Fachanwalt für Arbeitsrecht in Sachsenheim: OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE.
Das Wesentliche in Sachsenheim: OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung rund um Sachsenheim. Die Kanzlei gibt es seit 1996, sie ist vom TÜV Süd nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Mandanten vertritt Fachanwalt Arnd Müller in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen, wofür er mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung mitbringt.
Erhielten Sie eine Kündigung, drängt Ihr Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag, oder brauchen Sie Hilfe bei der Überprüfung einer Abmahnung? Wir sind aus Sachsenheim und dem Umland Ihre kompetente Kontaktperson für jegliche arbeits- und baurechtlichen Fragen. Die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernimmt unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE gleichermaßen. Nach der Prüfung Ihres Einzelfalls schätzen wir Ihre Erfolgschancen realistisch ein und verdeutlichen Ihnen das sparsam sinnvollste Vorgehen.
Unsere Kanzlei im Überblick – Arbeitsrecht und Baurecht
Kündigungsschutzklage
Wegen einer unfairen Kündigung? Wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihre Stelle oder eine faire Abfindung.
Abfindungsverhandlung
Wir verhandeln Ihre Abfindung und sichern Ihnen das Maximum für Ihren Abschied zu.
Arbeitsverträge ausarbeiten lassen
Rechtssichere Arbeitsverträge achten auf klare Regelungen des Wesentlichen und verhindern spätere Streitigkeiten von vornherein.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Kündigungsschutzklage, die Abfindungsverhandlung, die Arbeitsvertragserstellung und die Begutachtung der Scheinselbstständigkeit. Im Baurecht betreuen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat bearbeiten wir nach den Rahmenbedingungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Was wir für Sachsenheim leisten
Scheinselbstständigkeit: die Begutachtung
Freelancer und Unternehmen riskieren hohe Nachzahlungen, sobald die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Bei Werkverträgen und Dienstverträgen überprüfen wir die wahren Anforderungen der Abhängigkeit. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb sprechen als Indizien für ein echtes Arbeitsverhältnis. Die Vertragsverhältnisse strukturieren wir so um, dass sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber minimieren wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Für Freelancer gewährleisten wir Ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Durch klare Vertragsgestaltung nach BGB protokollieren wir die Unabhängigkeit und kontrollieren die tatsächliche Realisierung der Partnerschaft.
Der Hintergrund
Verbindlich geklärt wird die Situation durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung. Wir bereiten Sie auf dieses Verfahren vor und verkörpern Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle.

Eine Abfindung verhandeln
Eine Abfindung bietet Arbeitnehmern finanzielle Absicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert nur in Ausnahmefällen. Wir verhandeln die Höhe der Zahlung mit Ihrem Arbeitgeber und setzen uns zudem für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. In der Praxis lautet die Berechnungsformel oft: Bruttomonatsgehalt multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Wir zertifizieren, ob dieser Ansatz Ihre persönliche Situation gerecht wiedergibt. Mithilfe einer starken Verhandlungsposition kann der Faktor oft angehoben werden. Diese Verhandlungsposition stärken wir durch eine sorgfältige Überprüfung der Kündigungsgründe. Eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft uns den nötigen Druck für eine höhere Summe.
Praktisch gesehen
Vor dem ersten Termin ermitteln wir die voraussichtliche Abfindungssumme für Sie. Einer Absprache sollten Sie erst dann zustimmen, wenn Sie Ihren Mindestanspruch kennen. Diese Klarheit gibt Ihnen die Verlässlichkeit während der Verhandlungen.

Arbeitsverträge erstellen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag sichert Arbeitgeber vor späten Klagen ab und definiert die Pflichten des Arbeitnehmers verständlich. Die von uns formulierten Verträge erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen des BGB. Dazu gehört es, Probezeit, Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub zu regeln. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten verknüpfen wir exakt nach den Vorgaben des Arbeitsrechts. Die Ursache für Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht sind häufig unklare Formulierungen. Diese Risiken vermeiden wir durch eine präzise juristische Sprache. Für Arbeitnehmer übernehmen wir die Begutachtung vorgelegter Verträge auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Wir vergleichen den Entwurf mit geltendem Recht sowie aktuellen Urteilen.
Unser Vorgehen
Standardverträge kommen für uns nicht infrage, denn jedes Unternehmen hat spezifische Anforderungen. Ihre Betriebsgeheimnisse werden wirksam abgeschützt, und Klauseln passen wir an Ihre Struktur an.

Bauverträge korrekt aufsetzen
Ein Bauvertrag legt die Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen fest. Wir konzipieren Verträge nach BGB und VOB, die klare Leistungsbeschreibungen und Fristen enthalten. Wir regeln das Entgelt, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistungsfristen. Unklare Bauverträge führen zu Streitigkeiten über Mehrkosten und Bauverzögerungen. Nachtragsmanagement und Prüfungsfristen für Rechnungen verankern wir in der Vereinbarung. Für Bauunternehmen sichern wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen. Für Bauherren bestimmen wir Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht. Damit beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken geschützt sind, integrieren wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags.
Wissenswert
Die VOB Teil B gilt nur bei ausdrücklicher vertraglicher Absprache. Deren rechtlich wirkungsvolle Integration kontrollieren wir. Das verhindert spätere Überraschungen bei der Bauabnahme.

Abmahnung überprüfen
Die Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung. Wir erkennen an, ob die Formvorschriften eingehalten wurden und der Vorwurf rechtlich Bestand hat. Arbeitgeber nutzen Abmahnungen vielfach, damit ein Kündigungsgrund im Vorfeld entwickelt wird. Wir identifizieren diese Strategie und beraten Sie zur richtigen Reaktion. Wir verfassen für Sie eine rechtlich solide Gegendarstellung. Der Arbeitgeber nimmt diese Gegendarstellung in die Personalakte auf. So dokumentieren wir, dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen. Die Entfernung der unberechtigten Abmahnung aus der Akte können wir durchsetzen. Das schützt Sie vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung.
Das Besondere hiervon
Jede Abmahnung verlangt konkrete Vorwürfe, denn allgemeine Behauptungen reichen vor Gericht nicht aus. Wir nötigen den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung, sodass seine künftige Position deutlich geschwächt wird.

Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Wir kontrollieren pünktlich, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Wir werten die Personalakte aus und vergleichen die Begründung mit der Rechtsprechung. Reicht die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung, reichen wir die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Im Verlauf des anschließenden Verfahrens repräsentieren wir Ihre Eigeninteressen in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Der Vorgang ist dabei nicht zwingend unser Ziel. Eine klare juristische Position führt oft zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung, ohne langwierigen Streit. Arbeitgeber fordern bei unwirksamen Kündigungen vielfach ihre Wiedereinstellung. Arbeitnehmer streben häufig eine Abfindung an. Wir setzen Ihre Priorität durch.
Was dahinter steckt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und fordert vom Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung. Ohne diese Begründung erweist sich die Kündigung als unwirksam. Jeden Verfahrensschritt halten wir für Sie transparent.

Informationen für Ihren Betriebsrat
Betriebsräte haben eine bedeutsame Rolle im Betrieb. Wir unterstützen das Gremium in allen Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dazu gehören personelle Maßnahmen wie Auffassungen, Versetzungen oder Kündigungen. Die Einholung der Betriebsratszustimmung durch den Arbeitgeber beantworten wir in jedem Einzelfall. Auch soziale Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung zählen zu den Themengebieten, in denen wir Betriebsräte betreuen. Lässt der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte außer Acht, übernehmen wir die Vertretung des Betriebsrats. Eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht erzwingt die Beteiligung zügig und verlässlich. Wir schulen die Betriebsratsmitglieder für die tägliche Arbeit und bereiten sie auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor.
Unser Konzept
Komplexe Paragrafen wandeln wir in anwendbares Handeln um. Betriebsratsmitglieder müssen keine Rechtsexperten sein. Wir liefern ihnen das Werkzeug, um Kollegen wirkungsvoll zu repräsentieren.

Aufhebungsvertrag: Beratung vom Fachmann
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und umgeht die Kündigungsfrist. Praktisch mag das klingen, es birgt jedoch deutliche Risiken für den Arbeitnehmer. Den Entwurf des Arbeitgebers überprüfen wir auf Fallstricke. Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht, sobald Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen. Die Verhandlung von Nachbesserungen dient dazu, dass Sie bei der Arbeitslosengeld-Leistung keine Nachteile erleiden. Unsere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Ebenso verhandeln wir im Vertragstext die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses fest. So verlassen Sie das Familienunternehmen mit einer fairen Referenz und ohne finanzielle Einbußen.
Das Wichtigste im Überblick
Die Arbeitsagentur nimmt die Vertragskonditionen genau unter die Lupe. Durch die Vertragsgestaltung sichern wir, dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sachlich begründet werden kann. Dadurch profitieren Sie in der Übergangsphase von einem geschützten Einkommensschutz.

Schikane im Job
Mobbing zerstört die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit. Wir unterstützen Betroffene darin, systematische Schikanen rechtlich zu protokollieren und abzuwehren. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, das gesundheitliche Wohl der Mitarbeiter zu schützen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, mahnen wir ihn ab. Wir helfen beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen die innerbetrieblichen Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Wir prüfen die Zulässigkeit einer durch den Arbeitnehmer erfolgten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Wir befreien Sie aus einem toxischen Umfeld und sichern zugleich Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Konkret bedeutet das
Zügiges Handeln ist unser Maßstab. Ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber beendet das Mobbing häufig schon vor einer Klage. Ihre Gesundheit stellen wir vor eine lange Kündigungsfrist.

Werklohnforderungen durchsetzen
Bauunternehmen und Handwerksmeister führen oft Arbeiten aus, ohne ihre Bezahlung zu erhalten. Wir setzen Ihre Werklohnforderung konsequent durch. Neben der Aufmaßsbasis prüfen wir die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Faktura bildet die Erfordernis für Fälligkeit. Wir mahnen den Kunden pünktlich und leiten bei ausbleibender Zahlung ein Mahnverfahren ein. Geht der Kunde in Mängelrügen vor, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Im Grundbuch garantieren wir Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek, während wir Sie im Werklohnprozess verkörpern. So garantieren wir, dass Sie Ihr Geld bekommen – selbst bei einem zahlungsunwilligen oder insolventen Bauherrn.
Welchen Unterschied es gibt
Die Auszahlung wird dadurch beschleunigt, dass wir nicht nur reagierend agieren, sondern berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen und die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv kontrollieren. Die Auszahlung beschleunigt sich, weil wir nicht nur reagierend handeln, sondern die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv prüfen und berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen. Wir arbeiten nicht nur reagierend: Wir prüfen die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv, kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus und beschleunigen demnach die Auszahlung.

Oft gestellte Fragen aus Sachsenheim
Wie hoch sind die Ausgaben für eine Kündigungsschutzklage für den Großraum Sachsenheim?
Die Ausgaben richten sich nach dem Streitwert, der meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Die Beiträge übernimmt für Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung. Wir klären die Finanzierung beim ersten Gespräch.
Welche Frist gilt für das Vorgehen gegen eine Kündigung?
Eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirkungsvoll.
Ab wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch wird bloß in Ausnahmefällen wie Betriebsübergängen gewährt. Oft verhandeln wir eine Abfindung, weil der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen fürchtet.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung in der Region?
Nach Prüfung der Abmahnung erstellen wir für Sie eine Gegendarstellung. In Ihre Personalakte muss der Arbeitgeber diese Gegendarstellung einbeziehen. So wird Ihr Widerspruch für zukünftige Schritte dokumentiert.
Welche Fristen kommen bei einer Werklohnforderung zur Anwendung?
Die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch muss spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Leistung erfolgen. Ihre Forderung treiben wir für Sie umgehend bei.

Sachsenheim: Ihr verlässlicher Dienstleister
Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE besteht seit 1996. Rechtliche Exaktheit und betriebswirtschaftliches Einsicht werden von uns verbunden. Unser Partner Rechtsanwalt Arnd Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat zudem den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss MBA. Diese Kombination ermöglicht uns, Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch rentabel zu begleiten. Sorgfältig untersuchen wir, welche Maßnahme – eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen – am effektivsten ist. Der TÜV Süd hat unsere Kanzlei nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Diese Vorgabe gewährleistet, dass jedes Mandat geordnet bearbeitet wird. Mandanten für Ihre Region schätzen unsere klare Kommunikation und unsere absolute Verlässlichkeit.
Unsere besonderen Merkmale
Statt pauschaler Versprechen erhalten Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. In jeden Fall fließt unsere über 25-jährige Kanzleierfahrung ein. Die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernehmen wir, weil uns beide Perspektiven geläufig sind.

Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen für Ihre Region
Das Arbeitsrecht in Deutschland ist leistungsfähig von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geprägt. Wir kontrollieren bei jeder Kündigung, welche Kündigungsfristen sich aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Der Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz greift für Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In der davor geltenden Probezeit kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist beschließen. Das BGB unterscheidet im Baurecht streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag. Ein Bauvertrag gehört zur Kategorie des Werkvertrags. Die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn markiert den Übergang der Beweislast für Mängel. VOB-Verträge fordern eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen. Wir begleiten Bauunternehmen in Ihrer Umgebung zu diesen engen Fristen.
Gut zu wissen
Die Wirkung einer Abmahnung geht nach einer gewissen Zeit verloren. Ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen, wird durch uns anerkannt. Nach zwei Jahren verjähren Vorwürfe häufig.

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Arbeitsrechtliche Konflikte erzeugen Druck und Unsicherheit. Klarheit wird durch eine frühzeitige Unterstützung durch einen Fachanwalt geschaffen, und Ihre Rechte werden bewahrt. Die nächsten Schritte zu entwerfen und Ihre Situation zu untersuchen – dafür nehmen wir uns Zeit. Ob die Prüfung eines Aufhebungsvertrags, die Durchsetzung einer Abfindung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht – mit Erfahrung und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen bei alldem an Ihrer Seite. Ihre Zahlungsansprüche werden im Baurecht konsequent durchgesetzt, während Ihre Verträge abgesichert werden. Erreichbar sind wir für Mandanten in Ihrer Region telefonisch oder per E-Mail. Mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls und einem Terminvorschlag melden wir uns innerhalb von rund um die Uhr zurück. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, Fristen abzuwarten. Jeder Tag zählt im Arbeitsrecht.
Wie Bauherren ihre Rechte bei Baumängeln am Haus durchsetzen
Die Ausgangslage
Nachdem wir die Situation mit dem Bauherrn ausführlich besprochen hatten, forderten wir die vollständigen Bauakten an. Eine erste rechtliche Prüfung zeigte, dass die Abdichtung nicht den generell anerkannten Regeln der Technik entsprach.
Das Vorgehen
Den Bauunternehmer konfrontierten wir, das Gutachten in der Hand, offiziell mit den Beweisen. Wir verhandelten hartnäckig, damit die Modernisierung für unseren Mandanten professionell und ohne eigene Kostenanteile durch ein Konzept abgesichert wurde.
Ihr passgenaues Ergebnis
Sein Traumhaus wurde nicht zum finanziellen Albtraum, weshalb der Bauherr zutiefst erleichtert war. Unsere klare juristische Positionierung zwang den Verursacher zur Übernahme der Verantwortung.
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Wissenswertes über Sachsenheim
Sachsenheim liegt im Bundesland Baden-Württemberg und beherbergt rund 18.000 Einwohner. Die Stadt ist eingebettet in eine reizvolle Umgebung, die von den Nachbarorten Freudental, Sersheim, Oberriexingen, Löchgau und Markgröningen geprägt wird. Durch diese Nachbarschaft entsteht ein vielseitiges regionales Geflecht, das sowohl ländliche als auch städtische Einflüsse vereint. Sachsenheim zeichnet sich durch seine angenehme Größe aus, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gemeinschaft und Individualität ermöglicht. Die Lage im Herzen Baden-Württembergs macht den Ort zu einem attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort in der Region.
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