrieb. Wir beraten das Gremium zu allen Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen zählen als personelle Maßnahmen dazu. Die Einholung der Betriebsratszustimmung durch den Arbeitgeber beurteilen wir in jedem Einzelfall. Unser Team begleitet Betriebsräte ebenso bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung. Missachtet der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte, vertreten wir den Betriebsrat. Die Beteiligung lässt sich schnell und zuverlässig durch eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht erzwingen. Wir bereiten Betriebsratsmitglieder auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen sie für die tägliche Arbeit.
Unser Konzept
Komplexe Paragrafen werden von uns in anwendbares Handeln umgewandelt. Betriebsratsmitglieder müssen keine Rechtsexperten sein. Das Werkzeug, um Teammitglieder effektiv zu verkörpern, liefern wir Ihnen.

Werklohnforderungen durchsetzen
Bauunternehmen und Handwerker führen oft Arbeiten ohne entsprechendes Entgelt aus. Wir setzen Ihre Werklohnforderung konsequent durch. Dabei prüfen wir sowohl die Aufmaßsbasis als auch die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Rechnung ist erforderlich, damit die Fälligkeit eintritt. Nach fristgerechter Mahnung des Auftraggebers leiten wir bei ausbleibender Zahlung ein Mahnverfahren ein. Erhebt der Kunde Mängelrügen, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Wir vertreten Sie im Werklohnprozess und sichern Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. So erhalten Sie Ihr Geld auch dann, wenn der Bauherr zahlungsunwillig oder insolvent ist.
Welchen Unterschied es gibt
Die Auszahlung wird dadurch beschleunigt, dass wir nicht nur reagierend agieren, sondern berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen und die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv überprüfen. Die Auszahlung beschleunigt sich, weil wir nicht nur reagierend agieren, sondern die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv überprüfen und berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen. Das beschleunigt die Auszahlung.

Kündigungsschutz per Klage
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer häufig unvorbereitet. Fristgerecht wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Dafür werten wir die Personalakte aus und vergleichen die Begründung mit der Rechtsprechung. Läuft die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, reichen wir die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. In der Güteverhandlung und im Kammertermin vertreten wir Ihre Belange im anschließenden Verfahren. Unser Bestreben ist dabei nicht zwingend die Fortsetzung. Eine klare juristische Position führt häufig zu einer Einigung mit angemessener Abfindung, ohne dass ein langwieriger Streit entsteht. Bei unwirksamen Kündigungen fordern Arbeitnehmer vielfach ihre Wiedereinstellung. Oft wird von Arbeitnehmern eine Abfindung angestrebt. Wir setzen durch, was Sie priorisieren.
Was dahinter steckt
Das Kündigungsschutzgesetz findet erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit Anwendung. Vom Arbeitgeber fordert es eine soziale Rechtfertigung. Unwirksam ist die Kündigung ohne diese Begründung. Wir halten jeden Verfahrensschritt für Sie nachvollziehbar fest.

Qualifizierte Beratung zum Aufhebungsvertrag
Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist umgeht. Obwohl das praktisch klingt, bestehen deutliche Risiken für den Arbeitnehmer. Wir prüfen den Entwurf des Arbeitgebers auf Fallstricke. Wenn Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, droht beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Wir verhandeln Nachbesserungen, damit Sie keine Nachteile bei der Arbeitslosengeld-Leistung erleiden. Unsere Aufmerksamkeit richtet sich auf die korrekte Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Auch die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses verhandeln wir im Vertragstext fest. So verlassen Sie die Firma mit einer fairen Referenz und ohne finanzielle Einbußen.
Wesentliche Gesichtspunkte
Die Arbeitsagentur nimmt die Vertragskonditionen exakt unter die Lupe. Den Abmachung entwickeln wir so, dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sich sachlich begründen lässt. Ihr Einkommen wird in der Übergangsphase dadurch geschützt.

Scheinselbstständigkeit prüfen
Stellt die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit fest, drohen Freelancern und Unternehmen hohe Nachzahlungen. Wir prüfen Werkverträge und Dienstverträge anhand der tatsächlichen Merkmale der Abhängigkeit. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb deuten auf ein echtes Arbeitsverhältnis hin. Wir passen die Vertragsverhältnisse so an, dass sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber verringern wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Freelancern sichern wir ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Mittels klarer Vertragsgestaltung nach BGB dokumentieren wir die Unabhängigkeit und prüfen die tatsächliche Durchführung der Kooperation.
Hintergrund
Die Situation wird durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung verbindlich geklärt. Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle vertreten wir, nachdem wir Sie auf dieses Verfahren vorbereitet haben.

Häufig gestellte Fragen aus der Region
Mit welchen Aufwendungen ist eine Kündigungsschutzklage für Winnenden und das Umland gekoppelt?
Nach dem Streitwert richten sich die Kosten, wobei dieser meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Die Entgelte übernimmt für Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung. Das erste Gespräch dient uns zur Klärung der Finanzierung.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist nicht, da andernfalls die Kündigung als wirkungsvoll gilt.
Wann kann ich eine Abfindung verlangen?
Gesetzliche Anforderungen bestehen einzig in Ausnahmefällen wie bei Betriebsübergängen. Da der Arbeitgeber häufig eine Kündigung aus Aussprachegründen befürchtet, verhandeln wir eine Abfindung.
Eine unberechtigte Abmahnung für den Großraum Winnenden – was tun Sie dagegen?
Wir überprüfen die Abmahnung und verfassen eine Gegendarstellung. In Ihre Personalakte muss der Arbeitgeber diese Gegendarstellung aufnehmen. So protokollieren Sie Ihren Widerspruch für zukünftige Schritte.
Welche Fristen kommen bei einer Werklohnforderung zur Anwendung?
Innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch einzutragen. Wir gewährleisten, dass Ihre Forderung schnellstmöglich beigetrieben wird.

Winnenden: Ihr verlässlicher Dienstleister
Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE firmiert bereits seit 1996. Wir kombinieren betriebswirtschaftliches Verständnis mit rechtlicher Genauigkeit. MBA als betriebswirtschaftlicher Zusatzabschluss und Fachanwalt für Arbeitsrecht – diese Qualifikationen bringt unser Ansprechpartner Rechtsanwalt Arnd Müller mit. Juristisch und rentabel beraten wir Mandanten, was diese Verknüpfung uns ermöglicht. Wir bewerten sorgfältig, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen am effektivsten ist. Nach DIN ISO 9001:2015 anerkannt der TÜV Süd unsere Kanzlei. Diese Vorgabe gewährleistet eine strukturierte Abwicklung jedes Mandats. Geschätzt wird von Mandanten unsere klare Kommunikation neben unserer absoluten Verlässlichkeit.
Womit wir uns hervorheben
Statt pauschaler Versprechen bekommen Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Jeder Fall profitiert von unserer über 25-jährigen Kanzleierfahrung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von uns vertreten, wobei wir beide Perspektiven kennen.

Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen im Umkreis von Winnenden
Das deutsche Arbeitsrecht wird ausschlaggebend durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Kündigungsfristen daraus folgen, prüfen wir bei jeder Kündigung. Arbeitnehmer werden durch das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gesichert. In der im Vorfeld geltenden Probezeit kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist beschließen. Eine strenge Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag trifft das BGB im Baurecht. Ein Bauvertrag gehört zur Kategorie des Werkvertrags. Die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn markiert den Übergang der Beweislast für Mängel. Eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen wird von VOB-Verträgen gefordert. Diese engen Fristen sind Gegenstand unserer Betreuung für Bauunternehmen aus Ihrer Region.
Nützliche Informationen
Nach einer gewissen Zeit verliert eine Abmahnung ihre Wirkung. Es wird von uns anerkannt, ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen. Oft sind Vorwürfe nach zwei Jahren verjährt.

Lassen Sie sich jetzt in und um Winnenden unverbindlich beraten.
Druck und Unsicherheit entstehen durch arbeitsrechtliche Konflikte. Transparenz herstellen und Ihre Rechte bewahren – das leistet eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt. Wir untersuchen Ihre Situation und entwerfen die nächsten Schritte, wofür wir uns Zeit nehmen. Ob die Begutachtung eines Aufhebungsvertrags, die Durchsetzung einer Abfindung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht – mit Erfahrung und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen bei alldem zur Seite. Im Baurecht garantieren wir Ihre Verträge und setzen Ihre Zahlungsansprüche konsequent durch. Mandanten aus Winnenden und dem Umland erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Mit einer ersten Begutachtung Ihres Falls und einem Terminvorschlag melden wir uns innerhalb von rund um die Uhr zurück. Sie sollten nicht zögern, Fristen abzuwarten. Im Arbeitsrecht zählt jeder Tag.
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Vorgehen
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Informationen über Winnenden
Winnenden ist eine Stadt in Baden-Württemberg mit etwa 28.000 Einwohnern und liegt eingebettet in einer vielfältigen Landschaft. Die Umgebung wird geprägt von den Nachbargemeinden Leutenbach, Schwaikheim, Korb, Weinstadt und Burgstetten, die sich in unmittelbarer Nähe befinden. Durch diese Lage bietet Winnenden eine angenehme Mischung aus städtischem Leben und naturnaher Umgebung, die sowohl Bewohnern als auch Besuchern vielfältige Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung eröffnet. Die Stadt zeichnet sich durch ihre ruhige Atmosphäre und die Anbindung an das umliegende Gebiet aus.
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