OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köngen.
Für eilige Leser: OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE, eine Kanzlei mit TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015, die seit 1996 besteht, bietet arbeitsrechtliche Unterstützung und Vertretung in Ihrer Umgebung an. Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen sind Felder, in denen Fachanwalt Arnd Müller Mandanten mit über 20 Jahren Praxiserfahrung vertritt.
Ob eine Kündigung vorliegt, Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag fordert oder Sie Unterstützung bei der Abmahnungsprüfung brauchen – wir helfen. Wir sind für Köngen und das Umland Ihre kompetente Kontaktperson für jegliche arbeits- und baurechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Ihr Einzelfall wird von uns anerkannt, Ihre Erfolgschancen realistisch eingeschätzt und Ihnen das rentabel sinnvollste Vorgehen erläutert.
Arbeitsrecht und Baurecht – unsere Kanzlei im Überblick
Die Kündigungsschutzklage
Von einer ungerechten Kündigung betroffen? Wir kontrollieren Ihren Fall und kämpfen für Ihren Job oder für eine angemessene Abfindung.
Abfindungsverhandlung
Das Maximum für Ihren Abschied wird Ihnen von uns durch die Verhandlung Ihrer Abfindung abgesichert.
Arbeitsvertragserstellung
Mit rechtssicheren Arbeitsverträgen, die unmissverständlich regeln, was zählt, lassen sich künftige Streitigkeiten von vornherein verhindern.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Kündigungsschutzklage, der Abfindungsverhandlung, der Arbeitsvertragserstellung und der Prüfung der Scheinselbstständigkeit. Bauherren und Bauunternehmen betreuen wir im Baurecht bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen sowie der Mängelhaftung nach VOB. Gemäß den Rahmenbedingungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung bearbeiten wir jedes Mandat.
Das sind unsere Leistungen aus Köngen und dem Umland
Eine Kontrolle der Scheinselbstständigkeit
Hohe Nachzahlungen sind das Risiko für Freelancer und Unternehmen, sobald die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Auf die wahren Kriterien der Abhängigkeit hin begutachten wir Werkverträge sowie Dienstverträge. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Integration in den Betrieb sind Indizien für ein echtes Arbeitsverhältnis. Die Vertragsverhältnisse werden von uns so umstrukturiert, dass sie der Rechtslage entsprechen. Arbeitgebern minimieren wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Für Freelancer wird ihr Status als selbstständiger Unternehmer durch uns garantiert. Die Unabhängigkeit wird durch uns mittels klarer Vertragsgestaltung nach BGB dokumentiert, und die tatsächliche Realisierung der Partnerschaft überprüfen wir.
Hintergründe
Verbindlich geklärt wird die Situation durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung. Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle verkörpern wir, nachdem wir Sie auf dieses Verfahren vorbereitet haben.

Mobbing am Arbeitsplatz
Durch Mobbing werden sowohl die Wohlergehen als auch die Arbeitsfähigkeit zerstört. Systematische Schikanen rechtlich zu protokollieren und abzuwehren, darüber beraten wir Betroffene. Den Arbeitgeber verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz, die gesundheitliches Wohl das Teammitglied zu schützen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Arbeitgeber mahnen wir ihn ab. Unterstützung beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert, bieten wir Ihnen. Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen leiten wir ein, falls die innerbetrieblichen Wege nicht ausreichen. Wir kontrollieren, ob dem Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zulässigerweise möglich ist. Ihren Lebensunterhalt gewährleisten wir durch Übergangsgeld, während wir Sie aus einem toxischen Umfeld befreien.
Konkret heißt das:
Wir arbeiten zügig. Das Mobbing wird durch ein deutliches Stoppsignal an den Arbeitgeber oft schon vor einer Klage abgeschlossen. Ihrer gesundheitliches Wohl geben wir Vorrang vor einer langen Kündigungsfrist.

Betriebsrat gibt Beratung
Eine bedeutsame Rolle im Betrieb fällt den Betriebsräten zu. Das Gremium beraten wir nach dem Betriebsverfassungsgesetz in sämtlichen Mitbestimmungsfragen. Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen gehören als personelle Vorgehensweisen dazu. Wir überprüfen, wann der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen hat. Bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung unterstützen wir die Betriebsräte ebenfalls. Wir einstehen den Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte ignoriert. Schnell und beständig lässt sich die Beteiligung durch eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht erzwingen. Wir bereiten die Betriebsratsmitglieder auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen sie für die tägliche Arbeit.
Unser Konzept
Komplexe Paragrafen wandeln wir in anwendbares Handeln um. Es ist nicht nötig, dass Betriebsratsmitglieder Rechtsexperten sind. Das Werkzeug, um Kollegen wirksam zu einstehen, liefern wir Ihnen.

Arbeitsverträge erstellen lassen
Arbeitgeber werden vor späten Klagen geschützt, während ein rechtssicherer Arbeitsvertrag die Pflichten des Arbeitnehmers deutlich definiert. Die Verträge, die wir formulieren, erfüllen sämtliche gesetzlichen Anforderungen des BGB. Die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub gehört dazu. Exakt nach den Vorgaben des Arbeitsrechts werden Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten von uns integriert. Vor dem Arbeitsgericht führen unklare Formulierungen oft zu Auslegungsstreitigkeiten. Mit einer präzisen juristischen Sprache umgehen wir diese Risiken. Für Arbeitnehmer prüfen wir vorgelegte Verträge auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Wir vergleichen den Entwurf mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen.
Unser Vorgehen
Wir verwenden bewusst keine Standardverträge. Jedes Unternehmen besitzt spezielle Bedürfnisse. Ihre Struktur ist die Grundlage, an die wir Klauseln abstimmen, während Ihre Betriebsgeheimnisse effektiv abgeschützt werden.

Vertragsgestaltung im Baubereich
Ein Bauvertrag legt fest, welche Pflichten Bauherr und Bauunternehmen haben. Nach BGB und VOB konzipieren wir Verträge mit klaren Leistungsbeschreibungen und Fristen. Die Bezahlung, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistungsfristen regeln wir. Streitigkeiten über Mehrkosten und Bauverzögerungen entstehen durch unklare Bauverträge. Wir verankern Nachtragsmanagement sowie Prüfungsfristen für Rechnungen im Vereinbarung. Für Bauunternehmen wird der Anspruch auf Bauabschlagszahlungen von uns abgesichert. Für Bauherren werden Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht von uns definiert. Wir integrieren Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags, um beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen.
Wissenswertes
Nur bei ausdrücklicher vertraglicher Abmachung gilt die VOB Teil B. Die rechtlich wirkungsvolle Eingliederung wird von uns anerkannt. Spätere Überraschungen bei der Bauabnahme werden dadurch verhindert.

Abfindung verhandeln
Eine Abfindung garantiert Arbeitnehmer finanziell ab, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Nur in Ausnahmefällen existiert ein gesetzlicher Anspruch darauf. Wir setzen uns für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein und verhandeln gleichzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Zahlung. Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre – so lautet die Berechnungsformel in der Praxis häufig. Dieser Ansatz wird von uns daraufhin geprüft, ob er Ihre bedarfsgerechte Situation gerecht wiedergibt. Eine starke Verhandlungsposition bewirkt häufig, dass sich der Faktor steigern lässt. Die Verhandlungsposition stärken wir durch eine gewissenhafte Kontrolle der Kündigungsgründe. Eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft uns den nötigen Druck für eine größere Summe.
Praktisch gesehen
Wir ermitteln Ihre voraussichtliche Abfindungssumme bereits vor dem ersten Termin. Einer Vereinbarung sollten Sie erst billigen, wenn Sie Ihren Mindestanspruch kennen. Diese Klarheit gibt Ihnen Sicherheit während der Verhandlungen.

Die Werklohnforderung durchsetzen
Häufig erbringen Bauunternehmen sowie Handwerksmeister ihre Leistungen, ohne dafür eine angemessene Vergütung zu bekommen. Ihre Werklohnforderung wird von uns konsequent durchgesetzt. Neben der Aufmaßsbasis überprüfen wir auch die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Faktura ist die Grundlage für Fälligkeit. Fristgerecht mahnen wir den Kunden und leiten ein Mahnverfahren ein, falls die Zahlung ausbleibt. Wenn der Auftraggeber Mängelrügen vorbringt, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Wir vertreten Sie im Werklohnprozess und gewährleisten Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. So erhalten Sie Ihr Geld, und zwar auch, wenn der Bauherr zahlungsunwillig oder insolvent ist.
Der Unterschied
Die Auszahlung wird dadurch beschleunigt, dass wir nicht nur reagierend agieren, sondern berechtigte Mängelbeträge vorab herauskürzen und die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv kontrollieren. Wir prüfen proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus. Statt bloß reagierend zu agieren, überprüfen wir proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus, was die Auszahlung beschleunigt.

Aufhebungsvertrag: versierte Beratung
Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich per Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist umgeht. Praktisch mag das klingen, hingegen birgt es beträchtliche Risiken für den Arbeitnehmer. Wir prüfen den Entwurf des Arbeitgebers auf Fallstricke. Wenn Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen, droht beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Wir verhandeln Nachbesserungen, sodass Sie keine Nachteile bei der Arbeitslosengeld-Leistung erleiden. Wir achten darauf, dass Resturlaub und Überstunden korrekt abgegolten werden. Ebenso verhandeln wir die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses im Vertragstext fest. Mit einer fairen Referenz und ohne finanzielle Einbußen verlassen Sie so das Unternehmen.
Das Wichtigste im Überblick
Einen exakten Check der Vertragskonditionen führt die Arbeitsagentur durch. Den Vereinbarung entwickeln wir so, dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sich sachlich begründen lässt. Das schützt Ihr Einkommen in der Übergangsphase.

Die Abmahnung kontrollieren
Die Abmahnung stellt die Vorstufe zur Kündigung dar. Die rechtliche Prüfung klärt sowohl die Formvorschriften als auch den Bestand des Vorwurfs. Oft nutzen Arbeitgeber Abmahnungen, um einen Kündigungsgrund im Vorfeld zu konstruieren. Diese Strategie identifizierend, begleiten wir Sie zur richtigen Reaktion. Eine rechtlich gut begründete Gegendarstellung verfassen wir für Sie. In die Personalakte wird diese Gegendarstellung vom Arbeitgeber aufgenommen. So wird durch uns dokumentiert, dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen. Wir können die Entfernung der unberechtigten Abmahnung aus der Akte durchsetzen. Das schützt Sie vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung.
Was das Besondere daran ist
Jede Abmahnung verlangt konkrete Vorwürfe, denn allgemeine Behauptungen genügen vor Gericht nicht. Der Arbeitgeber wird von uns zu einer präzisen Begründung genötigt, sodass seine künftige Position eindeutig geschwächt wird.

Kündigungsschutzklage
Oft trifft eine Kündigung Arbeitnehmer absolut unvorbereitet. Fristgerecht überprüfen wir, ob soziale Rechtfertigung vorliegt oder die Kündigung gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Die Personalakte wird dafür ausgewertet und die Begründung mit der Rechtsprechung verglichen. Die Kündigungsschutzklage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, sofern die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht. In der Güteverhandlung und im Kammertermin repräsentieren wir Ihre Eigeninteressen im Zuge des anschließenden Verfahrens. Nicht zwingend ist der Ablauf unser Bestreben dabei. Ohne einen langwierigen Streit führt eine klare juristische Position häufig zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung. Ihre Wiedereinstellung wird von Arbeitgebern bei unwirksamen Kündigungen oft gefordert. Angestrebt wird von Arbeitnehmern häufig eine Abfindung. Wir setzen durch, was Sie priorisieren.
Was dahinter steckt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Es fordert eine soziale Rechtfertigung durch den Arbeitgeber. Die Kündigung ist ohne diese Begründung unwirksam. Transparent gehalten wird jeder Verfahrensschritt von uns für Sie.

Unsere Dienstleistungen im Raum Köngen – das sollten Sie wissen
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen prägen das Arbeitsrecht in Deutschland solide. Ob ein Tarifvertrag Anwendung findet und welche Kündigungsfristen daraus sich ergeben, prüfen wir bei jeder Kündigung. Arbeitnehmer werden durch das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gesichert. Zuvor gilt die Probezeit, in der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist abschließen kann. Im Baurecht wird durch das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag unterschieden. Ein Bauvertrag stellt einen Werkvertrag dar. Durch die Abnahme der Bauleistung seitens des Bauherrn wird der Übergang der Beweislast für Mängel markiert. Bei VOB-Verträgen ist eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen nötig. Zu diesen engen Fristen werden Bauunternehmen durch uns begleiten.
Relevante Informationen
Die Wirkung einer Abmahnung geht nach einer gewissen Zeit verloren. Es wird von uns zertifiziert, ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch Berücksichtigung finden dürfen. Oft sind Vorwürfe nach zwei Jahren verjährt.

Aus Ihrer Region wiederkehrende Fragen
Was kostet eine Kündigungsschutzklage aus Ihrer Umgebung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Für Arbeitnehmer übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Abgaben. Wir beantworten die Finanzierung beim ersten Gespräch.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Sie haben drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Kündigung gilt als effektiv, wenn Sie diese Frist versäumen.
Wann kann ich eine Abfindung verlangen?
Ein gesetzlicher Anspruch wird nur in Ausnahmefällen wie Betriebsübergängen gewährt. Häufig kommt es zu Abfindungsverhandlungen durch uns, wenn der Arbeitgeber aus Aussprachegründen eine Kündigung fürchtet.
Eine unberechtigte Abmahnung für Ihre Region – was tun Sie dagegen?
Eine Gegendarstellung wird von uns nach Überprüfung der Abmahnung verfasst. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese in Ihre Personalakte aufzunehmen. Ihren Widerspruch für zukünftige Schritte protokollieren Sie so.
Welche Fristen kommen bei einer Werklohnforderung zur Anwendung?
Sechs Monate nach Fertigstellung der Leistung läuft die Frist ab, innerhalb derer eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch eingetragen werden muss. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Forderung so schnell wie möglich beigetrieben wird.

Ihr Fachbetrieb, der Köngen zuverlässig und fachkundig begleitet
Die Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE firmiert bereits seit 1996. Rechtliche Präzision und betriebswirtschaftliches Verständnis werden von uns verknüpft. Unser Dienstleister Rechtsanwalt Arnd Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und besitzt den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss MBA. Diese Zusammenstellung befähigt uns dazu, Mandanten sowohl juristisch als auch sparsam zu betreuen. Ob ein prozessuales Vorgehen oder eine außergerichtliche Einigung am effektivsten ist, auswerten wir gründlich. Nach DIN ISO 9001:2015 geprüft der TÜV Süd unsere Kanzlei. Die strukturierte Behandlung jedes Mandats ist durch diese Vorgabe garantiert. Unsere absolute Verlässlichkeit und klare Kommunikation schätzen Mandanten in der Region.
Das zeichnet uns aus
Wir verzichten auf pauschale Versprechen und liefern realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. In jeden Fall fließt unsere über 25-jährige Kanzleierfahrung ein. Die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern übernehmen wir, weil uns beide Perspektiven geläufig sind.

Nutzen Sie jetzt eine unverbindliche Beratung aus der Region.
Druck und Unsicherheit entstehen durch arbeitsrechtliche Konflikte. Klarheit wird durch eine frühzeitige Unterstützung durch einen Fachanwalt geschaffen, und Ihre Rechte werden bewahrt. Wir untersuchen Ihre Situation und planen die nächsten Etappen, wofür wir uns Zeit nehmen. Mit Fachkenntnis und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen zur Seite, gleich ob bei der Kontrolle eines Aufhebungsvertrags, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Ihre Verträge garantieren wir im Baurecht, und Ihre Zahlungsansprüche setzen wir konsequent durch. Mandanten erreichen uns per E-Mail oder telefonisch. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Begutachtung Ihres Falls und einem Terminvorschlag zurück. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, Fristen abzuwarten. Jeder Tag ist im Arbeitsrecht entscheidend.
Mit einem Aufhebungsvertrag strategische Weichenstellungen vornehmen
Ausgangslage
Zeile für Zeile wurde das vorgelegte Dokument in der Erstberatung analysiert. Dabei stellten wir fest, dass die Formulierungen zur Freistellung und zum verbleibenden Urlaub zu Ungunsten unserer Mandantin ausfielen.
Ablauf
Die Sperrzeit beim Arbeitsamt wurde von uns vermieden, worauf wir außergewöhnlich achteten. Den Arbeitgeber dazu zu bringen, unsere Bedingungen ernst zu nehmen, gelang uns durch mehrere Verhandlungsrunden.
Ergebnis
Eine nachvollziehbare Beratung kümmerte sich dafür, dass sie genau wusste, worauf sie sich einließ. Die gepflegte vertragliche Regelung bewahrte sie vor unliebsamen Überraschungen bei der Arbeitsagentur.
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Informationen über Köngen
Köngen liegt im Bundesland Baden-Württemberg und zählt rund 10.000 Einwohner. Der Ort ist von mehreren Gemeinden umgeben, darunter Wendlingen am Neckar, Unterensingen, Deizisau, Oberboihingen und Altbach. Diese Nachbarschaft verleiht Köngen eine ruhige und dennoch gut angebundene Lage im Neckartal. Die Nähe zu den umliegenden Ortschaften ermöglicht eine angenehme Verbindung zwischen ländlicher Idylle und urbanen Einflüssen, wodurch Köngen für Bewohner und Besucher gleichermaßen einen attraktiven Wohn- und Lebensraum bietet.
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