Arbeitsrechtliches Fachwissen durch einen Fachanwalt in Oberriexingen erhalten Sie bei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE.
Im Überblick: Arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung für Oberriexingen und Umgebung bietet OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE, eine seit 1996 bestehende Kanzlei mit TÜV Süd Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Fachanwalt Arnd Müller vertritt Mandanten mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen sowie bei Vertragsfragen.
Erhielten Sie eine Kündigung, drängt Ihr Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag, oder brauchen Sie Unterstützung bei der Begutachtung einer Abmahnung? Wir sind aus Ihrer Region Ihr kompetenter Ansprechpartner für jegliche arbeits- und baurechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Mit der Überprüfung Ihres Einzelfalls verknüpfen wir eine realistische Bewertung Ihrer Erfolgschancen sowie die Erläuterung des sparsam sinnvollsten Vorgehens.
Arbeitsrecht und Baurecht – ein Überblick über unsere Kanzlei
Die Kündigungsschutzklage
Ihre ungerechte Kündigung – wir prüfen Ihren Fall und kämpfen für Ihren Job oder eine faire Abfindung.
Abfindungsverhandlung
Wir verhandeln Ihre Abfindung, damit Ihnen beim Abschied zuverlässig das Maximum sicher ist.
Erstellung von Arbeitsverträgen
Rechtssichere Arbeitsverträge, welche die relevanten Punkte klar regeln – und so spätere Streitigkeiten von vornherein verhindern.
Unsere Schwerpunkte liegen bei der Kündigungsschutzklage, der Abfindungsverhandlung, der Arbeitsvertragserstellung sowie der Scheinselbstständigkeitsprüfung. Die Bauvertragsgestaltung, die Durchsetzung von Werklohnforderungen und die Mängelhaftung nach VOB gehören zu den Themengebieten, in denen wir Bauherren und Bauunternehmen im Baurecht begleiten. Die Vorgaben unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung sind maßgeblich für die Abwicklung jedes Mandats durch uns.
Unsere Leistungen im Raum Oberriexingen
Arbeitsverträge erstellen lassen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späteren Klagen und definiert die Pflichten des Arbeitnehmers verständlich. Die von uns formulierten Verträge erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben des BGB. Die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub gehört dazu. Die Anforderungen des Arbeitsrechts werden bei der Einbindung von Wettbewerbsverboten, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten exakt berücksichtigt. Vor dem Arbeitsgericht führen unklare Formulierungen oft zu Auslegungsstreitigkeiten. Eine präzise juristische Sprache nutzen wir, um diese Risiken zu vermeiden. Wir prüfen vorgelegte Verträge für Arbeitnehmer auf versteckte Nachteile sowie unzulässige Klauseln. Hierbei vergleichen wir den Entwurf mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen.
Unser Konzept
Wir verwenden bewusst keine Standardverträge. Da jedes Unternehmen spezifische Bedürfnisse hat, passen wir die Klauseln an Ihre Struktur an, um Ihre Betriebsgeheimnisse wirksam zu schützen.

Beratung für Betriebsräte
Betriebsräte spielen im Betrieb eine wesentliche Rolle. Alle Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz besprechen wir gemeinsam mit dem Gremium. Dazu gehören personelle Schritte wie Versetzungen, Kündigungen oder Mentalitäten. Die Klärung der Betriebsratszustimmung durch den Arbeitgeber übernehmen wir in jedem Einzelfall. Unser Team begleitet Betriebsräte zudem bei sozialen Angelegenheiten wie der Überstundenanordnung oder Arbeitszeitregelungen. Falls der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte ignoriert, leisten wir die Vertretung des Betriebsrats. Eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht kann die Beteiligung rasch erzwingen. Wir bereiten die Mitglieder des Betriebsrats auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen diese für die tägliche Arbeit.
Unsere Lösung
Wir wandeln komplexe Paragrafen in anwendbares Handeln um. Betriebsräte müssen keine Rechtsexperten sein. Wir liefern Ihnen das Werkzeug, um wirkungsvoll für Ihre Kollegen einzustehen.

Klage auf Kündigungsschutz
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Wir prüfen fristgerecht, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Die Personalakte wird dazu ausgewertet und die Begründung mit der Rechtsprechung verglichen. Sofern die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht, erfolgt die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht. Im anschließenden Verfahren vertreten wir Ihre Belange in der Güteverhandlung sowie im Kammertermin. Ein fester Vorgang ist das Ziel dabei nicht zwingend. Ohne langwierigen Streit führt eine klare juristische Position oft zu einer angemessenen Abfindung. Arbeitgeber verlangen bei unwirksamen Kündigungen häufig die Wiedereinstellung, während Arbeitnehmer oft eine Abfindung anstreben. Ihre Priorität setzen wir durch.
Was sich dahinter verbirgt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Es verlangt eine soziale Rechtfertigung seitens des Arbeitgebers. Ohne diese Begründung ist die Kündigung unwirksam. Jeden Schritt des Verfahrens halten wir für Sie nachvollziehbar fest.

Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing zerstört das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit. Wir begleiten Betroffene dabei, systematische Schikanen rechtlich zu belegen und abzuwehren. Zur Sicherung der Gesundheit wird der Arbeitgeber durch das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Sollte er dieser Pflicht nicht nachkommen, mahnen wir ihn ab. Wir helfen Ihnen zudem beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsfeste Beweise liefert. Reichen die internen Wege nicht aus, leiten wir Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ein. Die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer wird von uns anerkannt. Auf diese Weise sorgen wir für Ihre Befreiung aus einem toxischen Umfeld und sichern durch Übergangsgeld Ihren Lebensunterhalt.
Anders gesagt konkret:
Wir handeln zügig. Oft dient ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber dazu, das Mobbing noch vor einer Klage zu beenden. Ihr Wohlbefinden hat Vorrang vor einer langen Kündigungsfrist.

Scheinselbstständigkeit prüfen
Stellt die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit fest, drohen Freelancern und Unternehmen hohe Nachzahlungen. Bei Werk- und Dienstverträgen kontrollieren wir die wahren Anforderungen der Abhängigkeit. Auf ein echtes Arbeitsverhältnis deuten die Integration in den Betrieb, feste Arbeitszeiten sowie Weisungsgebundenheit hin. Wir passen die Vertragsverhältnisse so an, dass sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber minimieren wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Freelancer schützen wir in ihrem Status als selbstständige Unternehmer. Wir dokumentieren die Unabhängigkeit durch eine klare Vertragsgestaltung nach BGB und prüfen die tatsächliche Umsetzung der Partnerschaft.
Der Hintergrund
Die Situation wird durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung verbindlich geklärt. Wir bereiten Sie auf dieses Verfahren vor und unterstützen Sie mit Ihren Argumenten gegenüber der Clearingstelle.

Abfindungsverhandlung
Eine Abfindung bietet Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein solcher Anspruch ist gesetzlich jedoch nur in Ausnahmefällen verankert. Neben der Verhandlung der Höhe der Zahlung mit dem Arbeitgeber unterstützen wir Sie auch bei einem Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz. In der Praxis wird häufig folgende Formel genutzt: das Bruttomonatsgehalt multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Wir prüfen, ob dieser Ansatz Ihre konkrete Situation gerecht wiedergibt. Durch eine starke Verhandlungsposition lässt sich der Faktor oft erhöhen. Indem wir die Kündigungsgründe genau kontrollieren, stärken wir Ihre Position. Den nötigen Druck für eine höhere Summe verschafft uns eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers.
Praktisch gesehen
Wir ermitteln Ihre voraussichtliche Abfindungssumme bereits vor dem ersten Termin. So kennen Sie Ihren Mindestanspruch, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen. Diese Klarheit sichert Sie während der Verhandlungen ab.

Gestaltung von Bauverträgen
Ein Bauvertrag legt die Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen fest. Die von uns nach BGB und VOB gestalteten Verträge zeichnen sich durch klare Fristen und Leistungsbeschreibungen aus. Die Regelung von Zahlungsmodalitäten, dem Entgelt sowie der Gewährleistungsfristen übernehmen wir. Unklare Bauverträge führen oft zu Streitigkeiten über Bauverzögerungen und Mehrkosten. Wir verankern Prüfungsfristen für Rechnungen sowie ein Nachtragsmanagement in der Vereinbarung. Bauunternehmen sichern wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen zu. Für Bauherren bestimmen wir Mängelansprüche sowie die Pflicht zur Mängelbeseitigung. Um beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen, integrieren wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags.
Wissenswertes
Die VOB Teil B findet nur bei einer ausdrücklichen vertraglichen Absprache Anwendung. Wir prüfen die rechtlich effiziente Einbindung, um spätere Überraschungen bei der Bauabnahme zu vermeiden.

Prüfung der Abmahnung
Die Abmahnung dient oft als Vorstufe einer Kündigung. Wir prüfen, ob der Vorwurf rechtlich Bestand hat und die Formvorschriften eingehalten wurden. Viele Arbeitgeber nutzen Abmahnungen, um im Vorfeld einen Kündigungsgrund zu konstruieren. Wenn wir eine solche Strategie identifizieren, begleiten wir Sie bei der richtigen Reaktion. Wir verfassen für Sie eine rechtlich fundierte Gegendarstellung. Diese Gegendarstellung soll der Arbeitgeber in die Personalakte aufnehmen. Auf diesem Weg protokollieren wir Ihre Nichtanerkennung des Vorwurfs. Sofern die Abmahnung unberechtigt ist, ist deren Entfernung aus der Akte durchzusetzen. Dadurch werden Sie vor einer darauffolgenden verhaltensbedingten Kündigung geschützt.
Was das Besondere daran ist
Jede Abmahnung erfordert konkrete Vorwürfe, da allgemeine Behauptungen vor Gericht nicht ausreichen. Wir schwächen die künftige Position des Arbeitgebers, indem wir ihn zu einer präzisen Begründung nötigen.

Hilfe beim Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich und umgeht die Kündigungsfrist. Obwohl dies brauchbar klingen mag, birgt es für Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wir prüfen den Entwurf des Arbeitgebers auf mögliche Fallstricke. Falls Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, droht eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Die Verhandlung von Nachbesserungen soll verhindern, dass Sie bei der Arbeitslosengeld-Leistung Nachteile erleiden. Wir achten darauf, dass Überstunden und Resturlaub korrekt abgegolten werden. Ebenfalls verhandeln wir die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses fest im Vertragstext. So verlassen Sie die Firma mit einer fairen Referenz, ohne finanzielle Einbußen zu haben.
Das Wichtigste im Überblick
Die Arbeitsagentur führt einen exakten Check der Vertragskonditionen durch. Durch unsere Vertragsgestaltung kann eine Sperrfrist vermieden oder sachlich begründet werden. So genießen Sie in der Übergangsphase einen geschützten Einkommensschutz.

Werklohnforderungen durchsetzen
Oft erbringen Fachhandwerker sowie Bauunternehmen ihre Leistungen, ohne eine angemessene Vergütung zu erhalten. Wir setzen Ihre Werklohnforderung konsequent durch. Neben der Aufmaßbasis kontrollieren wir auch die Positionen, die Stundenberichte und die Abrechnungen. Eine detaillierte Kostenrechnung dient als Grundlage für die Fälligkeit. Den Interessenten mahnen wir pünktlich an, und bei ausbleibender Zahlung leiten wir ein Mahnverfahren ein. Mängelrügen des Auftraggebers, die zur Zahlungsverweigerung dienen sollen, entkräften wir. Wir stehen für Sie im Werklohnprozess ein und sichern Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. So erhalten Sie Ihr Geld, selbst wenn der Bauherr insolvent ist oder Zahlungen verweigert.
Die Unterschiede
Wir agieren nicht nur reagierend, sondern prüfen proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus, was die Auszahlung beschleunigt. Durch proaktive Prüfung der Sicherheitseinrede des Bauherrn und vorab herausgekürzte berechtigte Mängelbeträge beschleunigen wir die Auszahlung, statt nur reagierend zu agieren.

Häufig gestellte Fragen für den Großraum Oberriexingen
Eine Kündigungsschutzklage in Ihrer Region – was kostet sie?
Die Ausgaben richten sich nach dem Streitwert, der meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Für Arbeitnehmer werden die Beiträge von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Wir beantworten die Finanzierung beim ersten Gespräch.
Wie viel Zeit bleibt mir, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht haben Sie ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit. Gelingt es Ihnen nicht, die Frist einzuhalten, wird die Kündigung als wirksam eingestuft.
Unter welchen Rahmenbedingungen habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch wird nur in Ausnahmefällen wie Betriebsübergängen gewährt. Oft verhandeln wir eine Abfindung, weil der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen fürchtet.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung für Ihre Region?
Nach Kontrolle der Abmahnung erstellen wir für Sie eine Gegendarstellung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese in Ihre Personalakte aufzunehmen. So protokollieren Sie Ihren Widerspruch für zukünftige Etappen.
Welche Fristen gelten bei einer Werklohnforderung?
Sechs Monate nach Fertigstellung der Leistung läuft die Frist ab, innerhalb derer eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden muss. Ihre Forderung treiben wir für Sie schnellstmöglich bei.

Wissenswertes rund um unsere Leistungen in Oberriexingen
Das deutsche Arbeitsrecht wird ausschlaggebend durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt. Die Überprüfung jeder Kündigung beinhaltet die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags sowie die daraus resultierenden Kündigungsfristen. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. In der davor geltenden Probezeit kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist beschließen. Im Baurecht wird durch das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag unterschieden. Als Werkvertrag ist ein Bauvertrag einzustufen. Den Übergang der Beweislast für Mängel markiert die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn. Eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen wird von VOB-Verträgen gefordert. Zu diesen engen Fristen werden Bauunternehmen in Ihrer Umgebung durch uns begleiten.
Wertvolle Informationen
Nach einer gewissen Zeit verliert eine Abmahnung ihre Wirkung. Wir überprüfen, ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen. Nach zwei Jahren verjähren Vorwürfe oft.

Ihr Anbieter, der Oberriexingen solide und kompetent betreut
Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE besteht seit 1996. Die Verknüpfung rechtlicher Präzision mit betriebswirtschaftlichem Einsicht ist unsere Stärke. Der betriebswirtschaftliche Zusatzabschluss MBA gehört zu den Qualifikationen unseres Partners Rechtsanwalt Arnd Müller, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht arbeitet. Sowohl juristisch als auch rentabel beraten wir Mandanten dank dieser Zusammenstellung. Wir prüfen sorgfältig, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen effektiver ist. Vom TÜV Süd ist unsere Kanzlei nach DIN ISO 9001:2015 anerkannt. Eine strukturierte Behandlung jedes Mandats wird durch diese Vorgabe gewährleistet. Von Mandanten im Raum Oberriexingen werden unsere klare Kommunikation und unsere absolute Verlässlichkeit geschätzt.
Wodurch wir uns auszeichnen
Statt pauschaler Versprechen bekommen Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Unsere Kanzleierfahrung von über 25 Jahren wird in jeden Fall einbezogen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von uns vertreten, wobei wir beide Perspektiven kennen.

Nutzen Sie jetzt eine kostenlose Beratung in Oberriexingen und im Umland.
Arbeitsrechtliche Konflikte erzeugen Druck und Unsicherheit. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt schafft Klarheit und bewahrt Ihre Rechte. Um Ihre Situation zu untersuchen und die nächsten Schritte zu planen, nehmen wir uns Zeit. Mit Erfahrung und juristischer Schärfe begleiten wir Sie, sei es bei der Überprüfung eines Aufhebungsvertrags, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ihre Zahlungsansprüche werden im Baurecht konsequent durchgesetzt, während Ihre Verträge gesichert werden. Telefonisch oder per E-Mail erreichen Mandanten in Oberriexingen uns. Wir melden uns innerhalb von rund um die Uhr zurück, und zwar mit einer ersten Begutachtung Ihres Falls und einem Terminvorschlag. Warten Sie nicht, Fristen abzuwarten. Jeder Tag zählt im Arbeitsrecht.
Unberechtigte Kündigung trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit
Unsere Ausgangslage
Nachdem wir uns Zeit genommen hatten, erfragten wir die Vorgeschichte im Detail und prüften die Kündigung samt vorangegangenen Abmahnungen rechtlich. Es zeigte sich dabei rasch, dass die formalen Bedürfnisse an eine fristlose Kündigung nicht erfüllt waren.
So gehen wir vor
Dass wir alle relevanten Fristen und Formvorschriften fehlerfrei einhielten, lag an unserer geprüften und strukturierten Arbeitsweise. In der Güteverhandlung traten wir entschieden für die Rechte unseres Mandanten ein.
Resultat
Der Mandant war hochzufrieden, konnte er sich doch nach der finanziellen Absicherung neuen beruflichen Problemstellungen widmen. Das nötige Rückgrat in einer ausgesprochen belastenden Lebensphase verlieh ihm die anwaltliche Hilfe.
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Informationen über Oberriexingen
Oberriexingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg und zählt etwa 3.000 Einwohner. Die Gemeinde ist eingebettet in eine ländliche Umgebung und grenzt an mehrere Nachbarorte wie Sersheim, Sachsenheim, Markgröningen, Hemmingen und Vaihingen an der Enz. Die Lage macht Oberriexingen zu einem ruhigen Wohnort mit unkomplizierter Anbindung an die umliegenden Gemeinden. Trotz seiner überschaubaren Größe bietet der Ort eine angenehme Atmosphäre, die sowohl von Einheimischen als auch von Besuchern geschätzt wird. Die Nähe zu größeren Städten sorgt für vielfältige Möglichkeiten im Alltag und in der Freizeitgestaltung.
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