In Urbach für Sie da: OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurz für die Region dargestellt: Die seit 1996 bestehende Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE mit TÜV-Süd-Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 übernimmt die arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung rund um Urbach. Fachanwalt Arnd Müller verfügt über mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung und vertritt Mandanten bei Kündigungsschutzklagen, Abfindungsverhandlungen und Vertragsfragen.
Wurde Ihnen gekündigt, soll ein Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen werden, oder benötigen Sie Hilfe beim Prüfen einer Abmahnung? Als Ihr direkter Ansprechpartner aus dem Raum Urbach betreuen wir alle arbeitsrechtlichen und baurechtlichen Anliegen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden durch unsere Kanzlei OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE genauso vertreten. Indem wir Ihren Einzelfall prüfen, schätzen wir Ihre Erfolgschancen realistisch ein und veranschaulichen Ihnen das rentabel sinnvollste Vorgehen auf.
Arbeitsrecht und Baurecht: unsere Kanzlei im Überblick
Kündigungsschutz einklagen
Ihre ungerechte Kündigung – wir prüfen den Fall und kämpfen für Ihren Job oder eine gerechte Abfindung.
Verhandlung der Abfindung
Durch die Verhandlung Ihrer Abfindung sichern wir Ihnen das Maximum für Ihren Abschied.
Arbeitsverträge erstellen
Rechtssichere Arbeitsverträge regeln klar, was zählt, und vermeiden spätere Streitigkeiten von vornherein.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei zählen die Kündigungsschutzklage, die Abfindungsverhandlung, die Arbeitsvertragserstellung und die Kontrolle der Scheinselbstständigkeit. Im Baurecht betreuen wir Bauherren und Bauunternehmen bei der Bauvertragsgestaltung, der Durchsetzung von Werklohnforderungen und der Mängelhaftung nach VOB. Jedes Mandat bearbeiten wir gemäß den Anforderungen unserer DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung.
Unsere Dienstleistungen direkt vor Ort
Aufhebungsvertrag: Beratung
Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Umgehung der Kündigungsfrist. Obwohl das alltagstauglich klingt, sind bedeutende Risiken für den Arbeitnehmer enthalten. Wir überprüfen den Entwurf des Arbeitgebers auf Fallstricke. Wenn Sie ohne wichtigen Grund kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, droht beim Arbeitsamt eine Sperrzeit. Wir verhandeln Nachbesserungen, damit Sie bei der Arbeitslosengeld-Leistung keine Nachteile erleiden. Wir achten darauf, dass Resturlaub und Überstunden korrekt abgegolten werden. Ebenso verhandeln wir die Formulierung eines qualifizierten Zeugnisses und halten sie im Vertragstext fest. So verlassen Sie das Unternehmen ohne finanzielle Einbußen und mit einer fairen Referenz.
Wesentliche Aspekte
Die Vertragsbedingungen werden von der Arbeitsagentur exakt geprüft. Wir gestalten die Vereinbarung so, dass eine Sperrfrist ausbleibt oder sachlich begründet werden kann. Dadurch bleibt Ihr Einkommen in der Übergangsphase geschützt.

Bauverträge korrekt gestalten
Ein Bauvertrag legt die Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen fest. Unsere nach BGB und VOB gestalteten Verträge zeichnen sich durch klare Leistungsbeschreibungen und Fristen aus. Honorar, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungsfristen werden von uns geregelt. Unklare Bauverträge führen zu Bauverzögerungen und Streitigkeiten über Mehrkosten. Nachtragsmanagement und Prüfungsfristen für Rechnungen verankern wir im Kontrakt. Für Bauunternehmen sichern wir den Anspruch auf Bauabschlagszahlungen. Für Bauherren übernehmen wir die Definition von Mängelansprüchen und der Mängelbeseitigungspflicht. Damit beide Seiten gegen unkalkulierbare Risiken abgesichert sind, integrieren wir Klauseln zur Kündigung des Bauvertrags.
Nützliches Wissen
VOB Teil B findet nur bei ausdrücklicher vertraglicher Übereinkunft Anwendung. Wir prüfen, ob die Eingliederung rechtlich wirksam ist. Dadurch lassen sich spätere Überraschungen bei der Bauabnahme verhindern.

Mobbing am eigenen Arbeitsplatz
Mobbing zerstört das Wohlergehen und die Arbeitsfähigkeit. Wir unterstützen Betroffene dabei, systematische Schikanen rechtlich zu dokumentieren und abzuwehren. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, das gesundheitliche Wohl der Fachkraft zu schützen. Erfüllt der Arbeitgeber diese Pflicht nicht, mahnen wir ihn ab. Wir unterstützen Sie beim Führen eines Mobbing-Tagebuchs, das gerichtsverwertbare Beweise liefert. Reichen die innerbetrieblichen Wege nicht aus, leiten wir Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen ein. Wir prüfen die Zulässigkeit einer durch den Arbeitnehmer erfolgten fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. So befreien wir Sie aus einem toxischen Umfeld und sichern Ihren Lebensunterhalt durch Übergangsgeld.
Das heißt konkret:
Wir werden schnell aktiv. Noch vor einer Klage endet das Mobbing häufig, wenn Sie dem Arbeitgeber ein klares Stoppsignal senden. Ihr Wohlbefinden stellen wir über eine lange Kündigungsfrist.

Durchsetzung der Werklohnforderung
Bauunternehmen und Handwerker führen oft Arbeiten ohne entsprechendes Honorar aus. Wir setzen Ihre Werklohnforderung konsequent durch. Neben der Aufmaßsbasis prüfen wir auch die Stundenberichte und abgerechneten Positionen. Eine detaillierte Faktura ist Voraussetzung für die Fälligkeit. Wir mahnen den Kunden termingerecht und leiten bei ausbleibender Zahlung ein Mahnverfahren ein. Erhebt der Interessent Mängelrügen, um die Zahlung zu verweigern, entkräften wir diese Einwände. Wir vertreten Sie im Werklohnprozess und sichern Ihre Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch. So erhalten Sie Ihr Geld auch dann, wenn der Bauherr zahlungsunwillig oder insolvent ist.
Der Unterschied
Wir handeln nicht nur reagierend. Proaktiv prüfen wir die Sicherheitseinrede des Bauherrn und rechnen berechtigte Mängelbeträge vorab heraus. Dabei erkennen wir die Sicherheitseinrede des Bauherrn proaktiv an, kürzen berechtigte Mängelbeträge bereits vorab heraus und beschleunigen damit die Auszahlung.

Verhandlung der Abfindung
Eine Abfindung sichert Arbeitnehmer finanziell ab, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nur in Ausnahmefällen. Wir verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Zahlung und treten für einen Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 9 Einkommensteuergesetz ein. Bruttomonatsgehalt, multipliziert mit einem Faktor und der Anzahl der Beschäftigungsjahre – so lautet vielfach die Berechnungsformel in der Praxis. Wir prüfen diesen Ansatz darauf, ob er Ihre bedarfsgerechte Situation gerecht wiedergibt. Mit einer starken Verhandlungsposition lässt sich der Faktor häufig erhöhen. Eine sorgfältige Prüfung der Kündigungsgründe stärkt unsere Verhandlungsposition. Der nötige Druck, den uns eine unwirksame Kündigung des Arbeitgebers verschafft, kann zu einer höheren Summe führen.
Praktisch gesehen
Vor dem ersten Termin ermitteln wir für Sie die voraussichtliche Abfindungssumme. So kennen Sie Ihren Mindestanspruch, bevor Sie einer Absprache zustimmen. Diese Klarheit gibt Ihnen Sicherheit bei den Verhandlungen.

Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung trifft Arbeitnehmer oft unvorbereitet. Wir prüfen rechtzeitig die soziale Rechtfertigung der Kündigung oder einen möglichen Verstoß gegen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes. Wir werten die Personalakte aus und vergleichen die Begründung mit der Rechtsprechung. Sobald die Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung läuft, reichen wir die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Im anschließenden Verfahren vertreten wir Ihre Belange in der Güteverhandlung und im Kammertermin. Der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist dabei nicht zwingend unser Anliegen. Eine klare juristische Position führt oft zu einer angemessenen Abfindung, ohne dass ein langwieriger Streit entsteht. Bei unwirksamen Kündigungen fordern Arbeitnehmer häufig ihre Wiedereinstellung. Oft streben Arbeitnehmer eine Abfindung an. Wir setzen Ihre Priorität durch.
Was sich dahinter verbirgt
Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Vom Arbeitgeber wird eine soziale Rechtfertigung verlangt. Ohne diese Begründung ist die Kündigung unwirksam. Jeden Verfahrensschritt halten wir für Sie offen fest.

Arbeitsverträge rechtssicher verfassen
Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag schützt Arbeitgeber vor späteren Klagen und definiert die Pflichten des Arbeitnehmers klar. Die von uns formulierten Verträge erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben des BGB. Dazu zählt die Regelung von Probezeit, Arbeitszeit, Bezahlung und Urlaub. Wettbewerbsverbote, Versetzungsklauseln und Erprobungszeiten integrieren wir genau nach den Anforderungen des Arbeitsrechts. Unklare Formulierungen verursachen häufig Auslegungsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Mit präziser juristischer Sprache vermeiden wir diese Risiken. Für Arbeitnehmer prüfen wir vorgelegte Verträge auf versteckte Nachteile und unzulässige Klauseln. Dabei vergleichen wir den Entwurf mit geltendem Recht und zeitgemäßen Urteilen.
Unser Vorgehen
Bewusst verwenden wir keine Standardverträge, denn jeder Betrieb hat besondere Bedürfnisse. Ihre Struktur bildet die Grundlage, auf die wir Klauseln abstimmen, während Ihre Betriebsgeheimnisse effektiv geschützt werden.

Prüfung der Scheinselbstständigkeit
Freelancer und Unternehmen riskieren hohe Nachzahlungen, sobald die Agentur für Arbeit eine Scheinselbstständigkeit feststellt. Wir prüfen Werkverträge und Dienstverträge auf die tatsächlichen Merkmale der Abhängigkeit. Feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit und die Integration in den Betrieb sprechen für ein echtes Arbeitsverhältnis. Wir strukturieren die Vertragsverhältnisse so um, dass sie der Rechtslage entsprechen. Für Arbeitgeber reduzieren wir das Risiko von Sozialversicherungsbeiträgen in fünfstelliger Höhe. Für Freelancer sichern wir ihren Status als selbstständiger Unternehmer. Durch klare Vertragsgestaltung nach BGB dokumentieren wir die Unabhängigkeit und prüfen die tatsächliche Umsetzung des Zusammenwirkens.
Der Hintergrund
Das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung klärt die Situation verbindlich. Wir bereiten Sie auf dieses Verfahren vor und vertreten anschließend Ihre Argumente gegenüber der Clearingstelle.

Beratung für den Betriebsrat
Betriebsräte spielen eine wesentliche Rolle im Betrieb. Wir unterstützen das Gremium in allen Fragen der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dazu gehören personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen. Wir klären, ob der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats einholen muss. Auch bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen oder Überstundenanordnung begleiten wir die Betriebsräte. Ignoriert der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte, vertreten wir den Betriebsrat. Eine einstweilige Verfügung erzwingt vor dem Arbeitsgericht die Beteiligung zügig und verlässlich. Wir schulen Betriebsratsmitglieder für die tägliche Arbeit und bereiten sie auf Verhandlungen mit der Geschäftsführung vor.
Unser Konzept
Wir übertragen komplexe Paragrafen in anwendbares Handeln. Betriebsratsmitglieder müssen keine Rechtsexperten sein. Wir geben Ihnen das Werkzeug, um wirkungsvoll für Mitarbeiter einzustehen.

Abmahnung prüfen lassen
Eine Abmahnung ist die Vorstufe zur Kündigung. Wir prüfen, ob die Formvorschriften eingehalten wurden und der Vorwurf rechtlich Bestand hat. Häufig konstruieren Arbeitgeber im Vorfeld mittels Abmahnung einen Kündigungsgrund. Wir erkennen diese Strategie und unterstützen Sie bei der richtigen Reaktion. Für Sie verfassen wir eine rechtlich gut begründete Gegendarstellung. Der Arbeitgeber nimmt diese Gegendarstellung in die Personalakte auf. Damit dokumentieren wir, dass Sie den Vorwurf nicht anerkennen. Die Entfernung der unberechtigten Abmahnung aus der Akte können wir durchsetzen. Dadurch werden Sie vor einer darauf folgenden verhaltensbedingten Kündigung geschützt.
Das Besondere daran
Da allgemeine Behauptungen vor Gericht nicht genügen, muss jede Abmahnung konkrete Vorwürfe enthalten. Wir zwingen den Arbeitgeber zu einer präzisen Begründung, was seine künftige Position deutlich schwächt.

Wissenswertes zu unseren Dienstleistungen in Urbach
Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen prägen das Arbeitsrecht in Deutschland solide. Wir prüfen bei jeder Kündigung, welche Kündigungsfristen sich aus einem anwendbaren Tarifvertrag ergeben. Arbeitnehmer werden durch das Kündigungsschutzgesetz erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit gesichert. Vorher gilt die Probezeit, in der ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist beenden kann. Im Baurecht unterscheidet das BGB streng zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag. Als Werkvertrag ist ein Bauvertrag einzustufen. Den Übergang der Beweislast für Mängel markiert die Abnahme der Bauleistung durch den Bauherrn. Bei VOB-Verträgen ist eine präzise Mängelrüge innerhalb von zwölf Werktagen nötig. Bauunternehmen in Urbach selbst unterstützen wir zu diesen engen Fristen.
Informationen von Wert
Nach einer bestimmten Zeit verliert eine Abmahnung ihre Wirkung. Wir prüfen, ob ältere Abmahnungen bei einer Kündigung noch berücksichtigt werden dürfen. Vorwürfe verjähren häufig nach zwei Jahren.

Fachkundige Hilfe in Urbach und Umgebung
OTT + KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE ist eine seit 1996 bestehende Kanzlei. Wir verbinden betriebswirtschaftliche Einsicht mit rechtlicher Genauigkeit. Unser Ansprechpartner Rechtsanwalt Arnd Müller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und besitzt den betriebswirtschaftlichen Zusatzabschluss MBA. Diese Verbindung ermöglicht es uns, Mandanten sparsam und juristisch zu beraten. Durch eine gewissenhafte Analyse ermitteln wir, ob ein prozessuales Vorgehen oder eine außergerichtliche Einigung effektiver ist. Unsere Kanzlei ist vom TÜV Süd nach DIN ISO 9001:2015 zertifiziert. Diese Vorgabe gewährleistet, dass jedes Mandat strukturiert bearbeitet wird. Mandanten aus Urbach und Umgebung schätzen an uns die klare Kommunikation und absolute Verlässlichkeit.
Was uns auszeichnet
Wir verzichten auf pauschale Versprechen und liefern realistische Einschätzungen der Erfolgschancen. Jeder Fall profitiert von unserer über 25-jährigen Kanzleierfahrung. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden von uns repräsentieren, wobei wir beide Perspektiven kennen.

Oft gestellte Fragen vor Ort
Wie viel kostet eine Kündigungsschutzklage aus dem Umkreis von Urbach?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der meist einem Bruttomonatsgehalt entspricht. Für Arbeitnehmer übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Beiträge. Wir klären die Finanzierung im ersten Gespräch.
Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
Drei Wochen nach Zugang der Kündigung haben Sie Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als effektiv.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Betriebsübergängen, gibt es einen gesetzlichen Anspruch. Oft verhandeln wir eine Abfindung, weil der Arbeitgeber eine Kündigung aus Aussprachegründen fürchtet.
Wie verhalten Sie sich bei einer unberechtigten Abmahnung im Raum Urbach?
Eine Gegendarstellung wird von uns nach Kontrolle der Abmahnung verfasst. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese in Ihre Personalakte aufzunehmen. So wird Ihr Widerspruch für zukünftige Etappen dokumentiert.
Welche Fristen kommen bei einer Werklohnforderung zur Anwendung?
Innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Leistung ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek im Grundbuch einzutragen. Ihre Forderung wird von uns umgehend beigetrieben.

Jetzt ohne Verpflichtung in der Region begleiten lassen
Druck und Unsicherheit entstehen durch arbeitsrechtliche Konflikte. Eine frühzeitige Unterstützung durch einen Fachanwalt bewahrt Ihre Rechte und schafft Klarheit. Zeit nehmen wir uns, um Ihre Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu konzipieren. Ob es um die Begutachtung eines Aufhebungsvertrags, die Durchsetzung einer Abfindung oder die Vertretung vor dem Arbeitsgericht geht – wir stehen Ihnen mit Fachkenntnis und juristischer Schärfe an Ihrer Seite. Im Baurecht werden Ihre Verträge gesichert und Ihre Zahlungsansprüche konsequent durchgesetzt. Mandanten für Ihre Region erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Wir melden uns innerhalb von Tag und Nacht zurück, und zwar mit einer ersten Bewertung Ihres Falls und einem Terminvorschlag. Warten Sie nicht, Fristen abzuwarten. Jeder Tag zählt im Arbeitsrecht.
Systematisches Mobbing aus der Führungsriege zurückdrängen
Die Ausgangslage
Das von der Mandantin mitgebrachte Beweismaterial wurde von uns gleichermaßen gesichtet wie ihre Schilderungen, die wir empathisch anhörten. E-Mail-Verläufe und Notizen zu Vorfällen gehörten dazu, die ein klares Bild der systematischen Schikane ergaben. Das Beweismaterial umfasste E-Mail-Verläufe und Notizen zu Vorfällen, die ein klares Bild der systematischen Schikane ergaben.
Vorgehensweise
Unsere klare und bestimmte Haltung bewirkte, dass der Arbeitgeber eine interne Analyse einleitete. Die Mandantin wurde von uns während dieses belastenden Prozesses rechtlich vollumfänglich abgestützt, wobei wir im engen Kontakt mit ihr blieben.
Befund
Weil sie sich in ihrer Würde wiederhergestellt fühlte, setzte die Mandantin ihre Arbeit ohne Angst vor weiteren Übergriffen fort. Dass der Arbeitgeber seine Verantwortung endlich ernst nahm, hatten wir erreicht.
Jetzt formlos Kontakt aufnehmen
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Wissenswertes über Urbach
Urbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg mit etwa 9.000 Einwohnern, die von einer malerischen Landschaft geprägt ist. Eingebettet in die Region finden sich die benachbarten Orte Plüderhausen, Schorndorf, Adelberg, Börtlingen und Welzheim, die das Umfeld des Ortes abwechslungsreich gestalten. Die Lage von Urbach ermöglicht eine ruhige Wohnatmosphäre, die zugleich von der Nähe zu den umliegenden Gemeinden profitiert. Durch diese Vernetzung bietet Urbach seinen Bewohnern eine ausgewogene Mischung aus ländlichem Charme und guter Erreichbarkeit der Nachbarorte.
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