Arbeitsrechtsexperte in Tamm – OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE
OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE, eine seit 1996 bestehende Kanzlei mit TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, bietet arbeitsrechtliche Unterstützung und Vertretung im Raum Tamm. Fachanwalt Arnd Müller vertritt Mandanten in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen, wobei er über 20 Jahre Praxiserfahrung verfügt.
Erhielten Sie eine Kündigung, drängt Ihr Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag, oder brauchen Sie Hilfe bei der Begutachtung einer Abmahnung? Für sämtliche Fragen des Arbeitsrechts und Baurechts aus Tamm und dem Umland stehen wir Ihnen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ebenso einstehen. Das wirtschaftlich sinnvollste Vorgehen darlegen wir Ihnen, nachdem wir Ihren Einzelfall anerkannt und Ihre Erfolgschancen realistisch beurteilt haben.
Ein Blick in unsere Kanzlei: Arbeitsrecht und Baurecht
Die Kündigungsschutzklage
Ihre ungerechtfertigte Kündigung – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns für Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung ein.
Abfindungsverhandlungen
Wir garantieren Ihnen das Beste für Ihren Abschied durch die Verhandlung Ihrer Abfindung.
Arbeitsverträge erstellen lassen
Rechtssichere Arbeitsverträge achten auf klare Regelungen des Wesentlichen und verhindern spätere Streitigkeiten von vornherein.
Unsere Schwerpunkte liegen in der Kündigungsschutzklage, der Abfindungsverhandlung, der Arbeitsvertragserstellung sowie der Prüfung auf Scheinselbstständigkeit. Im Baurecht unterstützen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat bearbeiten wir gemäß den Rahmenbedingungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Unsere Dienstleistungen für Tamm
Kündigungsschutzklage
Häufig trifft eine Kündigung Arbeitnehmer unvorbereitet. Wir überprüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt, und reichen die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, sofern die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht. In der Güteverhandlung und im Kammertermin vertreten wir Ihre Eigeninteressen im Zuge des anschließenden Verfahrens. Unser Ziel ist dabei nicht zwingend der Prozess. Oft führt eine klare juristische Position zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung, ohne einen langwierigen Streit. Arbeitgeber fordern bei unwirksamen Kündigungen vielfach ihre Wiedereinstellung. Angestrebt wird von Arbeitnehmern vielfach eine Abfindung. Wir setzen durch, was Sie priorisieren.
Was dahinter steckt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Es verlangt eine soziale Rechtfertigung durch den Arbeitgeber. Ohne diese Begründung ist die Kündigung unwirksam. Jeden Verfahrensschritt halten wir für Sie offen fest.

Unterstützung bei Aufhebungsverträgen
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umgehung der Kündigungsfrist. Obwohl das praktisch klingt, sind deutliche Risiken für den Arbeitnehmer vorhanden. Den Entwurf des Arbeitgebers prüfen wir auf Fallstricke. Eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht, wenn Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen. Um Nachteile bei der Arbeitslosengeld-Leistung auszuschließen, verhandeln wir Nachbesserungen. Wir achten auf die korrekte Abgeltung von Resturlaub und Überstunden. Im Vertragstext verhandeln wir ebenfalls die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses fest. So verlassen Sie das Familienunternehmen, und zwar mit einer fairen Referenz sowie ohne finanzielle Einbußen.
Worauf es ankommt
Die Arbeitsagentur prüft die Konditionen des Vertrags genau. Wir gestalten den Kontrakt so, dass keine Sperrfrist entsteht oder diese sachlich begründet werden kann. So bleibt Ihr Einkommen in der Übergangsphase gesichert.

Verhandlung von Abfindungen
Eine Abfindung sichert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Nur in Ausnahmefällen besteht ein gesetzlicher Anspruch darauf. Wir setzen uns für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein und verhandeln zugleich mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Zahlung. Die Praxis zeigt vielfach folgende Berechnungsformel: Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Wir kontrollieren, ob dieser Ansatz Ihre individuelle Situation gerecht wiedergibt. Eine starke Verhandlungsposition bewirkt oft, dass sich der Faktor verbessern lässt. Eine gründliche Prüfung der Kündigungsgründe dient uns dazu, die Verhandlungsposition zu stärken. Durch eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers erhalten wir den nötigen Druck, der für eine höhere Summe nötig ist.
Praktisch gesehen
Ihre voraussichtliche Abfindungssumme ermitteln wir vor dem ersten Termin. Sie kennen Ihren Mindestanspruch, bevor Sie einer Vereinbarung zustimmen. Diese Klarheit gibt Ihnen Sicherheit während der Verhandlungen.

Beratung für Betriebsräte
Eine wesentliche Rolle im Betrieb fällt den Betriebsräten zu. Alle Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz besprechen wir mit dem Gremium. Haltungen, Versetzungen oder Kündigungen gehören als personelle Maßnahmen dazu. Ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen muss, klären wir. Wir unterstützen die Betriebsräte auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung. Ignoriert der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte, vertreten wir den Betriebsrat. Vor dem Arbeitsgericht erzwingt eine einstweilige Verfügung die Beteiligung rasch und zuverlässig. Wir bereiten die Betriebsratsmitglieder auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen sie für die tägliche Arbeit.
Unser Konzept
Wir wandeln komplexe Paragrafen in anwendbares Handeln um. Es ist nicht notwendig, dass Betriebsratsmitglieder Rechtsexperten sind. Wir übergeben Ihnen das Werkzeug, sodass Sie Mitarbeiter wirksam vertreten.

Gestaltung von Bauverträgen
Die Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen werden durch einen Bauvertrag festgelegt. Verträge, die wir nach BGB und VOB entwickeln, umfassen klare Leistungsbeschreibungen und Fristen. Die Regelung der Honorar, der Zahlungsmodalitäten und der Gewährleistungsfristen übernehmen wir. Unklare Bauverträge haben Bauverzögerungen und Streitigkeiten über Mehrkosten zur Folge. Wir verankern Nachtragsmanagement sowie Prüfungsfristen für Rechnungen im Abmachung. Für Bauunternehmen sichern wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen. Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht definieren wir für Bauherren. Wir verknüpfen Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags, damit beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken abgesichert werden.
Wissenswertes
Die VOB Teil B findet einzig bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung Anwendung. Die rechtlich wirksame Eingliederung prüfen wir. Spätere Überraschungen bei der Bauabnahme werden dadurch verhindert.

Durchsetzung von Werklohnforderungen
Bauunternehmen und Fachhandwerker führen vielfach Arbeiten aus, ohne ihre Entgelt zu bekommen. Konsequent setzen wir Ihre Werklohnforderung durch. Neben der Aufmaßsbasis prüfen wir auch die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Kostenrechnung stellt die Grundlage für Fälligkeit dar. Der Auftraggeber wird von uns pünktlich gemahnt, und bei ausbleibender Zahlung leiten wir ein Mahnverfahren ein. Geht der Auftraggeber in Mängelrügen vor, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Neben der Vertretung im Werklohnprozess gewährleisten wir Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. Auch bei einem zahlungsunwilligen oder insolventen Bauherrn erhalten Sie so Ihr Geld.
Welchen Unterschied es gibt
Indem wir proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn überprüfen und berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen, beschleunigen wir die Auszahlung, anstatt nur reagierend zu agieren.

Erstellung von Arbeitsverträgen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späten Klagen und definiert die Pflichten des Arbeitnehmers deutlich. Wir formulieren Verträge, die alle gesetzlichen Rahmenbedingungen des BGB erfüllen. Die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Honorar und Urlaub gehört dazu. Die Integration von Wettbewerbsverboten, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten erfolgt durch uns exakt nach den Anforderungen des Arbeitsrechts. Durch unklare Formulierungen werden oft Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht verursacht. Diese Risiken vermeiden wir durch eine präzise juristische Sprache. Für Arbeitnehmer prüfen wir vorgelegte Verträge auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen wird der Entwurf von uns verglichen.
Unser Vorgehen
Auf Standardverträge verzichten wir bewusst. Spezifische Anforderungen prägen jedes einzelne Unternehmen. Ihre Struktur ist die Grundlage, an die wir Klauseln anpassen, während Ihre Betriebsgeheimnisse effektiv abgeschützt werden.

Prüfung auf Scheinselbstständigkeit
Hohe Nachzahlungen sind das Risiko für Freelancer und Unternehmen, sobald die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Wir kontrollieren Werkverträge und Dienstverträge auf die wahren Merkmale der Abhängigkeit. Auf ein echtes Arbeitsverhältnis deuten feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit sowie die Einbindung in den Betrieb hin. Die Vertragsverhältnisse strukturieren wir so um, dass sie der Rechtslage entsprechen. Das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe minimieren wir für Arbeitgeber. Für Freelancer sichern wir ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Die Unabhängigkeit festhalten wir durch klare Vertragsgestaltung nach BGB, während wir die tatsächliche Umsetzung der Partnerschaft kontrollieren.
Hintergründe
Verbindlich geklärt wird die Situation durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung. Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle vertreten wir, nachdem wir Sie auf dieses Verfahren vorbereitet haben.

Mobbing am Arbeitsplatz
Durch Mobbing werden sowohl das Wohlbefinden als auch die Arbeitsfähigkeit zerstört. Betroffene beraten wir dahingehend, systematische Schikanen rechtlich zu dokumentieren und abzuwehren. Den Arbeitgeber verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu schützen. Wir mahnen den Arbeitgeber ab, sobald er dieser Pflicht nicht nachkommt. Wir begleiten Sie beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen die innerbetrieblichen Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Wir überprüfen die Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer. Aus einem toxischen Umfeld befreien wir Sie und gewährleisten gleichzeitig Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Konkret heißt das:
Schnell werden wir aktiv. Oft beendet ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber das Mobbing noch vor einer Klage. Vor einer langen Kündigungsfrist rangiert Ihre Wohlbefinden.

Die Abmahnung prüfen
Zur Kündigung führt die Abmahnung als vorherige Stufe. Die Einhaltung der Formvorschriften und den rechtlichen Bestand des Vorwurfs kontrollieren wir. Arbeitgeber nutzen Abmahnungen häufig, um einen Kündigungsgrund im Vorfeld zu konstruieren. Diese Strategie wird von uns identifiziert, und wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite zur richtigen Reaktion. Eine Gegendarstellung verfassen wir für Sie rechtlich gut begründet. Diese Gegendarstellung verlangt der Arbeitgeber in die Personalakte auf. So protokollieren wir, dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann ihre Entfernung aus der Akte von uns durchgesetzt werden. Diesen Schutz vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung bietet Ihnen das.
Was das Besondere daran ist
Konkrete Vorwürfe werden durch jede Abmahnung gefordert, während allgemeine Behauptungen vor Gericht unzureichend sind. Wir nötigen den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung, was seine künftige Position klar schwächt.

Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in Tamm
OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ist eine Kanzlei, die seit 1996 besteht. Wir verbinden betriebswirtschaftliches Wissen mit rechtlicher Genauigkeit. MBA als betriebswirtschaftlicher Zusatzabschluss und Fachanwalt für Arbeitsrecht – diese Qualifikationen bringt unser Ansprechpartner Rechtsanwalt Arnd Müller mit. Diese Kombination ermöglicht es uns, Mandanten wirtschaftlich und juristisch zu begleiten. Wir prüfen sorgfältig, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen effektiver ist. Vom TÜV Süd ist unsere Kanzlei nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Garantiert wird durch diese Vorgabe die strukturierte Behandlung jedes Mandats. Die absolute Verlässlichkeit und klare Kommunikation unserer Kanzlei wird von Mandanten für den Großraum Tamm geschätzt.
Was uns auszeichnet
Statt pauschaler Versprechen erhalten Sie realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Jeder Fall profitiert von unserer über 25-jährigen Kanzleierfahrung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber repräsentieren wir und kennen beide Perspektiven.

Welche Fragen werden in Tamm häufig gestellt?
Eine Kündigungsschutzklage – was kostet sie?
Nach dem Streitwert richten sich die Ausgaben, wobei dieser meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Für Arbeitnehmer übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren. Das erste Gespräch dient uns zur Klärung der Finanzierung.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Ihnen stehen drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist nicht, da andernfalls die Kündigung als effektiv gilt.
Unter welchen Rahmenbedingungen habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch wird nur in Ausnahmefällen wie Betriebsübergängen gewährt. Häufig verhandeln wir eine Abfindung, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen fürchtet.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung für den Großraum Tamm?
Nach Begutachtung der Abmahnung erzeugen wir für Sie eine Gegendarstellung. In Ihre Personalakte muss der Arbeitgeber diese Gegendarstellung aufnehmen. Für zukünftige Etappen wird Ihr Widerspruch so dokumentiert.
Welche Fristen sind bei einer Werklohnforderung ausschlaggebend?
Innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch einzutragen. Die schnellstmögliche Beitreibung Ihrer Forderung übernehmen wir.

Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen für Tamm und das Umland
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen prägen das Arbeitsrecht in Deutschland solide. Wir überprüfen bei jeder Kündigung, welche Kündigungsfristen sich aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit schützt das Kündigungsschutzgesetz die Arbeitnehmer erstmals. In der im Vorfeld geltenden Probezeit kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist vollenden. Im Baurecht unterscheidet das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag. Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Der Übergang der Beweislast für Mängel wird durch die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn markiert. VOB-Verträge fordern eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen. Bauunternehmen rund um Tamm beraten wir zu diesen engen Fristen.
Wichtiges im Überblick
Nach einer gewissen Zeit verliert eine Abmahnung ihre Wirkung. Ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen, überprüfen wir. Oft sind Vorwürfe nach zwei Jahren verjährt.

Holen Sie sich jetzt unverbindliche Beratung für Ihre Region.
Arbeitsrechtliche Konflikte lösen Druck und Unsicherheit aus. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt bewahrt Ihre Rechte und schafft Klarheit. Wir schaffen Zeit, Ihre Situation zu prüfen und die nächsten Etappen zu planen. Ihnen stehen wir mit Erfahrung und juristischer Schärfe an Ihrer Seite, unabhängig davon ob es um die Prüfung eines Aufhebungsvertrags, die Durchsetzung einer Abfindung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht geht. Im Baurecht garantieren wir Ihre Verträge und setzen Ihre Zahlungsansprüche konsequent durch. Telefonisch oder per E-Mail erreichen Mandanten uns. Wir melden uns innerhalb von Tag und Nacht zurück, und zwar mit einer ersten Bewertung Ihres Falls und einem Terminvorschlag. Schieben Sie es nicht auf, Fristen abzuwarten. Jeder Tag zählt im Arbeitsrecht.
Die Mitbestimmung anlässlich der Integration einer neuen Software
Unsere Ausgangslage
Hinsichtlich datenschutzrechtlicher und arbeitsrechtlicher Mitbestimmungstatbestände wurde die geplante Software von uns geprüft, nachdem wir uns der Thematik angenommen hatten. Schnell wurde deutlich, dass der Betriebsrat zwingend zusagen musste, damit die Software in Betrieb gehen durfte.
Unser Vorgehen
Die Verhandlungen der Geschäftsleitung mit dem Betriebsrat standen unter der Begleitung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir achteten darauf, dass die Arbeitgeberin mit wirtschaftlichen Argumenten die Interessen der Arbeitnehmer nicht untergrub.
Ergebnis
Durch unsere Assistenz befähigt, nahm der Betriebsrat seine Aufgabe deutlich kompetenter und selbstbewusster wahr, was ihn äußerst froh stimmte. Auf nachhaltige Weise wurden die Rechte der Belegschaft gestärkt.
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Informationen über Tamm
Tamm liegt im Bundesland Baden-Württemberg und zählt etwa 13.000 Einwohner. Der Ort ist eingebettet in eine vielseitige Nachbarschaft und grenzt an Gemeinden wie Asperg, Bietigheim-Bissingen, Möglingen, Markgröningen und Schwieberdingen. Die Lage ermöglicht eine gute Anbindung an die umliegenden Städte und bietet zugleich eine ruhige Wohnatmosphäre. Tamm zeichnet sich durch seine Verbindung zu den umliegenden Gemeinden aus, die gemeinsam eine lebendige regionale Struktur bilden. Die Gemeinde vereint ländliche und städtische Einflüsse in einer ausgewogenen Umgebung.
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