Kompetenz im Arbeitsrecht: Ihr Fachanwalt in Ostfildern, OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE.
Das Wichtigste im Überblick: Die arbeitsrechtliche Unterstützung und Vertretung in Ostfildern und im Umland erfolgt durch OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE. Die Kanzlei besteht seit 1996 und verfügt über eine TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015. Mandanten werden von Fachanwalt Arnd Müller in Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen repräsentiert, wofür er über 20 Jahre Praxiserfahrung mitbringt.
Sie verfügen über eine Kündigung erhalten, Ihr Arbeitgeber drängt auf einen Aufhebungsvertrag, oder Sie wünschen Unterstützung bei der Kontrolle einer Abmahnung? Im Großraum Ostfildern fungieren wir als Ihr direkter Ansprechpartner für sämtliche arbeitsrechtlichen und baurechtlichen Fragen. Unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenso. Wir überprüfen Ihren Einzelfall, schätzen realistisch Ihre Erfolgschancen ein und verdeutlichen Ihnen, wie wirtschaftlich am sinnvollsten vorzugehen ist.
Kanzleiporträt: Schwerpunkte Arbeitsrecht und Baurecht
Kündigungsschutzklage
Ihre ungerechte Kündigung – wir prüfen Ihren Fall und setzen uns für Ihren Arbeitsplatz oder eine faire Abfindung ein.
Abfindungsverhandlung
Ihre Abfindung verhandeln wir, damit Ihnen das Maximum für Ihren Abschied verlässlich ist.
Arbeitsvertragserstellung
Mit rechtssicheren Arbeitsverträgen, die klar regeln, was zählt, lassen sich künftige Streitigkeiten von vornherein vermeiden.
Kündigungsschutzklagen, Arbeitsvertragserstellungen sowie die Scheinselbstständigkeitsprüfung gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Im Baurecht werden Bauherren und Bauunternehmen von uns bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Mängelhaftung nach VOB unterstützt. Nach den Anforderungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung wird jedes Mandat von uns bearbeitet.
Leistungsübersicht
Abmahnung begutachten
Die Abmahnung stellt die Vorstufe zur Kündigung dar. Wir prüfen, ob die Formvorschriften eingehalten wurden und ob der Vorwurf rechtlich Bestand hat. Arbeitgeber nutzen Abmahnungen oft, um einen Kündigungsgrund im Vorfeld zu konstruieren. Zur richtigen Reaktion begleiten wir Sie, nachdem wir diese Strategie identifiziert haben. Rechtlich fundiert verfassen wir für Sie eine Gegendarstellung. In die Personalakte wird diese Gegendarstellung vom Arbeitgeber aufgenommen. Dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen, wird von uns so dokumentiert. Ihre Entfernung aus der Akte setzen wir durch, falls die Abmahnung unberechtigt ist. Diesen Schutz vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung bietet Ihnen das.
Was das Besondere daran ist
Da allgemeine Behauptungen vor Gericht nicht genügen, benötigt jede Abmahnung konkrete Vorwürfe. Seine künftige Position wird dadurch klar geschwächt, dass wir den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung nötigen.

Kündigungsschutzklage
Unvorbereitet werden Arbeitnehmer vielfach von einer Kündigung getroffen. Fristgerecht prüfen wir, ob soziale Rechtfertigung vorliegt oder die Kündigung gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes verstößt. Durch Auswertung der Personalakte vergleichen wir die Begründung mit der Rechtsprechung. Die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erfolgt, sofern die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung reicht. Im anschließenden Verfahren vertreten wir Ihre Belange in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Nicht zwingend ist der Prozess unser Ziel dabei. Häufig entsteht kein langwieriger Streit, da eine klare juristische Position zu einer Einigung mit einer angemessenen Abfindung führt. Oft wird bei unwirksamen Kündigungen von Arbeitgebern ihre Wiedereinstellung gefordert. Arbeitnehmer streben oft eine Abfindung an. Wir setzen durch, was Sie priorisieren.
Was sich dahinter verbirgt
Erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift das Kündigungsschutzgesetz. Es fordert vom Arbeitgeber eine soziale Rechtfertigung. Ohne diese Begründung erweist sich die Kündigung als unwirksam. Wir halten jeden Verfahrensschritt für Sie transparent fest.

Bauvertragsgestaltung
Die Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen werden durch einen Bauvertrag festgelegt. Verträge, die wir nach BGB und VOB konzipieren, beinhalten klare Leistungsbeschreibungen und Fristen. Wir regeln die Honorare, die Zahlungsmodalitäten sowie die Gewährleistungsfristen. Wenn Bauverträge unklar sind, kommt es zu Bauverzögerungen und Streitigkeiten über Mehrkosten. Nachtragsmanagement und Prüfungsfristen für Rechnungen werden von uns im Kontrakt verankert. Für Bauunternehmen wird der Standard auf Bauabschlagszahlungen von uns abgesichert. Mängelansprüche und die Mängelbeseitigungspflicht definieren wir für Bauherren. Damit beide Seiten vor unkalkulierbaren Risiken geschützt sind, verbinden wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags.
Wissenswerte Fakten
Nur bei ausdrücklicher vertraglicher Absprache gilt die VOB Teil B. Wir überprüfen die rechtlich wirksame Eingliederung. So unterbinden wir spätere Überraschungen bei der Bauabnahme.

Arbeitsvertragserstellung
Vor späten Klagen schützt Arbeitgeber ein rechtssicherer Arbeitsvertrag, und die Pflichten des Arbeitnehmers werden verständlich definiert. Wir formulieren Verträge, die alle gesetzlichen Anforderungen des BGB erfüllen. Dazu gehört es, Probezeit, Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub zu regeln. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten verknüpfen wir exakt nach den Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts. Durch unklare Formulierungen werden vielfach Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht verursacht. Wir umgehen diese Risiken durch eine präzise juristische Sprache. Vorgelegte Verträge für Arbeitnehmer werden von uns auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln geprüft. Den Entwurf vergleichen wir mit geltendem Recht und aktuellen Urteilen.
Unser Lösungsweg
Auf Standardverträge verzichten wir bewusst. Jede Firma verfügt über gezielte Bedürfnisse. Ihre Struktur ist die Grundstein, an die wir Klauseln abstimmen, während Ihre Betriebsgeheimnisse wirkungsvoll abgeschützt werden.

Abfindungsverhandlung
Eine Abfindung gewährleistet Arbeitnehmer finanziell ab, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Nur in Ausnahmefällen existiert ein gesetzlicher Anspruch darauf. Mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln wir über die Höhe der Zahlung und setzen uns für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. Oft wird in der Praxis folgende Berechnungsformel angewandt: Bruttomonatsgehalt multipliziert mit einem Faktor sowie der Anzahl der Beschäftigungsjahre. Wir prüfen, inwieweit dieser Ansatz Ihre konkrete Situation gerecht widerspiegelt. Eine starke Verhandlungsposition bewirkt vielfach, dass sich der Faktor steigern lässt. Indem wir die Kündigungsgründe gewissenhaft überprüfen, stärken wir die Verhandlungsposition. Eine gesteigerte Summe lässt sich durch den nötigen Druck erreichen, den uns eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft.
Praktisch gesehen
Vor dem ersten Termin ermitteln wir Ihre voraussichtliche Abfindungssumme. Ihren Mindestanspruch kennen Sie, bevor Sie einer Absprache zustimmen. Während der Verhandlungen verschafft Ihnen diese Klarheit Sicherheit.

Prüfung auf Scheinselbstständigkeit
Freelancer und Unternehmen riskieren hohe Nachzahlungen, wenn die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Die wahren Anforderungen der Abhängigkeit prüfen wir bei Werkverträgen und Dienstverträgen. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb sind Indizien für ein echtes Arbeitsverhältnis. Wir strukturieren die Vertragsverhältnisse so um, dass sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber wird das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe durch uns minimiert. Für Freelancer sichern wir ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Durch klare Vertragsgestaltung nach BGB dokumentieren wir die Unabhängigkeit und kontrollieren die tatsächliche Umsetzung der Zusammenarbeit.
Hintergründe
Die Situation wird durch das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung verbindlich geklärt. Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle vertreten wir, nachdem wir Sie auf dieses Verfahren vorbereitet haben.

Betriebsrat: Unterstützung für das Gremium
Im Betrieb übernehmen Betriebsräte eine wesentliche Rolle. Wir beraten das Gremium in allen Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen sind darin inbegriffen. Wir klären, ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen muss. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung unterstützen wir die Betriebsräte. Den Betriebsrat vertreten wir, sobald Mitbestimmungsrechte durch den Arbeitgeber missachtet werden. Mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht wird die Beteiligung schnell und solide durchgesetzt. Wir bereiten die Betriebsratsmitglieder auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor und schulen sie für die tägliche Arbeit.
Unser Ansatz
Wir wandeln komplexe Paragrafen in anwendbares Handeln um. Es ist nicht nötig, dass Betriebsratsmitglieder Rechtsexperten sind. Um Teammitglieder wirkungsvoll zu repräsentieren, liefern wir Ihnen das Werkzeug.

Mobbing am Arbeitsplatz
Durch Mobbing werden sowohl die Gesundheit als auch die Arbeitsfähigkeit zerstört. Betroffene begleiten wir dahingehend, systematische Schikanen rechtlich zu protokollieren und abzuwehren. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, das Wohlergehen der Mitarbeiter zu schützen. Wir mahnen den Arbeitgeber ab, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Wir helfen Ihnen beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen die innerbetrieblichen Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Ob eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund durch den Arbeitnehmer zulässig ist, kontrollieren wir. So befreien wir Sie aus einem toxischen Umfeld und gewährleisten Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Das heißt konkret:
Zügiges Handeln ist unser Standard. Noch vor einer Klage endet das Mobbing vielfach, wenn Sie dem Arbeitgeber ein deutliches Stoppsignal schicken. Ihrer Wohlergehen geben wir Vorrang vor einer langen Kündigungsfrist.

Beratung zum Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umgehung der Kündigungsfrist. Für den Arbeitnehmer birgt das, wenngleich es nützlich klingt, beträchtliche Risiken. Der Entwurf des Arbeitgebers wird von uns auf Fallstricke geprüft. Beim Arbeitsamt droht eine Sperrzeit, falls Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag schließen. Damit Sie bei der Arbeitslosengeld-Leistung keine Nachteile erleiden, verhandeln wir Nachbesserungen. Wir achten darauf, dass Resturlaub und Überstunden korrekt abgegolten werden. Die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses verhandeln wir auch im Vertragstext fest. Mit einer fairen Referenz und ohne finanzielle Einbußen verlassen Sie so das Unternehmen.
Kernpunkte im Mittelpunkt
Die Konditionen des Vertrags werden von der Arbeitsagentur exakt zertifiziert. Dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sachlich begründet werden kann, sichern wir durch die Vertragsgestaltung. Ihr Einkommen wird in der Übergangsphase dadurch geschützt.

Werklohnforderung durchsetzen
Häufig erbringen Bauunternehmen sowie Fachhandwerker ihre Dienstleistungen, ohne dafür ein angemessenes Entgelt zu erhalten. Konsequent setzen wir Ihre Werklohnforderung durch. Neben der Aufmaßsbasis prüfen wir auch die Stundenberichte und die abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Kostenrechnung ist die Bedingung für Fälligkeit. Der Auftraggeber wird von uns fristgerecht gemahnt, und bei ausbleibender Zahlung leiten wir ein Mahnverfahren ein. Geht der Auftraggeber in Mängelrügen vor, um die Zahlung zu verweigern, so entkräften wir diese Einwände. Die Absicherung Ihrer Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch übernehmen wir gleichermaßen wie Ihre Vertretung im Werklohnprozess. Ihr Geld bekommen Sie so, selbst wenn der Bauherr zahlungsunwillig oder insolvent ist.
Der Unterschied
Wir arbeiten nicht nur reagierend, sondern kontrollieren proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus, was die Auszahlung beschleunigt. Wir kontrollieren proaktiv die Sicherheitseinrede des Bauherrn und kürzen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus. Das beschleunigt die Auszahlung.

Häufig gestellte Fragen aus der Region um Ostfildern
Mit welchen Aufwendungen ist eine Kündigungsschutzklage aus Ostfildern und dem Umland verknüpft?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Entgelte für Arbeitnehmer. Wir beantworten die Finanzierung im ersten Gespräch.
Wie viel Zeit bleibt mir, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Sie besitzen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als effektiv.
Wann kann ich eine Abfindung verlangen?
Gesetzliche Ansprüche bestehen bloß in Ausnahmefällen wie bei Betriebsübergängen. Häufig kommt es zu Abfindungsverhandlungen durch uns, wenn der Arbeitgeber aus Aussprachegründen eine Kündigung fürchtet.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung für Ihre Region?
Eine Gegendarstellung wird von uns nach Kontrolle der Abmahnung verfasst. In Ihre Personalakte muss der Arbeitgeber diese Gegendarstellung aufnehmen. So dokumentieren Sie Ihren Widerspruch für zukünftige Schritte.
Welche Fristen gelten bei einer Werklohnforderung?
Innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch einzutragen. Ihre Forderung wird von uns schnellstmöglich beigetrieben.

Unsere Leistungen für Ostfildern – das sollten Sie wissen
Das deutsche Arbeitsrecht wird bestimmend durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt. Bei jeder Kündigung wird durch uns zertifiziert, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung gelangt und welche Kündigungsfristen daraus sich ergeben. Das Kündigungsschutzgesetz schützt Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vorher gilt die Probezeit, in der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist abschließen kann. Das BGB unterscheidet im Baurecht streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag. Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag. Durch die Abnahme der Bauleistung seitens des Bauherrn wird der Übergang der Beweislast für Mängel markiert. VOB-Verträge fordern eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen. Diese engen Fristen sind Gegenstand unserer Begleitung für Bauunternehmen im Umkreis von Ostfildern.
Gut zu wissen
Eine Abmahnung verliert nach einer gewissen Zeit ihre Wirkung. Bei einer Kündigung dürfen ältere Abmahnungen noch Berücksichtigung finden – wir prüfen dies. Nach zwei Jahren verjähren Vorwürfe oft.

Ihr Fachbetrieb für die Region
OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ist eine Kanzlei, die seit 1996 besteht. Wir verbinden betriebswirtschaftliches Verständnis mit rechtlicher Exaktheit. Der betriebswirtschaftliche Zusatzabschluss MBA gehört zu den Qualifikationen unseres Partners Rechtsanwalt Arnd Müller, der als Fachanwalt für Arbeitsrecht arbeitet. Juristisch und sparsam unterstützen wir Mandanten, was diese Zusammenstellung uns erlaubt. Wir bewerten gewissenhaft, ob eine außergerichtliche Einigung oder ein prozessuales Vorgehen am effektivsten ist. Nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert der TÜV Süd unsere Kanzlei. Durch diese Vorgabe ist eine strukturierte Behandlung jedes Mandats gewährleistet. Unsere klare Kommunikation und unsere absolute Verlässlichkeit – das schätzen Mandanten aus der Region an uns.
Womit wir uns hervorheben
Pauschale Versprechen gewähren wir nicht an. Jeder Fall profitiert von unserer über 25-jährigen Kanzleierfahrung. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber repräsentieren wir und kennen beide Perspektiven.

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Arbeitsrechtliche Konflikte bewältigen Druck und Unsicherheit aus. Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt bewahrt Ihre Rechte und schafft Klarheit. Wir analysieren Ihre Situation und planen die nächsten Maßnahmen, wofür wir uns Zeit nehmen. Mit Erfahrung und juristischer Schärfe stehen wir Ihnen zur Seite, gleich ob bei der Überprüfung eines Aufhebungsvertrags, der Durchsetzung einer Abfindung oder der Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Im Baurecht werden Ihre Verträge gesichert und Ihre Zahlungsansprüche konsequent durchgesetzt. Telefonisch oder per E-Mail erreichen Mandanten aus Ihrer Umgebung uns. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück, und zwar mit einer ersten Bewertung Ihres Falls und einem Terminvorschlag. Sie sollten nicht zögern, Fristen abzuwarten. Jeder Tag zählt im Arbeitsrecht.
Unklare Vertragsstrukturen und Gefahr der Scheinselbstständigkeit
Ausgangslage
Umfassend verschafften wir uns den Überblick über die tatsächlichen Arbeitsabläufe der angeblich freien Mitarbeiter. Die Betriebsorganisation band diese Mitarbeiter leistungsfähig ein, und Weisungen unterlagen sie zudem.
So gehen wir vor
Unsere Erfahrung als Fachanwälte für Arbeitsrecht half uns, die feinen juristischen Grenzen präzise zu ziehen. Die notwendigen Anpassungen wurden von uns gegenüber den betroffenen Personen transparent und transparent kommuniziert.
Ergebnis
Der Geschäftsführer war erleichtert, dass wir das Risiko proaktiv minimiert hatten. Da die Unterstützung qualifiziert war, blieb das Vertrauensverhältnis zu den Mitarbeitern und Dienstleistern erhalten.
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Informationen über Ostfildern
Ostfildern ist eine Stadt im Bundesland Baden-Württemberg mit etwa 39.000 Einwohnern. Eingebettet in die Region Fildern grenzt sie an verschiedene Gemeinden wie Neuhausen auf den Fildern, Esslingen am Neckar, Denkendorf, Filderstadt und Wolfschlugen. Die Lage ermöglicht eine gute Verbindung zu den umliegenden Orten, die durch ihre Nähe zur Landeshauptstadt und zum Neckartal geprägt ist. In Ostfildern vereinen sich städtisches Leben und naturnahe Umgebung, was die Stadt zu einem attraktiven Wohnort in dieser Region macht.
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