OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE: Ihr Fachanwalt für arbeitsrechtliches Know-how in Markgröningen.
Schnellleser erhalten arbeitsrechtlichen Beistand und Vertretung aus Markgröningen und Umgebung von OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTEN. Die seit 1996 tätige Kanzlei verfügt über eine TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Mit mehr als 20 Jahren Praxiserfahrung vertritt Fachanwalt Arnd Müller Mandanten bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen.
Ob eine Kündigung vorliegt, Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag fordert oder Sie Hilfe bei der Abmahnungsprüfung brauchen – wir helfen. Für den Raum Markgröningen fungieren wir als Ihr Ansprechpartner für sämtliche arbeitsrechtlichen und baurechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Wir überprüfen Ihren Einzelfall, schätzen realistisch Ihre Erfolgschancen ein und erklären Ihnen, wie sparsam am sinnvollsten vorzugehen ist.
Arbeitsrecht und Baurecht: unsere Kanzlei kurz vorgestellt
Kündigungsschutzklage
Ihre unfaire Kündigung – wir prüfen Ihren Fall und streiten für Ihre Stelle oder eine faire Abfindung.
Abfindungsverhandlung
Wir verhandeln Ihre Abfindung, damit Ihnen das Maximum für Ihren Abschied sicher ist.
Arbeitsvertragserstellung
Rechtssichere Arbeitsverträge legen eindeutig fest, was zählt, und nehmen späteren Streitigkeiten vorweg.
Abfindungsverhandlungen, Arbeitsvertragserstellungen und die Scheinselbstständigkeitsprüfung zählen zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Im Baurecht unterstützen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen sowie der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat erledigen wir gemäß den Vorgaben unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Was wir in der Region für Sie leisten
Beratung für den Betriebsrat
Betriebsräte nehmen eine grundlegende Rolle im Betrieb ein. Bei allen Mitbestimmungsfragen nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehen wir dem Gremium beratend als Begleiter. Dazu gehören personelle Vorgehensweisen wie Auffassungen, Versetzungen oder Kündigungen. Wir klären, ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen muss. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung leisten wir Betriebsräten Hilfe. Ignoriert der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte, verkörpern wir den Betriebsrat. Die Beteiligung wird mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht zügig und zuverlässig durchgesetzt. Wir schulen die Betriebsratsmitglieder für die tägliche Arbeit und bereiten sie auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor.
Unser Konzept
Komplexe Paragrafen wandeln wir in anwendbares Handeln um. Betriebsratsmitglieder müssen keine Rechtsexperten sein. Wir stellen Ihnen das Werkzeug bereit, damit Sie für Mitarbeiter wirksam einstehen.

Hilfe beim Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, wobei die Kündigungsfrist umgangen wird. Obschon das praktisch klingt, birgt es für den Arbeitnehmer erhebliche Risiken. Wir prüfen den Entwurf des Arbeitgebers auf Fallstricke. Kündigen Sie ohne wichtigen Grund oder schließen einen Aufhebungsvertrag, droht eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Wir verhandeln Nachbesserungen, sodass Sie hinsichtlich der Arbeitslosengeld-Leistung keine Nachteile erleiden. Unsere Aufmerksamkeit gilt der korrekten Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Auch die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses halten wir im Vertragstext fest. So verlassen Sie das Unternehmen, und zwar ohne finanzielle Einbußen sowie mit einer fairen Referenz.
Wesentliche Gesichtspunkte
Die Arbeitsagentur nimmt einen exakten Check der Vertragskonditionen vor. Wir gestalten die Abmachung so, dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sachlich begründet werden kann. Das schützt Ihr Einkommen in der Übergangsphase.

Die Klage gegen die Kündigung
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft gänzlich unvorbereitet. Pünktlich wird daraufhin anerkannt, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Dafür wird die Personalakte ausgewertet und die Begründung mit der Rechtsprechung verglichen. Beim zuständigen Arbeitsgericht wird die Kündigungsschutzklage eingereicht, sofern die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht. Im anschließenden Verfahren übernehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Der Arbeitsablauf ist dabei nicht zwingend unser Vorhaben. Da eine klare juristische Position zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung führt, entsteht häufig kein langwieriger Streit. Arbeitgeber fordern bei unwirksamen Kündigungen oft ihre Wiedereinstellung. Arbeitnehmer streben vielfach eine Abfindung an. Ihre Priorität wird von uns durchgesetzt.
Was dahinter steckt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Es verlangt vom Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung. Fehlt diese Begründung, ist die Kündigung unwirksam. Jeden Verfahrensschritt halten wir für Sie nachvollziehbar fest.

Ihre Werklohnforderung einfordern
Bauunternehmen und Handwerker führen vielfach Arbeiten ohne entsprechende Vergütung aus. Wir setzen Ihre Werklohnforderung konsequent durch. Neben der Aufmaßsbasis kontrollieren wir die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Kostenrechnung ist die Grundlage für die Fälligkeit. Wir mahnen den Auftraggeber pünktlich und leiten ein Mahnverfahren ein, wenn die Zahlung ausbleibt. Bringt der Interessent Mängelrügen vor, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Neben der Vertretung im Werklohnprozess sichern wir Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. So sichern wir, dass Sie Ihr Geld bekommen – selbst bei einem zahlungsunwilligen oder insolventen Bauherrn.
Die Unterschiede
Wir agieren nicht nur reagierend. Die Auszahlung beschleunigt sich, weil wir nicht nur reagierend arbeiten, sondern die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv überprüfen und berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen. Statt nur reagierend zu agieren, prüfen wir proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus, was die Auszahlung beschleunigt.

Die Abfindung aushandeln
Eine Abfindung bietet Arbeitnehmern finanzielle Absicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch darauf existiert nur in Ausnahmefällen. Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Zahlung und treten für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre – so lautet die Berechnungsformel in der Praxis häufig. Wir prüfen, inwieweit dieser Ansatz Ihre individuelle Situation gerecht wiedergibt. Durch eine starke Verhandlungsposition lässt sich der Faktor vielfach steigern. Eine gewissenhafte Prüfung der Kündigungsgründe dient uns dazu, die Verhandlungsposition zu stärken. Eine gesteigerte Summe lässt sich mit dem nötigen Druck erreichen, den uns eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft.
In der Praxis
Vor dem ersten Termin ermitteln wir für Sie die voraussichtliche Abfindungssumme. Bevor Sie einer Absprache billigen, kennen Sie Ihren Mindestanspruch. Diese Klarheit gibt Ihnen Sicherheit während der Verhandlungen.

Bauverträge rechtssicher gestalten
Ein Bauvertrag definiert, welche Pflichten Bauherr und Bauunternehmen treffen. Wir entwickeln nach BGB und VOB Verträge mit klaren Leistungsbeschreibungen und Fristen. Wir regeln die Bezahlung, die Zahlungsmodalitäten sowie die Gewährleistungsfristen. Sind Bauverträge unklar, kommt es zu Bauverzögerungen und Streitigkeiten über Mehrkosten. Nachtragsmanagement und Prüfungsfristen für Rechnungen verankern wir im Kontrakt. Bauunternehmen gewährleisten wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen. Für Bauherren definieren wir Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht. Wir integrieren Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags, um beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen.
Wissenswert
Soll die VOB Teil B gelten, bedarf dies einer ausdrücklichen vertraglichen Absprache. Anerkannt wird, ob die Eingliederung rechtlich wirksam erfolgt. So lassen sich spätere Überraschungen bei der Bauabnahme umgehen.

Arbeitsvertragserstellung
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späten Klagen und legt die Pflichten des Arbeitnehmers verständlich fest. Die von uns formulierten Verträge erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben des BGB. Dazu gehört die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten gliedern wir exakt nach den Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts ein. Unklare Formulierungen verursachen oft Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Diese Risiken verhindern wir durch eine präzise juristische Sprache. In vorgelegten Verträgen kontrollieren wir für Arbeitnehmer versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Zum Vergleich mit dem Entwurf dienen uns geltendes Recht und aktuelle Urteile.
Unser Vorgehen
Standardverträge verwenden wir bewusst nicht. Jedes Unternehmen hat völlig spezifische Bedürfnisse. Ihre Betriebsgeheimnisse sichern wir effektiv ab, wofür wir Klauseln an Ihre Struktur abstimmen.

Prüfung auf Scheinselbstständigkeit
Stellt die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit fest, bringt dies Freelancern und Unternehmen das Risiko hoher Nachzahlungen. Bei Werkverträgen und Dienstverträgen kontrollieren wir die wahren Merkmale der Abhängigkeit. Liegen feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Einbindung in den Betrieb vor, deutet dies auf ein echtes Arbeitsverhältnis hin. Wir strukturieren die Vertragsverhältnisse entsprechend um, damit sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber senken wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Freelancern sichern wir den Status als selbstständiger Unternehmer. Wir festhalten die Unabhängigkeit durch klare Vertragsgestaltung nach BGB und prüfen die tatsächliche Umsetzung der Partnerschaft.
Hintergründe
Es ist das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung, welches die Situation verbindlich klärt. Nachdem Sie von uns auf dieses Verfahren vorbereitet wurden, werden Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle durch uns einstehen.

Abmahnung kontrollieren
Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung. Die rechtliche Prüfung klärt die Formvorschriften wie auch den Bestand des Vorwurfs. Häufig konstruieren Arbeitgeber durch Abmahnungen im Vorfeld einen Kündigungsgrund. Wir bestimmen diese Strategie und beraten Sie zur passenden Reaktion. Wir verfassen für Sie eine rechtlich wohlbegründete Gegendarstellung. Diese Gegendarstellung lässt der Arbeitgeber in die Personalakte einbeziehen. So protokollieren wir, dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen. Ist die Abmahnung unberechtigt, setzen wir ihre Entfernung aus der Akte durch. Das schützt Sie vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung.
Was das Besondere ist
Vor Gericht genügen allgemeine Behauptungen nicht, weshalb jede Abmahnung konkrete Vorwürfe erfordert. Indem wir den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung nötigen, wird seine künftige Position deutlich geschwächt.

Schikane im Arbeitsalltag
Mobbing richtet die Wohlergehen und die Arbeitsfähigkeit zugrunde. Wir unterstützen Betroffene, wie sie systematische Schikanen rechtlich belegen und abwehren. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Sobald er dieser Pflicht nicht nachkommt, mahnen wir den Arbeitgeber ab. Wir begleiten Sie beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen die innerbetrieblichen Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Wir prüfen, ob dem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässigerweise möglich ist. So sorgen wir für Ihre Befreiung aus einem toxischen Umfeld und sichern Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Konkret bedeutet das
Wir arbeiten zügig. Durch ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber wird das Mobbing oft schon vor einer Klage fertiggestellt. Ihrer Gesundheit geben wir Vorrang vor einer langen Kündigungsfrist.

Wissenswertes zu unseren Leistungen in Markgröningen und Umgebung
Stark von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geprägt ist das Arbeitsrecht in Deutschland. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Kündigungsfristen daraus sich ergeben, überprüfen wir bei jeder Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Zuvor gilt die Probezeit, in der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist beschließen kann. Im Baurecht wird durch das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag unterschieden. Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Durch die Abnahme der Bauleistung seitens des Bauherrn wird der Übergang der Beweislast für Mängel markiert. Bei VOB-Verträgen ist eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen unerlässlich. Bauunternehmen im Umkreis von Markgröningen beraten wir zu diesen engen Fristen.
Nützliches zum Nachlesen
Eine Abmahnung verliert nach einer gewissen Zeit ihre Wirkung. Wir kontrollieren, ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen. Nach zwei Jahren sind Vorwürfe oft verjährt.

Häufige Fragen aus Markgröningen
Wie hoch sind die Ausgaben für eine Kündigungsschutzklage in Markgröningen und im Umland?
Der Streitwert, nach dem sich die Kosten richten, entspricht meist einem Bruttomonatsgehalt. Für Arbeitnehmer übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Abgaben. Die Finanzierung wird von uns im ersten Gespräch geklärt.
Wie lange habe ich für das Vorgehen gegen eine Kündigung Zeit?
Drei Wochen nach Zugang der Kündigung haben Sie Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Bei Versäumnis dieser Frist gilt die Kündigung als effektiv.
Ab wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Gesetzliche Anforderungen bestehen lediglich in Ausnahmefällen wie bei Betriebsübergängen. Fürchtet der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen, verhandeln wir oft eine Abfindung.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung im Großraum Markgröningen?
Eine Gegendarstellung wird von uns nach Begutachtung der Abmahnung verfasst. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese in Ihre Personalakte aufzunehmen. So protokollieren Sie Ihren Widerspruch für zukünftige Schritte.
Welche Fristen gelten bei einer Werklohnforderung?
Die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch muss spätestens sechs Monate nach Fertigstellung der Leistung erfolgen. Die schnellstmögliche Beitreibung Ihrer Forderung übernehmen wir.

Ihr Dienstleister für Ihre Region
Seit 1996 existiert die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE. Wir kombinieren rechtliche Präzision mit betriebswirtschaftlichem Einsicht. Unser Wegbegleiter Rechtsanwalt Arnd Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss MBA. Juristisch und kosteneffizient begleiten wir Mandanten, was diese Verbindung uns ermöglicht. Sorgfältig untersuchen wir, welche Maßnahme – eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen – am effektivsten ist. Nach DIN ISO 9001:2015 geprüft der TÜV Süd unsere Kanzlei. Die strukturierte Behandlung jedes Mandats ist durch diese Vorgabe garantiert. Unsere absolute Verlässlichkeit und klare Kommunikation schätzen Mandanten im Großraum Markgröningen.
Was uns auszeichnet
Statt pauschaler Versprechen erhalten Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Unsere Kanzleierfahrung von über 25 Jahren wird in jeden Fall einbezogen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einstehen wir und kennen beide Perspektiven.

Jetzt ohne Verpflichtung in und um Markgröningen unterstützen lassen
Arbeitsrechtliche Konflikte bewältigen Druck und Unsicherheit aus. Klarheit wird durch eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt geschaffen, und Ihre Rechte werden bewahrt. Die nächsten Schritte zu entwerfen und Ihre Situation zu analysieren – dafür nehmen wir uns Zeit. Mit Erfahrung und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen zur Seite, gleich ob bei der Kontrolle eines Aufhebungsvertrags, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ihre Zahlungsansprüche werden im Baurecht konsequent durchgesetzt, während Ihre Verträge garantiert werden. Erreichbar sind wir für Mandanten aus dem Raum Markgröningen telefonisch oder per E-Mail. Innerhalb von rund um die Uhr melden wir uns mit einer ersten Beurteilung Ihres Falls sowie einem Terminvorschlag bei Ihnen zurück. Schieben Sie es nicht auf, Fristen abzuwarten. Jeder Tag ist im Arbeitsrecht ausschlaggebend.
Wie Bauunternehmen Werklohnforderungen durchsetzen
Die Ausgangslage
Unsere Kontrolle umfasste den Bauvertrag, die Abnahmeprotokolle und die zwischen den Parteien ausgetauschte Korrespondenz. Größtenteils unwesentlich waren die behaupteten Mängel, weshalb sie die Zurückbehaltung der gesamten Werklohnsumme nicht rechtfertigten.
Unser Vorgehen
Als der Kunde weiterhin zahlungsunwillig blieb, leiteten wir sofort gerichtliche Maßnahmen ein. Das Bauunternehmen, das wir dabei konsequent vertraten, profitierte von unserer gezielt eingebrachten Erfahrung in Bauprozessen.
Welches Ergebnis dürfen wir Ihnen liefern?
Durch eine schnelle und resolute Vorgehensweise wurde das Bauunternehmen vor größeren Liquiditätsengpässen bewahrt. Der Mandant bedankte sich bei der durchsetzungsstarken Vertretung, weil sie ihn vor Gericht nicht im Stich ließ.
Nehmen Sie jetzt ohne Verpflichtung Kontakt auf.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — die zeitnahe Rückmeldung durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE umfasst eine offene erste Beurteilung.
Informationen über Markgröningen
Markgröningen ist eine Stadt in Baden-Württemberg mit rund 15.000 Einwohnern, die sich durch ihre angenehme Lage auszeichnet. Umgeben wird der Ort von Gemeinden wie Schwieberdingen, Tamm, Möglingen, Asperg und Sachsenheim, was eine gute Vernetzung innerhalb der Region ermöglicht. Die Stadt bietet eine ruhige Wohnatmosphäre und profitiert von der Nähe zu diesen Nachbarorten, die verschiedene Möglichkeiten zur Naherholung und Versorgung bieten. Mit seiner überschaubaren Größe fügt sich Markgröningen harmonisch in die Umgebung ein und stellt einen lebendigen Teil des Landkreises dar.
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Abfindung
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